Beiträge von Schrader170

    Hallo!


    Na wenn du der Arge den Job noch nicht gemeldet hast, dann mach dort flinke Beine!


    Schrader


    P.S.

    Zitat

    denn von der ARGE kommt ja nix.


    Sollte man auch nicht erwarten. Die schaffen es ja kaum, die knapp 7 Millionen zu verwalten.:(

    Hallo!




    Zitat

    habe ich keinen Anspruch auf ALG II - denn da müsste ich ja dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen .


    Da bleibt meiner Meinung nur ein Anspruch auf Bafög!



    Schrader

    Hallo!


    Sicher steckt auch hier der Teufel im Detail! Ich interpretiere es halt so. Das muss nicht heißen, das ich und Kitty121 in diesem Fall richtig liegen.
    Wenn ich von meinem Hartz4-Geld eine Spekulation an der Börse wage und einen Gewinn erwirtschafte, zählt dieser Gewinn auch als Einkommen.


    Schrader

    Hallo!


    Die Frau vom Amt hat leider recht. Du müsstest mit allen, die bei Euch zu hause leben, Vater, Mutter und evtl. Geschwister im Rahmen einer Bedarfsgemeinschaft einen Hatzz4-Antrag stellen. Da werden dann alle Einkommen zusammengerechnet, die Höhe der Miete wird berücksichtigt, das eventuelle Vermögen Deiner Eltern überprüft. Aus dem Ergebnis dieser Zahlen stellt die Arge dann fest, ob ein Anspruch besteht oder nicht.


    Schrader

    Hallo!


    Also unter gewissen Umständen kann auch ein über 25jäh., der noch bei seinen Eltern lebt, Hartz4 bekommen. Doch da liegt der Teufel im Detail.
    Du bist nun über 25 Jahre alt und wohnst nicht mehr daheim. Du hast einen Anspruch auf die Bezahlung einer angemessenen Unterkunft, noch dazu mit deinem Freund. Keine Angst, das klappt schon.


    Schrader

    Hallo!


    Die Angemessenheit der Unterkunft wird in jedem Bundesland leider anders definiert. In Berlin gilt derzeit für einen 2-Personenhaushalt eine Mietobergrenze von 444 Euro warm.


    Schrader

    Hallo!


    Rede mit deinem Fallmanager und frage, ob du die Leistungen von der Arge nicht in bar haben kannst. In Berlin steht in jedem Arbeitsamt/Arge ein Geldautomat. Oder lass dir das Geld auf dem Konto deiner Eltern überweisen, falls die Arge das macht. Und geh zu deiner Bank und vereinbare kleine Ruckzahlungen.


    Schrader

    Hallo!


    Also mit 27 Jahren hast du dann Anspruch auf Hartz4. Und dein Freund sicher auch, der wird ja auch älter als 25 Jahre alt sein. Ihr braucht eigentlich erstmal nur eine angemessene Unterkunft, oder wollt ihr zu den Eltern zurück ziehen?


    Schrader

    Hallo!


    Haben dir denn am 12. Juni nicht die Hartz4-Anträge mit Datumsstempel ausgehändigt? Die Frist zur Abgabe des Antrags samt aller Belege sind dann 3 Wochen. Also hast du soweit alles richtig gemacht.


    Schrader

    Hallo!


    Wenn das Gehalt bis zum 30.04. auf dem Konto war oder dir laut Quittung bis zum 30.04. ausgezahlt wurde.
    Aber ich denke, dass das ALG2 von Anfang Mai nun mit dem ALG1 von Ende Mai verrechnet werden soll. Ich sehe da eine Überbezahlung.


    Schrader

    Hallo!



    Zitat

    laut §33a BGB bzw. §1601 sind verwandte in gerader linie verpflichtet einander Unterhalt zu gewährleisten.



    Ja, aber nur wenn eine Bedürftigkeit besteht. Die scheint bei deinen Eltern aber nicht vorzulegen. Das was du machst ist nichts weiter als eine Schenkung. Und Schenkungen sind nicht von der Steuer absetzbar.


    Schrader

    Hallo!


    Es zählt allein der Zeitpunkt des Zuflusses, also der Zeitpunkt, an dem dir das Geld zur Verfügung stand.
    Somit hast du Anfang Mai ALG2 bekommen und zum Ende des Monats ALG1, wenn ich das richtig verstanden habe. Ich glaube nicht, dass du mit einem Widerspruch Erfolg haben wirst.


    Schrader

    Hallo!


    Nun wundere ich mich schon, dass deine Eltern von 850 Euro leben können. Aber vielleicht leben sie ja in Wohneigentum und /oder haben ausreichend Vermögen.
    Da es aber keinen Titel eine Gerichtes gibt, wonach du zu Unterhaltszahlungen an deine Eltern verpflichtet bist, ist deine Zahlung als freiwillig einzustufen und nach meinem dafürhalten nicht als außergewöhnliche Belastung geltend zumachen. Aber ein Finanzanwalt oder gegebenfalls dein Steuerberater müsste da besser bescheid wissen.


    Schrader

    Hallo Kitty!


    Im wesentlichen sehe ich das genauso wie Du. Beim abwiegen der Chancen und der Risiken dieses Vorhabens überwiegen doch wohl die Risiken. Und aus Frust und Verzweiflung sollte man einen derart riskanten Schritt nicht wagen!


    Schrader

    Hallo!


    Beziehen deine Eltern Transferleistungen, sei es Hartz4 oder Leistungen vom Versorgungsamt?
    Wenn ja, bist Du erst ab einem privaten Vermögen von über 100000 Euro und einem relativ hohem Einkommen gesetzlich verpflichtet, deinen Eltern Unterhalt zu gewähren. Das scheint aber nicht der Fall zu sein. Somit ist die monatliche Zahlung von 180 Euro eine freiwillige Leistung. Demnach sollte eine Geltungmachen in der Jährlichen Steuererklärung von Seitens des Finanzamtes keine Berücksichtigung als außergewöhnliche Belastung finden.
    Warum nun in diesem Jahr eine Berücksichtigung der Zahlungen in deinem Einkommenssteuerjahresausgleich kann ich dir natürlich auch nicht sagen. Vielleicht ein anderer Sachbearbeiter, der eine andere Auslegung der Gesetzeslage hat.


    Schrader

    Hallo!


    Wie gesagt,sollte die Gesamtsumme der ALG1 und 2-Zahlungen 351Euro und Mietkosten übersteigen, dann musst du die Differenz recht bald zurück zahlen. Offenbar gibt es da ein Kommunikationsproblem (Datenabgleich) zwischen der Agentur für Arbeit und dem Jobcenter. Aber irgendwann werden sie es merken. Es gibt definitiv keinen Freibetrag für das zu viel gezahlte ALG1. Du hast ja ein Anrecht auf das
    ALG1. Die vom Jobcenter haben das ALG1 in ihren Berechnungen zum ALG2 halt nicht berücksichtigt. Der Fehler ist, dass Du zu viel ALG2 bekommst.


    Schrader