Beiträge von maybee007

    Hallo,


    gestern habe ich ein Schreiben vom Jobcenter erhalten welches mich ziemlich verwirrt hat, da geht es darum das, dass Jobcenter zeiten in den ich ALG 2 bezogen habe an die gesetzliche RV gemeldet hat.


    In diesem Zeitraum habe ich mit meiner damaligen Lebensgefährtin (jetzt Ehefrau) in einer Bedarfsgemeinschft gelebt, d.h. Sie hat damals ALG 2 bezogen, ich habe in der Zeit und auch jetzt eine Vollzeittätigkeit ausgeübt und somit ja volle Beiträge in die RV eingezahlt.
    Deshalb verwirrt mich dieses Schreiben, ich habe ja keine Versicherungslücken da ich ja eingezahlt habe, vielleicht kann wer Licht ins Dunkle bringen. im Jobcenter habe ich bereits per Email nachgefragt aber noch keine Antwort erhalten.


    Für eure Mühe bedanke ich mich vorab !

    Moin,


    ich weiß leider nicht ob ich hier bei Familienförderung richtig poste aber finde leider keinen besseren Ort.


    Folgende Situation, ich bin Vollzeit Berufstätig meine Freundin übt seit 02.01. einen 450 € Job aus, Krankenversichert ist Sie Freiwillig in einer gesetzlichen Krankenversicherung wo Sie monatlich 150 € zahlt.


    Meine Frage ist werden die 150 € bei der Berechnung des Kita Beitrages abgezogen oder nicht, da sie ja effektiv somit nur 300 € Ihres Lohns zu verfügung hat.


    Ich habe den Gesetzestext der Stadt Kiel unten verlinkt, leider werde ich daraus nicht wirklich schlau, ich hoffe ihr könnt helfen.


    http://www.kiel.de/leben/kinder/kitas/service/gebuehren.php


    Danke dafür vorab.

    Also erstmal meine Freundin und mein Kind sind meine Familie....falls das falsch rüber gekommen ist.
    Klar hätte mir das Geld wohl dann so nicht zugestanden aber ich habe guten Gewissens alles abgegeben und gehe dementsprechend davon aus das es auch so berechnet wird, also gehe ich davon aus das Geld steht mir so zu.


    Heute habe ich ich nochmals Briefe bekommen das man auch vom Urlaubsgeld nichts wußte jetzt darf ich 1400 € zurückzahlen.


    abgesehen davon: http://www.hartz-iv.info/news/2009/09/14/hartz-iv-urteil-keine-rueckzahlung-bei-berechnungsfehler/


    und danke für eure "Hilfe" schön das ihr euch über mich und meine Probleme lustig macht.

    Hallo,


    meine Familie und ich bekommen aufstockend ALG 2, ich gehen vollzeit arbeiten und bekomme sowohl Weihnachtsgeld als auch Urlaubsgeld.
    Beim Erstantrag haben wir Gehaltszettel mit Urlaubs und Weihnachtsgeld abgegeben, bei der ersten Verlängerung habe ich den letzten Lohnzettel als auch die Lohnzettel mit dem letzten Urlaubs und Weihnachtsgeld drauf abgegeben und das haben wir auch jetzt bei dieser Verlängerung wieder so gemacht.


    Heute bekommen meine Freundin und ich jeweils den Brief das wir Leistungen zu Unrecht bezogen haben da es angeblich keine Kenntnis vom Weihnachtsgeld gab, nun möchte man 645 € von uns zurück haben.


    Wir haben die Anträge Bzw. die Lohnzettel jeweils zu zweit abgegeben somit können wir Beide jeweils bezeugen das diese abgegeben wurden.
    Ich bin nicht bereit das zu akzeptieren, habe ich Chancen dagegen zu klagen bzw. Maßnahmen könnte ich in die Wege leiten, da die Zettel definitiv abgegeben wurden und somit Kenntnis vorgelegen hat.


    Danke im Vorraus für eure Antworten.


    mfg maybee

    Mmh also im Prinzip zahlen wir bzw. gar ich die Miete komplett selber, unsere Wohnung kostet warm 588 €/Monat
    und meine Freundin bekommt 182 € im Monat. Das ist schonmal weniger wie die Nebenkosten im Monat betragen, da kann das JC doch nicht allen ernstens eine Summe von fast 400 € von mir verlangen die auch noch komplett aus einer Zeit ist, als das Amt noch garnichts gezahlt hat.


    Vorallem wenn ich mir den Text zu einer eventuellen Nachzahlung ansehen:


    Fällt eine Nebenkostennachzahlung an, so hat das Jobcenter diese Nachzahlung zu übernehmen, wenn sie sich im Rahmen der Angemessenheit bewegt. Wir die Angemessenheit überschritten, so ist auf Antrag eine darlehensweise Übernahme der Nebenkostennachzahlung möglich.


    ich denke es ist dann definitiv auch nicht angemessen das das JC diese Summe von uns erhält !?
    Oder habe ich da irgendwo einen Denkfehler ?


    EDIT: die 182 € die Sie überwiesen bekommt sind nicht für die Miete, sondern das ist die Gesamtsumme, welche wir als Bedarfsgemeinschaft vom JC erhalten.

    Hallo,


    ich leben zusammen mit meiner Freundin sowie unserer Tochter (2) zusammen in einer Bedarfsgemeinschaft.
    Mein Freundin hat einen Minijob in dem Sie im Monat 156 € verdient. Ich arbeite Vollzeit 37,5 Stunden in der Woche und verdiene 2000 € Brutto, bekomme Weihnachts und Urlaubsgeld und wenn die Ergebnisse bei meinem Arbeitgeber stimmen bis zu 5 mal im Jahr Prämien um die ca 400 € Brutto im Jahr.


    Das heißt ich verdiene eigentlich ganz gut, da ich aber im Einzelhandel tätig bin und somit auch Samstags arbeiten muß bzw. nur jeden 6ten Samstag frei habe, meine Freundin nun aber auch einen Beruf im Einzelhandel gelernt hat, ist es ihr seit der Geburt unserer Tochter unmöglich weder Voll noch Teilzeit zu arbeiten. Da niemand eine Verkäuferin einstellt die nur jeden 6ten Samstag , sowie unter der Woche bis max. 15 Uhr arbeiten kann, da unsere Tochter nur bis 15:30 Uhr betreut wird und ich selber in meiner Arbeitszeit
    nicht flexibel bin d.h. ich habe nur etwa jede 3te Woche Frühschicht die dann aber auch bis 15:30 Uhr bzw. 16:30 Uhr geht.


    Somit ist eine zeitliche Absprache zwecks der Arbeitszeit zwischen uns unmöglich.


    Durch mein Gehalt, Ihrem Minijoblohn und dem Kindergeld wäre es theoretisch ganz knapp möglich uns über Wasser zuhalten.
    Nun aber das Problem, müssten wir die Kranken bzw. Pflegeversicherung für meine Freundin selber zahlen, ist es nicht mehr möglich uns aus eigener Kraft über Wasser zuhalten. Bei einer freiwilligen Kranken bzw. Pflegeversicherung würden kosten von 144 € bis 155 € je Monat auf uns zu kommen.


    Aus diesem Grund hatten wir einen Antrag auf ALG II gestellt welcher auch bewilligt wurde, wir bekommen nun 182 € im Monat von der Arge. Das heißt ohne ALG II würden uns 337 € fehlen, was es definitiv unmöglich machen würde unsere Kosten zu decken.


    Mein Problem nun, ich bekomme nun 3 verschiedene Betriebskostenrückzahlungen einmal Strom von ca. 350 € , einmal 41 € Nebenkosten von unserer alten Wohnung und einmal 328 € für unsere aktuelle Wohnung.
    Also zusammen ein Volumen von ca. 719 €.


    Die Zeiträume aus dem die Rückzahlungen stammen sind bis auf Strom zu 100 % ausserhalb der Zeit wo wir ALG II bekommen haben (Strom sind 3 oder 4 Monate in der ALG II Zeit) somit ist das Geld komplett von mir entrichtet worden ohne Geld von irgendeinem Amt etc.


    So wie ich es aber verstanden habe hat das Amt nun Anspruch auf die Gesamten Beträge, obwohl diese nicht in der ALG II Zeit erwirtschaftet wurden, d.h. ich muß wohl entweder die Beträge ans Amt überweisen bzw. das Amt zieht die Beträge vom ALG II ab. Sehe ich das richtig ???


    Brauche dringend Klärung ob das nun wirklich so ist !?


    Ausserdem würden mich Vorschläge interessieren wie wir vom ALG II wegkommen können (würden nichts lieber als das), sprich welche Möglichkeiten gibt es noch meine Freundin und meine Tochter Kranken zuversichern. Bzw. wo können wir in unserer Situation noch Förderung erhalten ?


    Wohngeld ist leider ausgeschlossen, dafür verdiene ich nicht genug.


    Ich hoffe sehr das Ihr mir hier mit Rat helfen könnt und bedanke mich vorab für die Mühe.


    mfg


    maybee007


    (sry für den langen Text, wollte aber unsere besondere Situation genau erklären ;) )

    Hallo,


    meine Freundin und ich haben vor 5 Monaten Nachwuchs bekommen und leben zusammen in einer 50 m² Wohnung mit 2 Zimmern.


    Nun da die Kleine langsam größer wird , wollen wir natürlich so langsam auch in eine größere Wohnung ziehen also eine 3 Zimmer Wohnung das auch die Kleine ihr eigenes Zimmer bekommt.
    Momentan schläft Sie bei uns im Zimmer.


    Also meine Freundin hat unmittelbar vor der Geburt ausgelernt und wäre nach dem Erziehungsjahr quasi Arbeitslos , möchte aber in der nächsten zeit beginnen ein wenig zu Arbeiten also was im Erziehungsjahr Gesetzlich erlaubt ist.


    Ich für meinen Teil arbeite Vollzeit mit einem Nettoeinkommen von ca. 1200 €.


    Besteht für uns die Chance Umzugskostenbeihilfe und /oder Wohngeld zu bekommen ???
    Bzw. auf welche Leistungen hätten wir noch Anspruch Bzw. könnten wir beziehen ???
    und an welche Ämter müssten wir uns wenden ?


    Babyerstausstattung und all die Dinge die man so bei der Geburt eines Kindes benötigt haben wir komplett alleine Bezahlt und irgendwelche Beihilfen was auch sehr ans Geld ging.
    Deshalb wollen wir jetzt mal sehen ob uns Vater Staat dabei nicht unterstützen kann.


    Ich hoffe Ihr könnt helfen


    Danke im Vorraus
    mfg maybee