Hallo!
Ist wirklich eine knifflige Angelegenheit. Da es um viel Geld geht, rate ich euch, eine Beratung bei einem Anwalt zumachen.
Denn wenn das Ding mal in den Brunnen gefallen ist, kriegt ihr es da nicht mehr raus.
Hallo!
Ist wirklich eine knifflige Angelegenheit. Da es um viel Geld geht, rate ich euch, eine Beratung bei einem Anwalt zumachen.
Denn wenn das Ding mal in den Brunnen gefallen ist, kriegt ihr es da nicht mehr raus.
Klar Herr Grubert, rede den jungen Menschen mal ein, dass man ihnen das Loch im Hintern auf der Arge vergolden wird. Ich sage es so wie es ist, dass er halt schlechte Karten hat.
Hallo Herr Grunert!
Klar, die alten Beiträge kommen von ganz allein hoch, so war es schon immer.:D
Ich habe dich heute mal gegoogelt. Deine Lebensgeschichte ist sehr zu bedauern, aber da wir beide ja gleich alt sind: so wie du dich aufgegeben hast, das würde mir im Traum nicht einfallen. Und wenn du als Bürgermeisterkandidat im Wahlkampf genauso auftrittst, wie hier im Forum, dann wirst du wohl unter der 5 Prozentmarke bleiben.:(
Hallo!
Na wenn du die Weiterbildung nicht bezahlt bekommst, dann zählt das auch nicht mit rein.
Hallo!
Ich denke, da wird es kein Problem geben, denn warum solltest du im Mai nicht in den Urlaub fahren? Machen doch alle!
Hallo!
Das wird schwer, denn 15 km ist ja ein Klacks. Zudem:
ZitatALG II Empfänger unter 25 Jahren haben ab dem 1. April 2006 grundsätzlich keinen Anspruch mehr auf die Kosterübernahme für eine eigene Wohnung.
Nur falls der Leistungsempfänger aus schwerwiegenden sozialen Gründen nicht in der elterlichen Wohnung leben kann, aus beruflichen Gründen umziehen muss oder ein ähnlich schwerwiegender Grund vorliegt, muss der zuständige Träger (in der Regel die ARGE oder das Arbeitsamt) einem Umzug zustimmen.
Als Stichtag hierfür gilt Freitag, der 17. Februar 2006. Wer also vor diesem Datum aus der elterlichen Wohnung ausgezogen ist, fällt nicht unter diese Regelung.
Also Hartz4 gibt es nicht, es sei denn, sie kann schwerwiegende soziale Gründe, (Probleme mit dem Elternhaus nachweisen). Bafög weiss ich nicht genau. Aber wenn die Eltern gut verdienen?
Hallo!
Da dein Sohn nun18 Jahre ist ist, hat er Anspruch auf den Kindesunterhalt des Vaters sowie auf das Kindergeld. Und auch wenn ihr ALG2 in einer Bedarfsgemeinschaft erhaltet, sollte das kein Hinderungsgrund für deinen Sohn sein, ein Studium zu beginnen. Vielleicht muss er nun Bafög beantragen.
Hallo!
Als unter 25jäh. hast du wohl schlechte Karten, was von der arge zu bekommen, Es sei denn, du bist nachweislich vor dem 17.02.2006 bei deinen Eltern ausgezogen.
Hallo Chris!
ZitatAber ne andere frage, wieso habt Ihr den nicht das beim Amt als WG angemeldet, dann wärst du gar nicht in der Berechnung gekommen?
Nur dass du dich nicht wunderst, wenn du keine Antwort bekommst. Die Frage ist nun mittlerweile über 4 Monate alt und der Fragesteller Ivry scheint das Interesse an diesem Forum gänzlich verloren zu haben.
ZitatLetzte Aktivität: 08.03.2009 14:38
Hallo!
Ja, du arbeitest als 18jäh. in Teilzeit und leistest dir schon eine eigene Wohnung. Zudem hast du in deinem ersten Posting die Meinung geäußert, dass dir unverschämte 942 € zustehen müssten, laut ALG-Rechner.
ZitatALG II Empfänger unter 25 Jahren haben ab dem 1. April 2006 grundsätzlich keinen Anspruch mehr auf die Kosterübernahme für eine eigene Wohnung.
Die Kosten für deine Unterkunft werden bei deinem Antrag nämlich nicht anerkannt.
Hallo!
Die Miete für einen Single darf in Berlin 376 Euro warm sein. Die Bearbeitung eines Antrages sollte nicht länger als 2 Wochen dauern, aber wir haben ab heute Ferien in Berlin. Und um eine Wohnung kannst du dich schon mal jetzt kümmern, Sobald dein Hartz4-Antrag genehmigt wird, hast du Anspruch darauf.
ZitatAlles anzeigenHaushaltsgröße
Mtl. Bruttowarmmiete in €
1-Personen-Haushalt
378,-
2-Personen-Haushalt
444,-
3-Personen-Haushalt
542,-
4-Personen-Haushalt
619,-
5-Personen-Haushalt
705,-
Bei jeder weiteren Person im Haushalt erhöht sich die Bruttowarmmiete um
Hallo!
Das Zuflussprinzip ist entscheidend. Damit stehen dir für Juli also Zahlungen zu. Und was du im August bekommst, wird nicht mit den zurückliegenden Monaten verrechnet. Solltest du den Job aber nicht abgemeldet haben könntest du sicher ein Problem bekommen. Du hast doch die Hartz4-Zahlungen für Juli ehedem schon am 30.06. auf dem Konto gehabt.
Du hättest eine Tätigkeitsaufnahme ab Juli melden müssen und auch angeben sollen, dass die Gehaltszahlungen/Honorar erst im August überwiesen wird.
Hallo!
Klar steht dir das Kindergeld zu, falls du ausziehen solltest. Falls es deine Mutter nicht freiwillig rausrückt, musst du zu Kindergeldstelle/Arbeitsamt gehen und denen deine Kontoverbindung mitteilen, damit sie dir das Geld überweisen können.
Solange du noch bei deiner Mutter wohnst, ist es wohl o.k. dass das Geld deine Mutter bekommt.
Aber du darfst allerdings nicht zu viel verdienen:
ZitatAlles anzeigenBei Kindern über 18 Jahren wird nur dann Kindergeld gezahlt, wenn die Einkünfte des Kindes nicht höher als 7.680,- € im Jahr sind.
Maßgeblich ist das Bruttoeinkommen. Es sind aber verschiedene Abzüge vom Bruttoeinkommen möglich,die nachstehend aufgeführt werden. Praktisch heißt das: Für Kinder mit sozialversicherungspflichtigen EInkünften gilt ein Grenzwert von etwa brutto 10.750,- Euro im Jahr. Wenn die Bruttoeinkünfte in dieser Höhe haben, ergibt sich bei Sozialversicherungsbeiträgen von 20 % und Berücksichtigung der Werbungskostenpauschale ein anrechenbares Einkommenvon 7.680,- Euro.
Vom Einkommen können im Einzelnen abgezogen werden:
1. Werbungskosten. Ist das Kind Arbeitnehmer, dann kann von seinem Einkommen mindestens der Arbeitnehmerpauschbetrag von 920,- EURO abgezogen werden. Das Kind kann dann also bis zu brutto
8.600,- € verdienen.
Sind höhere Werbungskosten entstanden, dürfen diese mit Beleg ebenfalls geltend gemacht werden. Absetzbar sind u.a.
- Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
- Beiträge zu Berufsverbänden und Gewerkschaften
- Arbeitsmittel
- Häusliches Arbeitszimmer
- Doppelte Haushaltsführung
- Reisekosten
- Bewerbungskosten
- Kontoführungsgebühren
- Unfallkosten
- Fortbildungskosten
Nicht abgezogen werden dagegen Vorsorgeaufwendungen wie z.B. Krankenversicherung, Renten- und Pflegeversicherung sowie private Versicherungen etc.
Hallo!
Dein Eigenbehalt ist 900 Euro!
Wenn dein neuer Arbeitgeber das Geld auf das Konto des Arbeitskollegen überweist und damit kein Problem hat, kannst du das machen.
Mit Unterhaltspflicht für zwei Kinder liegst du bei einem Netto von 1100 unter Pfändungsgrenze:
ZitatAlles anzeigenPfändungstabelle gültig ab 01.07.2005 bis 30. Juni 2009
EURO-Netto-Lohn Pfändbarer Betrag bei
monatlicher Unterhaltspflicht für .... (Anzahl) Personen
von € bis € 0 1 2 3 4 5
0,00 989,99 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
990,00 999,99 3,40 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
1000,00 1009,99 10,40 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
1010,00 1019,99 17,40 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
1020,00 1029,99 24,40 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
1030,00 1039,99 31,40 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
1040,00 1049,99 38,40 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
1050,00 1059,99 45,40 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
1060,00 1069,99 52,40 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
1070,00 1079,99 59,40 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
1080,00 1089,99 66,40 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
1090,00 1099,99 73,40 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
1100,00 1109,99 80,40 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
1110,00 1119,99 87,40 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Die Höhe deiner Gesamtschulden kannst du vielleicht bei deinem zuständigen Amtsgericht erfahren, denn die müssten wissen, wie viele Titel oder Vollstreckungen gegen dich vorliegen.
Mein Tipp: mach eine Privatinsolvenz, denn mit 1100 Euro Netto wirst du es nicht schaffen, die Schulden zu bezahlen.
Hallo
Na das hört sich ja sehr gut an. Nicht vergessen, dass du beim Landeseinwohnermeldeamt eine Auskunftssperre für dich und deinen Sohn eintragen lässt. Die Familie des Kindesvaters wird Himmel und Hölle in Bewegung setzen, um dich zu finden. Nach deren Denk- und Glaubensweise beschmutzt du mit deinem Verhalten ja die Ehre der Familie. Also pass schön auf dich und deinen Filius auf.
Alles Gute und Glück dieser Erde.
Hallo!
Zudem wäre die Umsetzung der Vorschläge von BA-Vorstand Alt eine recht kostspielige Sache. Es soll ja nicht weniger geben, sondern die Älteren, die lange eingezahlt haben, sollen mehr bekommen. Ist kein verkehrter Denkansatz, nur nicht zu bezahlen.
ZitatWir haben Sommerpause
Nein, wir haben keine Sommerpause. In weniger als 12 Wochen sind Bundestagswahlen. Vor einem solchen Ereignis fällt die Sommerpause aus und alle konzentrieren sich auf den Wahlkampf!
Hallo!
Stimmt, das Urteil kenne ich. Na dann würde ich zunächst abwarten, ob die euch die Kosten für die Unterkunft kürzen. Dann gegebenenfalls mit Hinweis auf das Urteil des Sozialgerichtes Aachen Einspruch einlegen. Mehr kannst du ja zur Zeit nicht machen, außer abwarten, wie die Arge reagiert.
Hallo!
Also wenn der Junge sich dann ummeldet und mit dem Vater eine eigene Bedarfsgemeinschaft bildet, stehen bei Euch die von mir angesprochenen Kürzungen an.
Sicher könnt ihr umziehen, aber die Kürzungen zu den Kosten der Unterkunft die dann sicher recht bald kommt, musst ihr dann selbst tragen.
Ein Umzug scheint aus meiner Sicht ehedem unvermeidlich, denn ihr habt ja den neuen Mietvertrag per 01.008.2009 zum einen sicher schon unterschrieben und die alte Wohnung ist rechtskräftig gekündigt worden, oder?
Hallo!
Hier mal das Ganze. Ist aber wirklich nicht ernst zunehmen. Zudem würde Herr Grunert demnach mehr bekommen, hat er doch viele Jahre in die Sozialkassen eingezahlt.
ZitatAlles anzeigenAngesichts der Auswirkungen der Krise auf den Arbeitsmarkt plädiert Heinrich Alt, Vorstandsmitglied der Bundesagentur für Arbeit (BA), dafür, manche Hartz-IV-Empfänger zu privilegieren.
- "Ich befürchte, dass im kommenden Jahr die Zahl derer steigt, die in die Sozialkassen eingezahlt haben und dennoch in das Hartz-IV-System übergehen", sagte Alt der Berliner Morgenpost. Das führe "aus Sicht der Betroffenen zu einem Gerechtigkeitsproblem; ihre Lebensleistung sollte anerkannt werden. Sie sollten im System in irgendeiner Form dauerhaft privilegiert werden gegenüber denjenigen, die ihr Leben lang Transferleistungen bezogen haben", forderte Alt. Bisher bekommen Arbeitslose, die aus der Arbeitslosenversicherung in Hartz IV wechseln, nur zwei Jahre lang einen Zuschlag.Anzeige
Noch ist der Arbeitsmarkt weitgehend verschont geblieben von der Krise, weil die Unternehmen massiv Kurzarbeit in Anspruch nehmen. 1,4 Millionen Beschäftigte arbeiten laut BA derzeit kurz. Experten rechnen aber damit, dass spätestens im Herbst die Arbeitslosenzahlen steigen werden.
Wenn diese Arbeitslosengeld-II-Empfänger nach zwölf Monaten keinen Job gefunden haben, werden sie in das Hartz-IV-System abrutschen. Die Bundesagentur erwartet im kommenden Jahr 750 000 neue Arbeitslose im Jahresdurchschnitt - 450 000 davon sollen dann auf Hartz IV angewiesen sein. Betroffen sein werden auch viele, die gut qualifiziert sind und jahrelang kräftig in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben.
Auch Mitglieder der Mittelschicht müssen sich in den kommenden Monaten Sorgen um ihren Arbeitsplatz machen und oft erstmals mit dem Gedanken befassen, zum Hartz-IV-Empfänger zu werden. Bisher erfasst die Grundsicherung vor allem Unqualifizierte aus niedrigen Einkommensschichten.
Experten sehen die Reformvorschläge kritisch. Mit einem Zweiklassensystem bei Hartz IV "dreht man die Hartz-Reformen zurück", sagte Karl Brenke vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung. "Damit würde dem Vorruhestand wieder Tür und Tor geöffnet", kritisiert er. Der Vorschlag entspreche der Verlängerung des Arbeitslosengeldes I. "Die Arbeitsanreize werden dann falsch gesetzt." Zudem sieht er eine "völlige Aushöhlung des derzeitigen Versicherungsgedankens". Es handele sich bei der Arbeitslosenversicherung um eine Versicherung, die im Schadensfall "wie eine Feuerwehr einspringt", und nicht eine Kapitalversicherung, die sich nach der Höhe der Einzahlung richte. Die Kosten wären beträchtlich.
Im Wahlkampf werden die zu erwartenden neuen Arbeitslosen, die oft über Rücklagen verfügen dürften, bereits umworben. SPD und Union haben in ihre Wahlprogramme die Erhöhung der Schonvermögen aufgenommen, also der Summe, die bei der Berechnung der Hartz-IV-Leistungen unangetastet bleibt. BA-Vorstand Alt findet das richtig: "Die Schonvermögen anzuheben ist eine richtige Idee, um Altersarmut zu vermeiden", sagte er. Vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) kommt Unterstützung. Es sei "notwendig, die Hartz-IV-Regelungen zu entschärfen", sagte Annelie Buntenbach, Vorsitzende des Verwaltungsrates der BA und DGB-Vorstandsmitglied, der Berliner Morgenpost. Die Regelungen zum Schonvermögen müssten verbessert werden. "Der Freibetrag von 150 Euro pro Lebensjahr ist viel zu niedrig. Auch bei den Älteren sollte der Freibetrag von 520 Euro pro Jahr generell für alle ab 60 Jahren gelten." Bisher gilt die Ausnahmeregelung nur für Jahrgänge vor 1949. Es müsse sichergestellt sein, dass die "Älteren in Würde in Rente gehen können, auch wenn sie vorher arbeitslos werden", sagte Buntenbach.
BA-Vorstandsmitglied Alt sieht Sparmöglichkeiten bei den Wohnkosten von Hartz-IV-Empfängern: "Wir beobachten, dass sich die Wohnkosten in Richtung der Mietobergrenze bewegen. Man könnte die Kosten der Unterkunft pauschalieren, damit jeder Leistungsempfänger einen Anreiz hat, günstig zu wohnen", forderte Alt. Bisher werden die Wohnkosten bis zu einer Obergrenze übernommen - findet man eine billigere Wohnung, hat man keinen Vorteil davon. "Die Pauschale muss lokal definiert werden", sagte Alt.
Hallo!
Du musst ja bei deiner Abmeldung bei der Arge genau angeben, wann mit der ersten Lohnzahlung zurechnen ist. Das es das Geld immer am 15. des folgenden Monats gibt, sollte ja auch in deinem Arbeitsvertrag stehen. Einfach eine Kopie mit reingeben und so wirst du für den August noch Hartz4 erhalten. Denn der Zeitpunkt des Zuflusses ist entscheidend.