Beiträge von Schrader170

    Hallo!


    Theoretisch fällt er ja dann aus der Bedarfsgemeinschaft raus und ihr würdet weniger Regelleistungen/Kindergeld bekommen. Zudem verringert sich natürlich auch automatisch die von der Arge zutragende Miete.
    Wenn der leibliche Vater kein Hartz4-Bezieher ist und der Junge mit dem Vater keine Bedarfsgemeinschaft bildet, dann würde ich euch raten, der Arge keine Mitteilung über den Wohnwechsel des Sohnes zumachen. Natürlich sollte er sich auch polizeilich nicht ummelden.
    Aber aufpassen, das wäre Sozialbetrug und eine Straftat.

    Hallo!


    Na da werden die beim bereinigten Einkommen Ausgaben wie vielleicht Krankenversicherung, PKW zur privaten Nutzung und ähnliches hochgerechnet haben. Da bräuchtet ihr eine professionelle Beratung, oder Euer Steuerberater müsste das doch eigentlich auch wissen.

    Hallo Herr Grunert!


    Zitat

    vor der Wahl wird wieder geheuchelt


    Kein Mensch hat die Absicht ein Systemwechsel bei Hartz4 durchzuführen. Wir sind nun mal 12 Wochen vor der Wahl. Dass da der ein oder andere seine private Meinung äußert, haben wir doch schon im Falle des FDP-Fuzzies Martin Lindner gesehen.

    Hallo Bigmama!


    Ich habe ungenau recherchiert und nochmals gesucht und gefunden! Ich wusste zwar, dass es ab 2009 eine neue Reglung gibt, die betreffen aber allle Schüler von der 1. bis zur 10. Klasse.


    Zitat

    SGB II § 24a
    Zusätzliche Leistung für die Schule
    Schüler, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und die eine allgemeinbildende oder eine andere Schule mit dem Ziel des Erwerbs eines allgemeinbildenden Schulabschlusses besuchen, erhalten bis zum Abschluss der Jahrgangsstufe 10 eine zusätzliche Leistung für die Schule in Höhe von 100 Euro, wenn mindestens ein im Haushalt lebender Elternteil am 1. August des jeweiligen Jahres Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach diesem Buch hat. Schüler, die nicht im Haushalt ihrer Eltern oder eines Elternteils leben, erhalten unter den Voraussetzungen des § 22 Abs. 2a die Leistung nach Satz 1, wenn sie am 1. August des jeweiligen Jahres Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach diesem Buch erhalten. Der zuständige Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende kann im begründeten Einzelfall einen Nachweis über eine zweckentsprechende Verwendung der Leistung verlangen."

    Hallo!


    Du musst davon ausgehen, dass man bei der Arge und den allgemeinen Richtlinien, nach denen sie ihre Entscheidungen treffen, eine 2-Zimmerwohnung mit 49 qm für eine Mutter mit einem Kleinkind definitiv als durchaus angemessen angesehen wird. Alles andere wäre eine Überraschung.
    Obwohl probieren geht über studieren. Geh doch einfach mal hin und frage nach einer neuen Wohnung.

    Hallo!


    Zitat

    Und zwar lebe ich derzeit mit meinem kleinen Sohn in einer kleinen 2Zimmerwohnung mit 49m², die Miete ist angemessen


    Ich denke mal, das die Arge deine derzeitigen Wohnverhältnisse als ausreichend betrachtet und somit nicht ohne weiteres einem Umzug zustimmen wird. Du müsstest in der Tat deine äußerst schwerwiegende soziale Notsituation als Begründung angeben.

    Hallo!


    Also wenn du meinst, ob du Geld extra bekommst, dann leider nur für den, der jetzt eingeschult wird. Das sind 100 Euro, die du bei der Arge beantragen musst und dann zum 01.08. ausgezahlt werden.

    Hallo Gipsylady!


    Deine Anfrage macht wohl jeden betroffen, ist aber leider kein Einzelfall. Deinen Schilderungen zuurteilen stammt dein Ex aus einem Kultur-und Glaubenskreis, in dem Gewalt gegen Frauen und deren Unterdrückung leider Brauchtum sind.
    Ich habe damit selbst auch schon Erfahrungen machen müssen. Meine Tochter hatte einen Freund, der eine sehr lockere Faust hatte. Häusliche Gewalt stand auf der Tagesordnung. Später konnte er dann die Trennung von ihr, obwohl kein Kind und Kegel, nicht verkraften. Sein Stolz war wohl gebrochen. Der Terror gegen meine Tochter ging weiter. Ich habe ihn dann einfach mal aufgelauert und mit äußerster Brutalität verprügelt, sodass er zwei Wochen im Krankenhaus lag. Seit dieser Zeit(vor über 3 Jahren) hat weder meine Tochter noch ich was von dieser feigen Frauenschlagenden Ratte gehört.
    Da bei dir ja nun noch ein Kind, wahrscheinlich auch noch ein erstgeborener Sohn, vorhanden ist, wird dich weder der Kerl noch dessen Großfamilie in Zukunft in Ruhe lassen. Mit einem Umzug in einem anderen Stadt(Bezirk) wäre dein Problem noch lange nicht gelöst. Sie würden dich garantiert finden. Zur Not solltest du vorübergehend in ein Frauenhaus ziehen.
    Ich teile deine Einschätzung, dass denen alles, wirklich alles zuzutrauen wäre. Du scheinst in großer Gefahr zu sein. Von der Arge oder der Polizei hast du definitiv nichts, aber auch rein gar nichts zu erwarten. Du brauchst professionelle Hilfe. Ich habe dir mal was rausgesucht, einige Organisationen, die in solchen Fragen sehr kompetent sind.
    Und wenn du umgezogen bist, nicht vergessen eine Auskunftssperre beim zuständigen Landeseinwohnermeldeamt eintragen lassen. Viel Glück und alles Gute!


    http://www.frauen-gegen-gewalt.de/index.php?dok_id=80


    http://www.big-hotline.de/


    http://www.frauenprojekte-bora.de/

    Hallo!


    So habe ich es mir fast gedacht.I
    Ihr seid halt mit dem 1300 Brutto deines Lebenspartners und den weiteren Einahmen, wie Unterhalt, 400 €-Job und Kindergeld ganz offensichtlich ein Fall der genau an der Grenze zwischen Bedürftigkeit und finanzieller Selbstständigkeit liegt. Wenn man dann noch anrechnet, dass wieder GEZ bezahlt werden muss und auch diverse Vergünstigungen wie Sozialtickets im Nahverkehr, Familienpass und vieles mehr wegfällt, Du aber für die Krankenkasse selbst aufkommen musst, dann sollte man es sich gut überlegen.
    Unterm Strich gesehen habe ihr ganz sicher nicht mehr, In diesem Fall heisst es leider: Arbeiten lohnt nicht!
    Ist zwar sehr unpopulär, auch hier in diesem Form.

    Hallo!


    Sicher könnte eine ältere Anfrage für den einen oder anderen auch heute von Interesse sein, aber im wesentlichen ist es wenig sinnvoll die Fragen von Usern zu beantworten, die sich nachweislich über Monate nicht blicken lassen haben.


    Zitat

    Ich denke das der Forumsbetreiber mit einer gewissen Absicht so alte Schinken auch immer wieder mal unter der Rubrik neues Thema anzeigt


    Das ist nicht richtig. Ein altes Thema bleibt auch tief unten in den Analen des Forums. Da muss schon einer den Thread wieder hochholen. Ich muss das wissen, denn ich betreibe ein technisch ähnliches Forum, allerdings zu einem ganz anderem Thema.

    Hallo!


    Da steckt der Teufel im Detail. Da müsste man mal genau mit dem Taschenrechner ran. Was mich aber wundert ist:


    Zitat

    mein Exmann muss an die Arge 500 E Unterhalt für meine zwei Kinder zahlen


    Warum zahlt er nicht direkt an dich? Bekommst du denn die 500 Euro von der Arge?


    Also über den Daum gepeilt, euer Einkommen+ 500€ Kindesunterhalt+ 3mal Kindergeld,da könntet ihr aus der Bedürftigkeit herausfallen. Dann müsstest du dich für ca. 140 Euro bei einer Krankenversicherung im Grundtarif krankenversichern lassen.
    Damit sind aber die beiden großen Kinder noch nicht versichert. Die kann dein Lebenspartner nicht über seine Familienversicherung mitnehmen. Wenn es geht, sollten sie über die Versicherung des leiblichen Vaters versichert werde.
    Zum evtl. Unterhalt deines Mannes: da sein Einbehalt bei 900 Euro liegt, und der nun für eure gemeinsame 3Jäh. Tochter unterhaltspflichtig ist, sollten aus seinem Nettoeinkommen keine weiteren Unterhaltspflichten entstehen.
    Aber wie gesagt, dass muss man alles mit spitzem Bleistift nachrechnen.

    Hallo!


    Zitat

    weil ich jetzt selber eine Familie habe. Bin aber noch nicht volljährig


    Was heisst, du hasst Familie? Nur ein Kind, oder auch einen Partner dazu, oder bist du gar verheiratet, was ich aber Anbetracht der Tatsache, dass du noch minderjährig bist nicht glaube. Wärest du verheiratet, so wäre dein Ehemann einzig und allein für deinen Unterhalt verantwortlich. Ansonsten müsste dein Vater entsprechend der Düsseldorfer Tabelle für dich weiterhin aufkommen.

    Hallo Chris!


    Nur mal als Hinweis: du beantwortest hier ältere Fragen. Der Fragesteller Jackohund hat die Frage am 22.03.2009 um 12.50 Uhr gestellt und hat sich seitdem hier im Forum nicht mehr blicken lassen:


    Zitat

    Letzte Aktivität: 22.03.2009 13:12
    Registriert seit: 22.03.2009


    Er war damals also ganze 22 Minuten im Forum aktiv. Wie gesagt, ich will nicht klugscheißern, aber sowie das Problem gelöst ist oder sich in Selbstgefallen aufgelöst hat, sieht man die Leute zu 99 Prozent nicht wieder.

    Hallo!


    Im Prinzip hat sie Anspruch auf Hartz4. Allerdings muss sie zum einen irgendwo gemeldet sein. Dann wird geprüft ob sie evtl. noch Anspruch auf ALG1 hat, oder inwieweit die Eltern für sie Aufkommen müssen. Da ist entscheidend ob sie über oder unter 25 Jahre alt ist.
    Ich kenne eine Kenianerin, die in Deutschland eine ständige Aufenthaltserlaubnis hatte, dann aber zurück nach Mombasa ging und nach 2 Jahren wieder in Deutschland auftauchte. Auch sie hatte anstandslos Leistungen nach SGB II bekommen.

    Hallo!


    Du bist seine Lebenspartnerin! Inwieweit du bereit bist für ihn aufzukommen, ob nun Auto-Wohnkosten, Kleidung, Lebensmittel u.s.w., oder aber die ca. 140 Euro für die Lebensversicherung, ist ganz allein deine Entscheidung.
    Das ist eine moralische Frage.Es sieht so aus, als ob ihr derzeit nur dein Nettoeinkommen zur Verfügung habt. Es fast so, wie bei einer Ehe, wo man für einender einstehen soll, bis das der Tod euch scheidet. Du musst jetzt eine Gewissensentscheidung treffen.
    Oder ihr trennt euch, wenn auch nur zum Schein, sodass er eine kleine Wohnung hat und als Single vor dem Arbeitsamt gilt. Dann hätte er die Kosten für die Wohnung, ca. 320-380 Euro, 359 € Regelleistung zum Leben und wäre auch krankenversichert.
    Aber ich betone, dass das Sozialbetrug wäre, also eine Straftat.