Beiträge von Bernie

    der Abbruch einer Maßnahme ist schlichtweg nicht ratsam, da es mit Verlust im Einkommenbereich zusammenhängt. Und wer von uns Hartzern hat schon Geld zu verschenken?? Auch ich kann Dir nur raten, setze dich umgehend mit deinem PAP zusammen und versuche es gerade zu biegen. wenn du sachlich rüberbringen kannst, aus welchen Gründen, (wichtige) du diese Maßnahme beenden willst, z.B. aus gesundheitlichen Gründen, könnte es sein, daß man Gnade vor Recht ergehen läßt. so ist es mir passiert. Man steckte mich nach einem persönlichen Gespräch in eine mir passende Maßnahme, die ich auch voll durchzog. Also gehe hin, sonst verlierst du noch mehr.

    hallo Bekki,


    ein Einstiegsgeld kann von der ARGE demjenigen gewährt werden, der seine Hilsbedürtigkeit überwinden muß, während er einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nachgeht, dieses Geld wird in der Regel dann 2 Jahre gezahlt. Bei der Bemessung des Betrages wir die Dauer der vorherigen Arbeitslosigkeit zugrunde gelegt. Außerdem ist auch die Größe deiner BG ausschlaggebend.

    Hallo Armdran,


    nettes Pseudonym. 1. das Einkommen, was über dem Regelsatz liegt, wird angerechnet. Hier kann, wie bei dir eine Menge zusammen kommen.2. Ja, du hast dich des Betruges und des Diebstahls schuldig gemacht. Dein Vermieter kann dich anzeigen. 3. Die ARGE zahlt die Umzugskosten, die Maklergebühr und eine angemessene Miete, (bis 297 €). bei 45qm.


    Anlaustellen gibt es auch genug. Gehe doch zu kirchlichen Stellen oder zur AWO. Sie helfen dir alle gern. Evtl. muß aber eine Wartezeit in kauf genommen werden. Ach ja, da du die Stelle gekündigt hast, wird dir von der ARGE auch eine Sperre auferlegt. Oder aber 30% gekürzt. Sprich bei der ARGE vor, und schildere deinen Fall. Hast du ein Guthabenkonto??
    Mehr kann ich dir im Moment auch nicht sagen, muß ich selbst ein wenig in den Büchern schlau machen

    hallo petrie,


    fragt bei der ARGE nach, wie hoch die Pauschale ist, die von ihnen für Gasheizung bezahlt wird!? Frage auch nach beim Verwalter oder Vermieter der Wohnung, wie hoch der Gaspreis ist. Du mußt dementsprechend heizen. Sehr schwer bei kalten Tagen oder gar Wintern.

    hallo Gogol,


    der § 240 bezieht sich auf was für ein SGB? es kann m.E. nur SGB III sein. hast du eine Förderung erhalten für eine Ausbildung. Dies nennt sich dann Eingliederungsbeihilfe. Sollte dies von dir abgebrochen worden sein, ist es möglich, daß diese Summe zurück gefordert wird.

    hallo Sandi,


    dein Freund hat kein Anspruch auf ALG 2, da er noch keine 12 Monate arbeitslos ist. Er hat , wenn schon, anspruch auf ALG 1. Sollte er damit nicht zurecht kommen, steht ihm das Recht auf Sozialhilfe zu. Frage: hat seine Firma Insolvenz angemeldet?

    Ich stehe kurz vor der amtärztlichen Untersuchung. Man will feststellen, ob ich überhaupt noch vermittelbar bin, da ich mehrere chronische Krankheiten habe. es könnte möglich sein, daß ich umgeschrieben werde auf die Sozialhilfe, (gleicher regelsatz). Meine Frage, hat dies schon jemand mitgemacht? wie sind die Erfahrungen hierbei

    hallo Nicole, hallo Dekkert,


    hättest du mehr TV gesehen, wäre es dir aufgefallen. Man will seitens der Regierung den Freibetrag tatsächlich von 100€ auf 400€ erhöhen. Auch das Vermögen, was man als H4-Empfänger haben darf, soll erhöht werden. Ob es natürlich wird, steht in den Sternen. Aber wir glauben doch wohl gern. warten wir also ab. Auch ich bin skeptisch.

    hallo Aleine,
    wenn deine Mutter auch nur wenig Einkommen hat, könnt ihr beide einen antrag auf ALG II stellen. deine Mutter, da sie nur wenig verdient, eine aufstockung auf Hartz-IV, du selbst als Familienmitglied bis zum 25. Lebensjahr 80% des Regelsatzes,
    also 281€. § 7 SGB II Anspruchsvoraussetzungen. (Berechtigte).

    hallo petrie,


    mir war noch nicht bekannt,daß die ARGEN der Bundesländer unterschieldich argumentieren. Lt. SGB II § 22/1 steht dem Mieter eine angemessene zahlung der Heizkosten zu. Nachzahlungen zählen auch dazu. Nun meine Frage, wie heizt Du? Mit Gas, mit Nachtstrom? Wenn Du mit Gas heizt, wird eine gewisse Pauschale bezahlt. alles, was darüber hinaus geheizt wird, obliegt dem Verbraucher. Du kannst es aber über eine Härtefallregelung versuchen.

    Hallo Hoffi,


    keine Angst, hier wird geschossen, hier wird nur ein Recht wahrgenommen, was da heißt, ich lasse mir nichts gefallen. Wenn diese herrschaften keine andere Sprache verstehen?? Auch ich habe genug Ärger gehabt, nun läßt man mich weitegehend in Ruhe, da ich mich eingelesen habe im SGB II-SGB XII.

    hallo petri


    deiner Hilfesuche entnehme ich, daß du 100€ nachzahlen mußt. beziehen sich die 100€ auf Heizkosten oder
    normalen Haushaltsstrom. Heizkosten müssen komplett übernommen werden. Haushaltsstrom wird nur anteilig übernommen. Ist sogar zuviel gezahlt worden, kann das Amt sogar zurück fordern. Ich würde Widerspruch einlegen, und eine detailierte Aufstellung fordern. :o

    Hallo Elli, ich bin es noch mal. habe gerade einmal im SGB II nachgelesen. Dir und deinem Kind steht nicht nur der Regelbe-
    darf zu, du kannst auch noch Mehrbedarf anmelden, gem. § 30/3 SGB II. Für Pflege und Erziehung Es handelt sich hier um 36% von 100 des Ecksatzes vom Regelsatz. Spreche deine Ansprechspartnerin darauf hin an. Verweise aber auf den § 30/3 SGB II.

    hallo Elli,


    habe gerade deinen Fall im Forum gelesen. Wenn Du bislang nichts mehr gehört hast, sofort eine Dienstaufsichtsbeschwerde schreiben. Dann einen Dringlichkeitsantrag stellen, da du ein Kind zu versorgen hast und evtl aus der Wohnung fliegst. Das Amt ist verpflichtet, dir zu helfen. Die Miete muß umgehend gezahlt werden. Halte auch Rücksprache mit dem Vermieter und lasse es dir schriftlich geben, was an Mietzins aufgekommen ist. Wünsche dir und deinem kind alles Gute.


    Bernie

    hallo lady 74,


    vor allem sollte der "RA" Widerspruch gegen den Bescheid einlegen, um Luft zu bekommen. Fordern Sie die ARGE in aller
    Deutlichkeit auf, Sie genau aufzuklären. Das wäre Aufgabe ihres RA`s. Sollten alle Stricke reissen, wenden Sie sich an
    RTL, Frau Helena Fürst, Anwältin der Armen. Am besten an Punkt 12.


    Bernie

    Der Freibetrag soll meines Wissens auf 400 € steigen. es kam in der letzten Zeit oft in den Nachrichten, bislang liegt der Betrag bei 100€ plus 15% vom 100. Heißt bei 300€ 130€.


    Bernie