Dispokredit

  • hallo,
    mein mann hat einen unbefristeten arbeitsvertrag .wir bekommem aber vom amt noch 50 euro die uns zustehen.wir würden gern ein dispo machen was von der bank genehmigt werden würde.meine frage gibt es dann probleme mit dem amt oder ist es den egal?



    danke und liebe grüße

  • .... schliese mich der Frage an: wenn man einen bestehenden Dispo-Kredit bei der Bank hat. Muss man den ausnutzen bevor ALG 2 einsetzt?


    Ich habe leider kein angespartes, verfuegbares Vermoegen und bis ALG2 Geld kommt, werde ich wohl den Dispo nutzen, aber das soll nicht Ersatz fuer ALG 2 sein....

  • @ la_luna87 und gartner:


    Das Amt kann euch wegen einem Dispokredit gar nichts. Das ist eine einmalige Sache. Normalerweise! Aber die Frage ist, ob ihr damit nicht in absehbarer Zeit Probleme mit der Bank bekommt. Denn die will ja ihr verliehenes Geld auch irgendwann zurück!


    Ich würde mir das sehr gut überlegen!

  • Oha, ihr wollt Schulden machen, damit die Arge weniger zahlt:confused:
    Glaubt ihr wirklich, die Arge zahlt die Schulden zurück.



    nein - hast mich falsch verstanden. Ich will vermeiden, dass die ARGE mir sagt ich soll doch bitteschoen erstmal meinen verfuegbaren Dispo ausnutzen bevor ich einen Anspruch auf ALG 2 stelle.... denke, das waere frech von der ARGE - aber soweit ich verstehe fordern die ja auch man koenne doch ein (schuldenfreies) Haus, bzw. Vermoegensgegenstaende beleihen und das Geld nutzen (oder hab ich das falsch verstanden?)


    Die Schulden/ Dispo zahl ich zurueck vom Einkommen, Miete geht raus am 3ten und mein Einkommen bekam ich so ca. 5-7ter, das faellt aber bald weg. In Zukunft ist ALG 2 ist zum Ueberleben in der Gegenwart. :o

  • Du glaubst doch nicht ernsthaft, dass irgend jemand dich dazu zwingen kann, Schulden zu machen, wozu ja auch die Nutzung eines Dispositionskredites zählt. Das ist abwegig, also Antwort: Nein.


    (Man muß auch kein Haus beleihen oder sonstiges Vermögen, soweit es im Rahmen der Vermögnsfreigrenzen liegt. Wenn solches möglicherweise vorhandene Vermögen darüber hinaus vorhanden ist, muss es verwertet, also verkauft, werden, bevor man ALG II / H IV erhält.)

  • lirafe

    wer nicht fragt....


    Soll ja auch Bereiche geben die keiner Logik unterliegen - muss ja nur mal einer eine gesetzliche Bestimmung machen, das Dispokredite im Sinne einer kurzfristigen Ueberbrueckung durchaus als verfuegbares Geld anzusehen sind. Ich habe im Mai auch keinen ALG 2 Antrag gestellt und also Dispo genutzt weil ich ab Juni einen Job hatte.....