Beiträge von gartner

    lirafe

    wer nicht fragt....


    Soll ja auch Bereiche geben die keiner Logik unterliegen - muss ja nur mal einer eine gesetzliche Bestimmung machen, das Dispokredite im Sinne einer kurzfristigen Ueberbrueckung durchaus als verfuegbares Geld anzusehen sind. Ich habe im Mai auch keinen ALG 2 Antrag gestellt und also Dispo genutzt weil ich ab Juni einen Job hatte.....

    Catweezle


    ok - so langsam versteh ich glaube ich. Man ist "vermoegend" weil man hat ja einen Topf mit Geld - kommt aber fuer 25 Jahre da nicht ran - dann gibt die ARGE kein ALG 2 (was man nicht zurueckzahlen muss) sondern die ARGE gibt eventuell ein Darlehen um heute die Rechnungen zu zahlen und nicht auf der Strasse zu landen.... das muss aber zurueckgezahlt werden - im Zweifel nach 25 Jahren mit der Verwertung des "Vermoegens".


    Naja - komische Logik. In dem Sinne, wenn man Eltern mit "Vermoegen" hat, dann koennte die ARGE ja sagen man wird das mal erben und somit gibt es kein ALG 2 :eek:


    In meinem/ unseren Fall siehts vielleicht nicht so duester aus - ich habe gerade noch die Frage im Forum laufen, ob sich bei Vermoegen der Grundfreibetrag, Altervorsorgefreibetrag addieren... dann kommt man ja auf gute Summen die meine Auslands-Privatrente schuetzen wuerden.


    Man - wenn die ARGE da ran will, dann waere das so als ob die bei "euch" an die gesetzlichen Rentenbeitraege der Vergangenheit ran will - da macht die Deutsche Rentenversicherung ja auch nicht mit.....

    Oha, ihr wollt Schulden machen, damit die Arge weniger zahlt:confused:
    Glaubt ihr wirklich, die Arge zahlt die Schulden zurück.



    nein - hast mich falsch verstanden. Ich will vermeiden, dass die ARGE mir sagt ich soll doch bitteschoen erstmal meinen verfuegbaren Dispo ausnutzen bevor ich einen Anspruch auf ALG 2 stelle.... denke, das waere frech von der ARGE - aber soweit ich verstehe fordern die ja auch man koenne doch ein (schuldenfreies) Haus, bzw. Vermoegensgegenstaende beleihen und das Geld nutzen (oder hab ich das falsch verstanden?)


    Die Schulden/ Dispo zahl ich zurueck vom Einkommen, Miete geht raus am 3ten und mein Einkommen bekam ich so ca. 5-7ter, das faellt aber bald weg. In Zukunft ist ALG 2 ist zum Ueberleben in der Gegenwart. :o

    .... schliese mich der Frage an: wenn man einen bestehenden Dispo-Kredit bei der Bank hat. Muss man den ausnutzen bevor ALG 2 einsetzt?


    Ich habe leider kein angespartes, verfuegbares Vermoegen und bis ALG2 Geld kommt, werde ich wohl den Dispo nutzen, aber das soll nicht Ersatz fuer ALG 2 sein....

    Hallo,


    viele Fragen - aber wer nicht Fragt.....


    Es gibt einen Grundfreibetrag fuer Vermoegen von 150€ pro Lebensjahr - wobei sich bei Verheiraten die zwei Grundfreibetraege addieren. Als Beispiel beide 30J: 30 x 150€ x 2 = 9.000€ ?


    Dann gibt es weitere Freibeträge für geldwerte Ansprüche, die der Altersvorsorge dienen:
    Freibetrag hier 250€ je Lebensjahr - bleiben wir beim Beispiel 30J: 30 x 250€ x 2 = 15.000€ ?


    9.000 + 15.000€ = 24.000 € Also, wenn man kein allgemeines Vermoegen (Sparkonto, Aktien, etc.) hat aber 24.000€ Altervorsorge-Vermoegen, dann waere man ok. und muesste nicht verwerten obwohl es allein betrachtet ueber den 15.000€ liegt, denn die 9.000€ Grundfreibetrag addieren sich dazu ?


    Spielt es bei Partnern und der Zusammenlegung der Freibetraege eine Rolle in welchem Namen das (Altersvorsorge)vermoegen ist?


    Bei der Berechnung von Vermoegen - spielen ausstehende Kredite eine Rolle, d.h. werden ueberzogene Konten, Kreditkartenschulden, Kredite dem Vermoegen gegengerechnet?

    Hallo,


    ich versuche gerade zu verstehen wie das mit unangemessener Wohnung/ Haus zu verstehen ist. Fuer eine gewisse Zeit wird die gesamte Summe - also ueber dem Rahmen liegende Miete - doch uebernomen?


    Wenn ja, gibt es trotzdem Grenzen? Also zum Beispiel 3 Personen = Hoechstgrenze 600 € Miete bzw. 75m2 aber 1050€ fuer die 95m2 Wohnung wird uebernommen bis man umgezogen ist .... ok - verstanden und klar, dass man "gezwungen" wird sich eine billigere Wohnung zu suchen die dann auf Dauer voll vom Amt gezahlt wird.


    Danke.

    .... Sorry - aber verstehe ich nicht - und ist irgendwie wichtig fuer mich.


    Was spielt unwirtschaftlich oder Haertefall fuer eine Rolle?


    Wie ich oben geschrieben habe - ein Zugriff auf diese auslaendische Privat-Rente geht nicht - wird es auch nicht geben wenn die ARGE das so will. Naja - in dem Sinne waere es unwirtschaftlich, weil ich um an das Geld zu kommen eine Gesetzesaenderung in England erreichen muesste, was wohl ohne Experten nicht geht und die kosten Geld :rolleyes:


    Vielleicht werd ich meine Rechtschutzversicherung bitten die Klage gegen den englischen Staat um eine Herausgabe des Geldes zu erreichen vorzubereiten.... die Ablehnung die Klage wegen Erfolgslosigkeit, leg ich der ARGE dann gleich mit vor :)

    .... hab die Antwort. Schadet mal nicht beim Amt anzurufen ;)


    Elterngeld gibt es nur waehrend der ersten 14 Monate des Kindes.


    Kann man sich also nicht aussuchen wann man Elterngeld beziehen will, sprich nicht Arbeiten und als Mann zu Hause bleiben. (bzw. in meinem Fall Elterngeld statt ALG 2 beziehn wollen)

    Ja - ich war in England. Dort gibt es ein etwas anderes Rentensystem verglichen mit Deutschland - die Basic State pension zahlt einen Hoechstsatz heute von ~120€/ Woche aber man wird gefoerdert eine (vom Zugriff geschuetzte) Privatrente aufzubauen - da kann man sogar den Teil der gesetzlichen Sozialabzuege umleiten auf diesen Privatrentenplan. Das habe ich gemacht, denn mir war klar nicht 44 Jahre in England zu bleiben um den Hochstsatz der staatlichen Rente in UK zu erhalten. Wenn die ARGE meint da ran zu wollen, dann waer das vergleichbar mit das die ARGE bei der Deutschen Rentenversicherung eine Auszahlung des Rentenkontos fordert (da kommt man ja auch nicht mit 38 ran nur weil man arbeitslos ist).


    Mal sehen was die ARGE sagt. Ich habe mir gedacht ich schreib die Versicherungen an und lasse mir schon mal schriftlich geben, dass ich das Geld nicht abziehen oder irgendwie verwerten kann.

    Hallo,


    kurze Frage: meine Frau macht einen Sprachkurs - steht dem Arbeitsmarkt also nicht zur Verfuegung (naja, wenns ne passende Stelle gaebe, dann kann man den Kurs schon abbrechen) - ich werde im Oktober arbeitslos aber ohne Anspruch auf ALG 1. Ich steh dem Arbeitsmarkt zur Verfuegung. Ist es beim Antrag von ALG 2 als Familie irgendwie schaedlich, dass meine Frau den Kurs macht? Bislang war ich immer der Alleinverdiener - auch weil die Frau auf das Kind aufgepasst hat.


    Wann soll ich den Antrag stellen - jetzt wo ich glaube im Oktober arbeitslos zu werden und dann ab November kein Einkommen habe.... oder warten und dann Anfang November den Antrag stellen (damit ich das letzte Einkommen nutzen kann um Dispo und Kreditkarte abzuzahlen) ? ..... auch wie lange braucht die Bearbeitung so im Schnitt?


    Danke

    Hallo,


    ich hatte bislang eine freiberufliche Taetigkeit - neu angefangen und leider zerschlaegt sich der Beratungsauftrag schon im Oktober. Nun kann ich woanders eine Taetigkeit wahrnehmen aber dort wird nur eine erfolgsbasierte Provision gezahlt. Kann ich ALG 2 beantragen, da ich fuer absehbare Zeit keine Einnahmen (Provisonen) habe? Ich suche parallel zu der freiberuflichen Taetigkeit auch nach einer Vollzeit-Stelle als Angestellter - melde mich also als arbeitslos/ -suchend. Ich stehe dem Arbeitsmarkt zur Verfuegung - diese freiberufliche Taetigkeit kann ich jederzeit stoppen und mir ist Angestelltenverhaeltnis auch lieber.


    Was muss ich beim ALG 2 Antrag beachten?


    Danke.

    hallo


    den Artikel hatte ich gelesen - aber war nicht so 100% sicher wie er zu verstehen ist. Die Privat-Rente im Ausland kann ich nicht verwerten. Da besteht NULL Zugriff drauf bis 55/60 (sorry - weiss jetzt immer noch nicht ob 55 oder 60 Jahre). Egal was meine Umstaende sind, egal wieviel dort angespaart sind ein Zugriff ist nicht moeglich - es eine staatlich gefoerderte Private-Rente und ist quasi Ersatz fuer staatliche Rente. Selbst bei Erreichung der Altersgrenze 55/60 kann ich mir das Geld nicht auszahlen lassen - ich muss eine Annuitaet/ Rente waehlen und wenn ich frueh sterbe, dann verfaellt das Geld und kann nicht mal vererbt werden. .... (kann natuerlich waehlen, dass eine 50% Witwenrente vereinbart ist).


    Also - nach erneutem Lesen des Artikels zur Vermoegensbildung: wenn das Vermoegen NICHT verwertet werden kann und auch nicht beliehen werden kann, dann spielt die Summe KEINE Rolle - auch 100.000 Euro waeren nicht relevant, wenn keinerlei Moeglichkeit besteht darauf zuzugreifen. Stimmts?


    Ich seh schon viel Arbeit auf mich zukommen der ARGE klar zu machen, dass ich an die auslaendische Privat-Rente nicht rankomme. Die kennen das ja nicht und werden sicher monatelang versuchen zu klaeren wie man doch rankommen kann..... ich freue mich ja diese Privat-Rente zu haben (auch wenn die Summe taeuscht und z.Zt. daraus in 25 Jahren nur 150€ / Monat Rente zu erwarten ist)

    Interessant ..... wenn also die Mieteinnahmen z.B. 1000 Eur / Monat sind und die Hypothekzahlung (nur Zinsen) an die Bank z.B. 1050 Euro/ Monat sind - dann rechnet die ARGE das als 1000 Euro Einnahmen? Also in der Steuererklaerung sind das 50 Eur Verlust / Monat.


    Waere jetzt mal wichtig zu verstehen. Ich habe keine/ kaum Rentenzeit in Deutschland, habe nur im Ausland gearbeitet und die Wohnungen sind so meine Altersversorgung, da ich bislang nicht eine grossartige Deutsche Rente bekommen wuerde (in 25 Jahren)


    Und zum Verkaufen: die Preise sind ja gerade in England leider stark gefallen - da will die ARGE doch nicht das ich verkaufe und nach Abzug der Hyppthek und Maklerkosten noch Schulden verbleiben....

    Hallo


    1) die Einnahmen aus Vermietung liegen (knapp) unter der Zahlung an die Bank = Null Einkommen
    2) Bei Verkauf waere der Erloes (insbesondere nach Kosten fuer Makler und Abloese-Strafzahlung an Bank) niedriger als die Restschuld und ausserdem Verkaufspreis >10% niedriger als Kaufpreis


    Macht also keinen Sinn es zu verkaufen oder Einnahmen bei ALG 2 abzuziehen - oder?


    Insgesamt machen die Wohnungen "nur" Sinn ueber langen Zeithorizont.

    Hallo,


    und noch eine Frage habe ich bevor ich den Schritt zum ALG 2 machen muss:


    Ich erwarte ab Mitte Oktober ohne Einkomen darzustehen und werde aber vorher noch einen Betrag von sagen wir mal 6.000€ als Einnahme verbuchen koennen. Das wuerde ich gleich auf andere Konten ueberweisen wo ich im Dispokredit stehe, bzw. um Kreditkartenschulden zu tilgen. Kann man mir daraus einen Strick drehen und sagen ich haette die 6.000€ so nicht nutzen duerfen und rechnet es als Teil des Vermoegens an??


    Danke.