Beiträge von Schrader170

    Hallo Herr Grunert!


    Klar, die alten Beiträge kommen von ganz allein hoch, so war es schon immer.:D
    Ich habe dich heute mal gegoogelt. Deine Lebensgeschichte ist sehr zu bedauern, aber da wir beide ja gleich alt sind: so wie du dich aufgegeben hast, das würde mir im Traum nicht einfallen. Und wenn du als Bürgermeisterkandidat im Wahlkampf genauso auftrittst, wie hier im Forum, dann wirst du wohl unter der 5 Prozentmarke bleiben.:(

    Hallo!


    Das wird schwer, denn 15 km ist ja ein Klacks. Zudem:


    Zitat

    ALG II Empfänger unter 25 Jahren haben ab dem 1. April 2006 grundsätzlich keinen Anspruch mehr auf die Kosterübernahme für eine eigene Wohnung.
    Nur falls der Leistungsempfänger aus schwerwiegenden sozialen Gründen nicht in der elterlichen Wohnung leben kann, aus beruflichen Gründen umziehen muss oder ein ähnlich schwerwiegender Grund vorliegt, muss der zuständige Träger (in der Regel die ARGE oder das Arbeitsamt) einem Umzug zustimmen.
    Als Stichtag hierfür gilt Freitag, der 17. Februar 2006. Wer also vor diesem Datum aus der elterlichen Wohnung ausgezogen ist, fällt nicht unter diese Regelung.


    Also Hartz4 gibt es nicht, es sei denn, sie kann schwerwiegende soziale Gründe, (Probleme mit dem Elternhaus nachweisen). Bafög weiss ich nicht genau. Aber wenn die Eltern gut verdienen?

    Hallo!


    Da dein Sohn nun18 Jahre ist ist, hat er Anspruch auf den Kindesunterhalt des Vaters sowie auf das Kindergeld. Und auch wenn ihr ALG2 in einer Bedarfsgemeinschaft erhaltet, sollte das kein Hinderungsgrund für deinen Sohn sein, ein Studium zu beginnen. Vielleicht muss er nun Bafög beantragen.

    Hallo Chris!



    Zitat

    Aber ne andere frage, wieso habt Ihr den nicht das beim Amt als WG angemeldet, dann wärst du gar nicht in der Berechnung gekommen?


    Nur dass du dich nicht wunderst, wenn du keine Antwort bekommst. Die Frage ist nun mittlerweile über 4 Monate alt und der Fragesteller Ivry scheint das Interesse an diesem Forum gänzlich verloren zu haben.


    Zitat

    Letzte Aktivität: 08.03.2009 14:38

    Hallo!


    Ja, du arbeitest als 18jäh. in Teilzeit und leistest dir schon eine eigene Wohnung. Zudem hast du in deinem ersten Posting die Meinung geäußert, dass dir unverschämte 942 € zustehen müssten, laut ALG-Rechner.


    Zitat

    ALG II Empfänger unter 25 Jahren haben ab dem 1. April 2006 grundsätzlich keinen Anspruch mehr auf die Kosterübernahme für eine eigene Wohnung.


    Die Kosten für deine Unterkunft werden bei deinem Antrag nämlich nicht anerkannt.

    Hallo!


    Die Miete für einen Single darf in Berlin 376 Euro warm sein. Die Bearbeitung eines Antrages sollte nicht länger als 2 Wochen dauern, aber wir haben ab heute Ferien in Berlin. Und um eine Wohnung kannst du dich schon mal jetzt kümmern, Sobald dein Hartz4-Antrag genehmigt wird, hast du Anspruch darauf.


    Hallo!


    Das Zuflussprinzip ist entscheidend. Damit stehen dir für Juli also Zahlungen zu. Und was du im August bekommst, wird nicht mit den zurückliegenden Monaten verrechnet. Solltest du den Job aber nicht abgemeldet haben könntest du sicher ein Problem bekommen. Du hast doch die Hartz4-Zahlungen für Juli ehedem schon am 30.06. auf dem Konto gehabt.
    Du hättest eine Tätigkeitsaufnahme ab Juli melden müssen und auch angeben sollen, dass die Gehaltszahlungen/Honorar erst im August überwiesen wird.

    Hallo!


    Klar steht dir das Kindergeld zu, falls du ausziehen solltest. Falls es deine Mutter nicht freiwillig rausrückt, musst du zu Kindergeldstelle/Arbeitsamt gehen und denen deine Kontoverbindung mitteilen, damit sie dir das Geld überweisen können.
    Solange du noch bei deiner Mutter wohnst, ist es wohl o.k. dass das Geld deine Mutter bekommt.


    Aber du darfst allerdings nicht zu viel verdienen:


    Hallo!


    Dein Eigenbehalt ist 900 Euro!
    Wenn dein neuer Arbeitgeber das Geld auf das Konto des Arbeitskollegen überweist und damit kein Problem hat, kannst du das machen.
    Mit Unterhaltspflicht für zwei Kinder liegst du bei einem Netto von 1100 unter Pfändungsgrenze:



    Die Höhe deiner Gesamtschulden kannst du vielleicht bei deinem zuständigen Amtsgericht erfahren, denn die müssten wissen, wie viele Titel oder Vollstreckungen gegen dich vorliegen.
    Mein Tipp: mach eine Privatinsolvenz, denn mit 1100 Euro Netto wirst du es nicht schaffen, die Schulden zu bezahlen.

    Hallo


    Na das hört sich ja sehr gut an. Nicht vergessen, dass du beim Landeseinwohnermeldeamt eine Auskunftssperre für dich und deinen Sohn eintragen lässt. Die Familie des Kindesvaters wird Himmel und Hölle in Bewegung setzen, um dich zu finden. Nach deren Denk- und Glaubensweise beschmutzt du mit deinem Verhalten ja die Ehre der Familie. Also pass schön auf dich und deinen Filius auf.
    Alles Gute und Glück dieser Erde.

    Hallo!


    Zudem wäre die Umsetzung der Vorschläge von BA-Vorstand Alt eine recht kostspielige Sache. Es soll ja nicht weniger geben, sondern die Älteren, die lange eingezahlt haben, sollen mehr bekommen. Ist kein verkehrter Denkansatz, nur nicht zu bezahlen.


    Cat



    Zitat

    Wir haben Sommerpause


    Nein, wir haben keine Sommerpause. In weniger als 12 Wochen sind Bundestagswahlen. Vor einem solchen Ereignis fällt die Sommerpause aus und alle konzentrieren sich auf den Wahlkampf!

    Hallo!


    Also wenn der Junge sich dann ummeldet und mit dem Vater eine eigene Bedarfsgemeinschaft bildet, stehen bei Euch die von mir angesprochenen Kürzungen an.
    Sicher könnt ihr umziehen, aber die Kürzungen zu den Kosten der Unterkunft die dann sicher recht bald kommt, musst ihr dann selbst tragen.
    Ein Umzug scheint aus meiner Sicht ehedem unvermeidlich, denn ihr habt ja den neuen Mietvertrag per 01.008.2009 zum einen sicher schon unterschrieben und die alte Wohnung ist rechtskräftig gekündigt worden, oder?

    Hallo!


    Hier mal das Ganze. Ist aber wirklich nicht ernst zunehmen. Zudem würde Herr Grunert demnach mehr bekommen, hat er doch viele Jahre in die Sozialkassen eingezahlt.


    Hallo!


    Du musst ja bei deiner Abmeldung bei der Arge genau angeben, wann mit der ersten Lohnzahlung zurechnen ist. Das es das Geld immer am 15. des folgenden Monats gibt, sollte ja auch in deinem Arbeitsvertrag stehen. Einfach eine Kopie mit reingeben und so wirst du für den August noch Hartz4 erhalten. Denn der Zeitpunkt des Zuflusses ist entscheidend.