Beiträge von Schrader170

    Hallo!


    Nach einem Jahr ist sein Anspruch auf ALG I noch nicht verfallen. Inwieweit Hartz4-Ansprüche hinzukommen, hängt von der Größe der Familie, den Kosten der künftigen Unterkunft hier in Deutschland, Kindergeld, Vermögensstand u.s.w. ab.


    Schrader

    Hallo Sahra!


    Ich würde zunächst eine Vermisstenanzeige bei der Polizei stellen. Dann würde ich versuchen bei mir den Angehörigen deines Mannes, also seinen Eltern oder Geschwistern, Geld zu borgen. Schließlich geht es ja in diesem Fall auch um das Wohl der Enkelkinder/Nichten/Neffen. Bei den Behörden wie Arbeitsamt, Sozialamt hast du wahrscheinlich nach so kurzer Zeit kaum Erfolg.


    Schrader

    Hallo!


    Wenn du zur Zeit ALG2 vom Jobcenter der Stadt Krefeld erhältst, dann musst du dort einen Antrag auf Genehmigung des Umzuges stellen. Hast du denn in der anderen Stadt schon eine Arbeit oder eine Zusage von der dortigen Arge, dass die Kosten für die neue Unterkunft übernommen werden?


    Schrader

    Hallo!


    Nee, erst die Wohnung suchen und die Arge vor vollendete Tatsachen stellen. Solange skipper keine Leistungen nach SGB II bezieht, brauch er sich von denen nichts genehmigen lassen. Wer weiss, auf welche Ideen und Schikanen die die bei der Arge noch kommen.
    Natürlich sollte die Miete nicht exorbitant hoch sein.


    Schrader

    Hallo!


    Hat denn schon einer von Euch die Scheidung eingereicht?
    Ich würde mir an deiner Stelle schnell eine angemessene Wohnung suchen und dort einziehen. Danach solltest du dann zur Arge gehen und einen Hartz4-Antrag stellen, denn einen Anspruch auf ALG I scheinst du ja nicht zu haben. Die Arge wird natürlich auch die Unterhaltspflicht deiner Nochehefrau prüfen. Wenn da, wie du schreibst nichts zu holen ist, dann hast du meiner Meinung nach Anspruch auf 359 Euro plus angemessene Kosten für Unterkunft.


    Schrader

    Hallo!


    Die werden dir nur die in Frankfurt übliche angemessene Miete für einen 2-Personenhauhalt zahlen. Den Rest müsstest du dann von deinen anderen Einnahmen, also ALG2, aufbringen. Aber:


    Zitat

    die Wohnung ist nur eine Haltestelle vom kindergarten entfernt, Spielplatz, meine Eltern wohnen auch in der nähe und der Vater wohnt auch nur ca 4 min entfernt


    Du kannst ja mal versuchen, aus soziale Gründe eine vollständige Übernahme der Miete durchs Amt zu beantragen.


    Schrader

    Hallo Kanzler!


    Nach diesem Urteil hast Du Anspruch af eine größere Wohnung:



    Schrader


    Ist hier im Forum auch schon Diskutiert worden. Lese mal hier weiter:


    http://www.sozialleistungen.in…aessigem-umgang-9123.html

    Hallo!


    Also das Amt zahlt dir eine angemessene Miete für zwei Personen in Höhe von ca. 390 Euro.
    Wenn diese Summe in deinem Bundesland/Landkreis als Mietobergrenze für einen 2-Personenhaushalt festgeschrieben wurde, werden sie keine Anstalten machen, die Erhöhung des Heizkostenvorschusses von 47 Euro zu übernehmen. Die nun zusätzliche Differenz musst du wohl wie schon vorher die 83 Euro von deinem ALG2 bezahlen.


    Schrader

    Hallo lirafe!


    Zitat

    Ich kenne das bislang so, dass man "spätestens" nach drei Monaten ohne Lohn beim Amt vorstellig werden "muss


    So meine ich das auch. Aus deinem Satz geht eindeutig hervor, dass man 3 Monate ohne Lohnzahlungen arbeiten muss.


    Ich habe da mal eine ARD-Sendung, Panorama oder Monitor, gesehen, in der die Arge Hartz4-Empfänger an dubiose Arbeitgeber vermittelt hat.Diese Arbeitgeber drückten erheblichen Druck auf die neuen Arbeitnehmer aus und drohten mit Kündigung, falls sie nicht spuren und brav weiter arbeiten. Erst nach 3 Monaten erklärte sich die Arge bereit, die Hartz4-Zahlungen wieder aufzunehmen. Um den ausgebliebenen Lohn mussten sich die Betroffenen allerdings selbst per Zivilklage gegen den ehemaligen Arbeitgeber kümmern. Diese Verfahrensweise wurde auch von einem Vertreter der BfA in dem Fernsehbeitrag
    als üblich bezeichnet.


    Schrader

    Hallo!


    Also bei 850 Netto bekommst du als Single sicher keine Unterstützung. Zieht man mal 359 Euro Hartz4-Satz ab, bleiben immernoch 491 Euro für Miete. Diese Summe gilt wohl in keinem Bundesland als angemessene Kosten für Unterkunft.


    Schrader

    Hallo!


    Da es sich um eine die Weiterbewilligung handelt, meint der User Sven sicher, das du im Monat Mai auch schon ALG 2 bezogen hast und demzufolge es logisch wäre, dass auch im Juni und in den folgenden Monaten eine Befreiung der Rundfunkgebühren angezeigt wäre. Da du mit dem Weiterbewilligungsbescheid einen lückenlosen Bezug von Leistungen nach SGB II nachweisen kannst, sollte die GEZ einsehen, das bei dir nichts zu holen ist,


    Scvhrader

    Hallo!


    Guckst du hier zum Thema Kündigugsfristen eines Dispos:



    Zitat

    Nach den AGB ist bei einer ordentlichen Kündigung eine Kündigungsfrist von 30 Tagen vorgesehen (Nr. 26 Abs. 1 AGB Sparkassen). Eine fristlose Kündigung des Kredits ist nur aus wichtigem Grund möglich, Beispielfälle hierfür sind in Nr. 26 Abs. 2 AGB – nicht abschließend - aufgezählt. Hierzu zählt auch eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse (Nr. 26 Abs. 2 a AGB) oder die Einleitung der Zwangsvollstreckung gegen den Kontoinhaber (Nr. 26 Abs. 2 d AGB; etwa Kontopfändung). Nach den §§ 488, 489 BGB zu Verbraucherdarlehensvertägen muss eine Kündigungsfrist nicht eingehalten werden, wenn sich die Vermögensumstände so drastisch ändern, dass eine Kredittilgung gefährdet wird. Eine Kündigungsfrist gibt es in einem solchen Fall nicht. Nach der Kündigung werden geschuldete Beträge, also auch Inanspruchnahmen des Dispokredits, sofort fällig (Nr. 26 Abs. 3 AGB).


    Schrader

    Hallo!


    nun habe ich so schnell zu Niedersachsen nichts finden können. Laut Bundesarbeitsgesetz beträgt die Kündigungsfrist innerhalb der Probezeit 2 Wochen.
    Aber das Entscheidende ist, wie die Arge auf deine eigenmächtige Kündigung reagiert. Da du mit dieser ganz offensichtlich dubiosen Firma keine schriftliche Vereinbarung hast, brauchst du nun eine gute Gründe, warum eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnis unzumutbar ist.


    Schrader

    Hallo!


    Zitat

    Und unter welchem Tarifbereich läuft Raumpflegerin/Spülhilfe??


    Dummerweise gehört auch auch das Bundesland dazu! Jedes Bundesland hat da seine eigenen Tarifverträge.


    Schrader

    Hallo!


    Ja, aber das sind alles nur Paragraphen in der Theorie. Du musst dich darauf gefasst machen, dass die Bank knallhart ihre eigenen Interessen durchsetzt und dich auflaufen lässt.
    Das dein Einkommen nicht pfändbar ist, ist zwar auf dem ersten Blick an Hand des Absenders sichtbar, aber die Bank wird sich einen Dreck drum kümmern, solange sie nicht eine gerichtliche Anordnung erhält. Bleibt dir also nur eine Beschwerde beim Ombudsmann der Banken:


    http://www.bankenverband.de/ombudsmann


    Wenn du damit keinen Erfolg hast, musst du Klage gegen deine Bank einreichen. Das wird ein langer Weg durch die Instanzen. Eine mittelständische Bank oder Versicherung in Deutschland hat im Schnitt 5 bis 10 Juristen festangestellt und lässt zahlreiche externe Anwaltskanzleien für sich arbeiten.


    Schrader

    Hallo!


    Nun wollen wir mal den Mitarbeitern der Posteingangsstelle und den Mitarbeitern der Leistungsabteilungen keine kriminelle Energie unterstellen, dass die nun die Post verschwinden lassen, auch die, die man evtl. im Arge-eigenen Briefkasten da selbst eingeworfen hat. Da ich nur wenige hundert Meter von meiner zuständigen Arge wohne, habe ich bisher alle Post selbst eingeworfen und innerhalb einer Woche auch eine Antwort bekommen.
    Also den Folgeantrag einfach per Post oder per Selbsteinwurf auf den Weg bringen. Sicher nicht per Einschreiben. ist zu teuer. Oder an der Anmeldung der Arge persönlich abgeben,


    Schrader

    Hallo!


    Es gibt in jedem Tarifbereich spezielle Kündigungsfristen, auch und gerade während der Probezeit. Meistens sind das innerhalb des ersten Monats in der Tat nur wenige Tage. Aber die Frage ist ja nun, wie reagiert die Arge auf deine Kündigung. Du musst also gute Gründe vorbringen, warum eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnis für dich unzumutbar ist. Im übrigen ist auch ein mündlich abgeschlossener Arbeitsvertrag (Arbeitversprechen) rechtskräftig. Dazu bedarf es allerdings Zeugen.


    Schrader

    Hallo!


    Das mit den drei Monaten arbeiten ohne Lohn ist sicherlich die größten Fehlentscheidungen in der Geschichte der Bundesanstalt für Arbeit. Damit haben die Funktionäre der BfA Menschen mir krimineller Energie(Lohnbetrügern) und Pleitiers, ob nun vorsätzlich oder fahrlässig, Tür und Tor geöffnet.


    Schrader

    Hallo!


    Dann musst du dir eine gute Argumentation zurecht legen, warum das mit dem Job nichts ist. Hauptgrund sollte dabei sein, dass das nur eine 6 wöchige Urlaubsvertretung ist und du bis zum derzeitigen Tag keinen rechtsgültigen Arbeitsvertrag unterschrieben hast. Dann soll doch bitteschön die Arge den Arbeitgeber anschreiben und um Aufklärung bitten. Anderseits bist du verpflichtet 3 Monate ohne Lohnzahlung zuarbeiten. Erst dann darfst du den Job schmeißen, musst aber die fehlenden Lohnzahlungen per Zivilgerichtsklage einfordern. Die Arge wird dir erst nach den 3 Monaten weitere Leistungen zugestehen.


    Schrader