Beiträge von Schoschona

    Hallo an alle!


    Meine Tochter (22) ist am 30.6. vollkommen durchgedreht und wohnt seit diesem Tag 3 Monate auf Probe in einer sozialen Einrichtung. Sie wird auch nicht mehr zu mir zurückkommen, da sie für mich eine Gefahr wäre. Habe ihr jetzt fristgemäß gekündigt. Hinzu kommt, dass ich noch zwei weitere minderjährige Kinder habe, die bei mir wohnen. Mit drei Personen ist diese Wohnung jedoch zu teuer. Ich werde also aufgefordert werden, die Mietkosten zu senken.


    Ab wann bekomme ich diese Aufforderung?
    Erst nach Ablauf der "Probewohnzeit" oder schon davor?


    Nun möchte ich gerne noch wissen, ob meine Tochter sofort aus der Bedarfsgemeinschaft herausgenommen wird oder erst nach Ablauf ihrer Probewohnzeit? Denn es ist ja möglich, dass sie dort doch nicht wohnen bleiben kann.
    Müßte ich sie dann wieder bei mir aufnehmen?


    Freue mich über jeden hilfreichen Rat!
    Herzlichen Dank schon einmal vorab!
    lg

    Ja, da gebe ich Dir Recht, wobei es in meinem Fall nur um die Zeit nach dem Ableben meiner Mutter geht (meine Mutter wollte Ihr Testament zu meinen Gunsten ändern). Die Immobilie soll in erster Linie zur Altersabsicherung meiner Mutter dienen, auch wenn Sie eine gute Rente bekommt. Aber im Moment ist es so, dass meine Mutter auf Rat des Notars die Wohnung meines Bruders wieder zurückkaufen wird. Ich werde mich jetzt ohnehin verstärkt um Arbeit bemühen, alles andere wird sich dann ergeben. :-)

    Liebe Forengemeinde,


    meine Mutter (Rentnerin) möchte mir ihr schuldenfreies Haus vererben. Ich habe noch einen Bruder, der auf den gesetzlichen Pflichtteil gesetzt werden soll. Es handelt sich um ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung. Die Einliegerwohnung hat mein Bruder schon vor vielen Jahren meinen Eltern abgekauft. Zur Erbmasse gehört also nur noch die untere, größere Wohnung, die zur Zeit vermietet ist. Mein Bruder ist total überschuldet. Meine Mutter befürchtet einen erbitterten Erbstreit seitens meines Bruders, wenn Sie nicht alles vorher so gut es geht für mich regelt.
    Ich beziehe zur Zeit noch Transferleistungen, daher habe ich folgende Fragen:


    1. Meine Mutter möchte mir Wohnrecht auf Lebenszeit einräumen, das ist doch sinnvoll, oder?
    2. Macht es dann noch Sinn, mir zusätzlich noch ein Niessbrauchsrecht einzuräumen, denn ich werde ja dann eh in die Wohnung einziehen.
    3. Wie würdet Ihr anstelle meiner Mutter vorgehen? Reicht es, mir das Wohnrecht auf Lebenszeit zu geben, damit mich das JC nicht zur Veräusserung oder Beleihung des Haus nötigen kann? Mein Bruder wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit sofort verkaufen wollen.
    4. Bekomme ich weiterhin Transferleistungen, wenn ich in der Wohnung lebe und diese angemessen ist?
    5. Mein Bruder wird sicherlich sofort seinen Pflichtteil verlangen. Muss ich ihn dann sofort auszahlen oder geht das auch in Raten? Und die Frage ist natürlich auch, ob ich ihn überhaupt auszahlen kann.


    Das ist ein ganz unangenehmes Thema und viele Fragen, ich weiß, aber meine Mutter möchte nun alles regeln und bat mich, dass ich mich erkundige, wie Sie mich am besten schützen und absichern kann.


    Ich freue mich über jeden Rat und jede Anregung!


    Liebe Grüße
    Schoschona

    Hallo GG52,


    erst einmal vielen Dank für Deine Antwort!


    Um Deine Frage zu beantworten, ich habe schlicht zu sehr darauf vertraut, dass die Regelleistungsberechnung richtig erfolgt und außerdem habe und hatte ich stets den Eindruck, dass ich durch die zahlreichen Seiten eh nicht durchsteige..
    Gibt es denn gar keine Möglichkeit, dass eine Nachzahlung doch noch ab dem 01.01.2011 erfolgt? Der letzte Leistungsänderungsbescheid ist noch keine vier Wochen alt.

    Hallo lieben Forengemeinde,


    laut meines Scheidungsbeschlusses wurde mein ExMann verpflichtet, ab dem 01.01.2007 monatlich Euro 14 Unterhalt an mich zu zahlen.
    Bei der Berechnung der Regelleistung wurden aber Euro 164 monatlich zugrunde gelegt.
    Kann ich mit einer Nachzahlung und wenn ja, für maximal wie viele Monate rückwirkend rechnen?
    Wer kennt sich aus?


    LG

    Hallo liebe Forengemeinde!


    Mein Leistungssachbearbeiter teilte mir kürzlich mit, dass ich seit März 2007 zu wenig Regelleistungen erhalten habe. Ich habe mich im März 2007 von meinem Exmann getrennt und bin mit meinen 4 Kindern aus der ehelichen Wohnung ausgezogen. Mein Exmann blieb weiterhin in der alten Wohnung wohnen. Das JC hat nun versehentlich meinen Exmann in unsere Bedarfsgemeinschaft mit hinein gerechnet. Es wurden also statt 5 Personen 6 Personen berücksichtigt. Mein Leistungssachbearbeiter erklärte mir, dass eine Nachzahlung lediglich ab Januar 2011 berücksichtigen werden kann.
    Weiß hier jemand, warum es nicht möglich ist, eine Nachzahlung bereits ab März 2007 zu berücksichtigen?
    Ich bin für jede Antwort dankbar!

    Meine große Tochter wohnt ja noch bei mir, da Sie noch nicht genug verdient, um eine eigene Wohnung unterhalten zu können. Sie möchte zwar gerne ausziehen, aber Ihr Antrag wurde vom Amt abgelehnt. Somit bleiben wir erst mal noch zu viert. Zur Zeit bekomme ich 820 Euro vom JC, die Warmmiete beträgt 874 Euro warm. Durch meinen 400 Eurojob werden mir ja 240 Euro vom Regelsatz abgezogen, sonst bekäme ich wohl 1060 Euro. Demnach müssten doch die Betriebskostennachzahlungen übernommen werden, oder?

    Wahrscheinlich richtet sich das JC nach der Netto-Kalt-Miete, oder? Diese beträgt 564 Euro. Für einen fünf Personen Haushalt ist das angemessen. Die Mietobergrenze liegt hier in Hamburg bei 559,30 für einen vier Personen Haushalt. Das sind knapp 5 Euro über meiner aktuellen Netto-Kalt-Miete. Muss ich also damit rechnen, dass ich in Kürze ein Schreiben vom JC bekomme, in dem ich aufgefordert werde, meine Miete zu senken, da mein Sohn ja in wenigen Tagen auszieht und wir dann nur noch zu viert hier wohnen?

    Danke für Deine Antwort, Kitty!


    Wenn beide Kinder ausgezogen sind, bekomme ich nur noch 368 Euro Kindergeld und 552 Euro an Regelleistungen, 400 Euro Minijob und 360 Euro Unterhaltsvorschuss. Zusammen macht das, wenn ich richtig gerechnet habe, 1680 Euro. D.h. das die ARGE nicht die volle Höhe der Miete zahlt, da ich einen Teil z.B. vom Kindergeld heranziehen muss, um die Miete vollständig bezahlen zu können.
    Ab wann bekommt man denn eine Aufforderung vom Jobcenter, die Miete zu senken?

    Hallo liebe Forenteilnehmen,


    ich habe vier Kinder und bin alleinerziehend. Meine jetzige Wohnung ist bald nicht mehr bezahlbar, da meine beiden großen Kinder demnächst ausziehen.


    Zur Zeit ist es so, dass ich 773 Kindergeld, 400 Euro (Minijob), 360 Euro Mindestunterhalt und 782 Euro vom Jobcenter bekomme.
    Meine Miete beträgt 874 Euro warm.


    Nun meine Fragen:
    Wie viel Geld werde ich noch zur Verfügung haben, wenn zwei Kinder ausgezogen sind?
    Sind dann die Voraussetzung für den Erhalt eines Dringlichkeitsscheines gegeben, denn die Miete wird dann definitiv zu hoch sein?
    Oder übernimmt die ARGE so lange die Miete, bis ich eine günstigere Wohnung gefunden habe?
    Hier in Hamburg ist es für Hartz IV Empfänger sehr schwer geworden, eine bezahlbare Wohnung zu bekommen, da viele Vermieter Vorurteile gegenüber Hartz IV Empfängern haben und daher eine Bonitätsprüfung gar nicht erst durchführen. Ich habe aber stets meine Miete pünktlich und vollständig bezahlt und habe auch keinen negativen Schufaeintrag.
    Trotzdem sorge ich mich darum, dass ich keine bezahlbare Wohnung bekomme und mir die Miete dann über den Kopf wächst..


    Wer weiß Rat und oder kennt so eine Situation?

    Trinken tu ich nur selten mal und geraucht habe ich noch nie. Wie gesagt, bin ehemalige Leistungssportlerin.. nur um mal dem gängigen Vorurteil entgegenzuwirken, dass fast alle Transferleistungsbezieher ihr Geld immer gleich versaufen und/oder die Tabakindrustrie kräftig unterstützen. :))