Beiträge von manisch-depressiv

    Das Urteil im Volltext gibt es hier:


    http://www.bverfg.de/entscheidungen/ls20100209_1bvl000109.html


    Gale Smith : lies mal Punkt 217 aus dem Urteil, dann kannst du dir die Fragen selbst beantworten.


    Meines Erachtens ist das so zu verstehen: Nachzahlungen gibts nicht, trotz Überprüfungsantrag, da die Regierung nicht rückwirkend berechnen muß, was einem H4-er in den Jahren 2005 - 2009 eigentlich rechtmäßig zugestanden hätte.


    Andererseits bedeutet Punkt 134 meines Erachtens das Ende des §31 SGB II (so genannter "Sanktionsparagraph")
    Ist doch auch schon mal was, oder?!

    Zitat von lirafe:
    "Also wie meine Vorredner schon geschrieben haben. Die haben das Recht auf Vorlage der Kontoauszüge"
    ja, das haben sie,
    "und auch auf Fotokopien...."
    nein, das haben sie eben nicht!
    Der SB hat dich zu fragen, ob er Kopien machen darf. Wenn Du seiner Anfrage nach Kopien widersprichst,
    zu deutsch sagst: "kopieren ist nicht", kann er sich den Inhalt deiner Auszüge abschreiben.:D
    Wer schreibt, der bleibt.

    "In welchen eu staaten kann man als grundsicherungs empfänger leben?" Antwort: Bundesrepublik Deutschland
    "In welchen dieser staaten besteht eine meldepflicht?" Antwort: Bundesrepublik Deutschland
    "Ist es auch dann notwendig einen wohnsitz in deutschland zu haben (oder reicht eine kontaktadresse) oder reicht es einen mietvertrag aus dem ausland einzureichen" Antwort: Nein reicht nicht, Wohnsitz zwingend erforderlich
    " Welche grundsätzlichen bedingungen sind notwendig im EU raum ausserhalb deutschland zu leben" Antwort: Keine Grundsicherung beantragen
    "Unter welchen bedingungen ist es möglich auch in Brsailien zu leben." Antwort: Keine Grundsicherung beantragen
    "Wenn man der halbjährigen meldepflicht über die eigenen vermögensverhältnisse (schriftlich) nachkommt, besteht darüber hinaus eine weiere verpflichtung sich persönlich bei der entsprechenden behörde zu melden." Antwort: Ja, immer dann, wenn du von der Behörde eingeladen wirst, hast du auch da zu erscheinen. Es sei denn du bist aus einem wichtigen Grund dazu nicht in der Lage.

    Also: eine Sperre ohne vorherige Ankündigung und der schriftlichen Aufforderung, sich zu seinem "Fehlverhalten" zu äußern wäre mir echt was neues.
    Ansonsten schließe ich mich in der Vorgehensweise dem Beitrag von city63 an.


    P.s. für ´nen Legastheniker schreibst du m.E. zu verständlich (grins, meinen Teil denke ich mir (grins)).

    erstmal herzlich willkommen.
    Zu deinen Fragen:
    1. Am besten, alle Kopien einpacken, hin zum Jobcenter und dort alles Deinem SB übergeben. Vom SB eine Empfangsbestätigung (Kopie deiner Unterlagen mit Stempel vom Jobcenter, Datum und Unterschrift deines SB) geben lassen.
    Du hast ein Recht auf diese Bestätigung, lass dich da nicht abwimmeln.
    2. Richtig erkannt. Arbeitsamt zahlt erst, wenn der Monat rum ist, Jobcenter für den aktuellen Monat im voraus. Also alles i.O., keine Panik, mußt nichts zurückzahlen.
    3.Prima, freut mich für dich!, Wenn die Stelle dann auch noch das ist, was du willst, wünsche ich dir viel Glück!
    Also, du mußt nicht erst beim Amt anfragen, ob du die Stelle annehmen darfst, wenn´s Teilzeit ist. Schließlich bist du ja gesetzlich verpflichtet, "alles zu unternehmen, um deine Bedürftigkeit zu beenden oder zu verringern". Die Formulierung stammt nicht von mir sondern aus dem SGB II. Das Geld für Februar mußt du zurückzahlen, allerdings nicht alles. Dir steht pro Tag ein gewisser Geldbetrag zu. Den entsprechenden Betrag darfst du behalten. Für den Rest schickt dir das Jobcenter mit Sicherheit eine Rückzahlungsaufforderung. Das haben die bisher noch nie vergesen.
    Falls du die Stelle kriegst, nimm deinen Arbeitsvertrag und gehe damit zum Amt. Unter Umständen sind sogar noch spezielle Förderungen für dich drin.


    Greetings back manisch-depressiv

    Also, hier ist ein Link zu allen neu eingeführten Gesetzen seit dem 1.1.2010.
    http://nachrichten.t-online.de/-/id_20883658/si_0/index
    Ich habe da definitv nichts gefunden, was auf den von dir geschilderten Sachverhalt passt.
    Soviel mal dazu.
    Falls es möglich ist und du den nächsten Termin nach der Info-Veranstaltung bei deinem SB hast, verlange bitte von dem SB eine Kopie der entsprechenden Stelle des Gesetzes. Um deine Rechte zu wahren brauchst du den Namen des Gesetzes und den entsprechenden Paragraphen.
    Lass dich am 3.2.2010 erst mal auf nichts ein, bitte dir Bedenkzeit aus und besorge dir die oben beschriebene Kopie.
    Klingt nach einer neuen Masche, Leistungsempfänger unter Druck zu setzen. Schicke mir dann bitte per PN eine Nachricht, wenn du das besorgt hast. Alles weitere dann.
    Meiner Meinung nach ist das eine riesige Verarsche von deinem SB. Ich habe im ganzen I-Net keinen Gesetzestext gefunden, wo das drinsteht, was die von dir und deinem Bekannten verlangen und der ab dem 1.1.2010 gelten soll.
    Gleiches trifft auf Gesetzesänderungen mit obrigen Datum zu.

    Vielleicht möchte ja die Dame vom Amt auch einfach nur die weitere Vorgehensweise besprechen, soll schon vorgekommen sein. Vielleicht gehts auch um Fahrkosten, Mehraufwandsentschädigung oder weiß der Geier was.
    Die Formulierung mit der "beruflichen Situation" ist so ein Standardtext, der passt einfach überall rein und erspart dem SB die genaue Bezeichnung dessen, was er mit dir zu bereden hat.
    Geh hin zum Termin und hör dir an , was sie zu sagen hat.
    Immerhin hat sie ja einen Termin gewählt, der nicht so liegt, daß du zu spät zur Schule kommen wirst (grins).

    Nochmal, langsam und ganz von vorne.....wie hat das Jobcenter dich benachrichtigt? Haben die dich angerufen, dir ´n Fax geschickt oder ´ne SMS, hast du ´n Brief von denen bekommen oder wie haben die dich von diesem "neuen Gesetz" in Kenntnis gesetzt?
    Falls du ein Schriftstück (Brief, Fax) erhalten hast, sollte da genau drin stehen, auf Grund welches Gesetzes und welches Pragraphen du verpflichtet bist, dieses Praktikum zu machen.
    Setze doch mal den Inhalt dieses Schriftstückes hier rein, deinen Namen und alles, was mit deiner Person zusammenhängt( Adresse etc.) bitte nicht
    mit reinstellen
    , ist uninteressant. Gleiches gilt für den Namen des SB und dessen Tel-Nr.
    Und wenn du gerade dabei bist, mache das ganze bitte auch mit der Einladung zum Informationstag. Wie gesagt, keine Namen, keine Adressen, interessiert mich nicht. Mir geht es dabei definitiv nur um den Inhalt.
    Falls das alles jedoch telefonisch erfolgt sein sollte, vergiß es einfach. Geh am nächsten Sprechtag zu deinem Jobcenter und lasse dir das schriftlich mit Stempel und Unterschrift bestätigen! Laß dich da nicht abwimmeln, diese Bestätigung ist dein gutes Recht und das wissen die SB´s in der Regel auch. Das stellst du dann hier ein, wie gesagt ohne Namen und Adresse etc.

    Haben sich deine Eltern bei Abgabe ihres Antrags am 28.12.2009 eine Kopie mit schriftlicher Eingangsbestätigung (Stempel des Amtes und Datum und Unterschrift des engegennehmenden Sachbearbeiters) geben lassen?
    Wenn nicht, stehen die Chancen auf eine Nachzahlung fast auf 0%.
    Es gilt nämlich, wie bei anderen Anträgen auch, das Datum der Einreichung, nicht das Datum, wann das Amt die Bearbeitung abgeschlossen hat.
    Deshalb: Immer den Antrag persönlich abgeben und oben zitierte Bestätigung geben lassen.
    Deine Eltern haben ein Recht auf diese Bestätigung und sollten sich auf keinen Fall abwimmeln lassen!

    liral21 :
    Ich kann dir leider nicht ganz folgen.
    Zitat aus deinem Beitrag:
    "Dieses arbeitsscheue Subjekt als psychisch krank zu bezeichnen finde ich sehr weit hergeholt und zeugt nur von der Hilflosigkeit der Politiker, die nicht in der Lage sind, diesem Treiben ein Ende zu setzen. Und ein "Einzelfall" ist dieser Arno schon mal gar nicht."
    Ist dir vielleicht mal der Gedanke gekommen, daß die "Hilflosigkeit der Politiker" darauf beruht, daß dir in Form von Arno Dübel ein Ausgleich für deine, gewiss gerechtfertigten, Aggressionen gegen die derzeitige Politik in unserem Lande angeboten werden soll? Die Politiker sind nicht hilflos, es gibt genügend Sanktionsmöglichkeiten im SGB II, die werden nur im Fall des Herrn Dübel nicht genutzt! Frage dich mal selbst, warum das wohl so ist!
    Warum äußert sich der Leiter der ARGE des Hern Dübel in Hamburg in der erwähnten TV-Sendung in der Art:
    "Aber, Herr Dübel, wir sollten dann vielleicht doch noch mal über eine Motivationsmaßnahme reden. Wir haben jetzt da so ein paar Motivationstrainer. Kommen Sie doch einfach mal vorbei und reden Sie doch mal mit denen!"
    Jeder, der schon mal H4 bezogen hat, weiß aus eigener Erfahrung, das die Realität das genaue Gegenteil davon ist.
    Da heißt es nicht: " wir sollten vielleicht noch mal dadrüber reden", sondern klipp und klar "du machst da mit, ansonsten Sanktion!". Das ist die real existierende Wahrheit in o.g. Amtsstuben!
    Aber glaube ruhig weiter alles, was dir von den TV-Sendern als Wahrheit verkauft werden soll, umso größer wird dein Entsetzen sein, wenn du eines, nicht mehr allzu fernen Tages feststellen mußt, daß
    die Politiker zur Begleichung der Staatsschulden die Rente völlig abgeschafft haben und du von deinem Ersparten deinen Lebensabend bestreiten mußt, obwohl du ja fleißig jahrelang in die Rentenkasse eingezahlt hast. Schuld daran ist dann natürlich auch wieder irgend jemand, der zufälligerweise genau bei dir um die Ecke wohnt! Ist schon alles irgendwie merkwürdig, nicht?

    Catweezle :


    Und genau darin liegt das Problem mit den Argen.
    Solange die übergeordente Kontrollinstanz die Beschwerden gegen die Mitarbeiter einer Arge immer wieder an diese zur internen Bearbeitung zurückleitet anstatt selbst mal tätig zu werden, werden diese Mitarbeiter für ihr "besonderes Kundenengagement" sogar noch belohnt!
    Im Klartext: Je arroganter die SB´s den Bürgern kommen, umso mehr Beschwerden gibt es, umso besser war der jeweilige Mitarbeiter!:eek:
    Erschreckend!
    Ich dachte immer, die Zeiten, in der ein Mensch nicht mehr als eine Nummer in einer Liste war, sind vorbei.
    Seit 2005 weiß ich allerdings, daß dem nicht so ist.
    In diesem Sinne

    http://www.welt.de/wirtschaft/article6023391/Kommunen-warnen-vor-hoeherem-Hartz-IV-Regelsatz.html


    Zitat aus oben genannter Quelle:


    "In zwei Wochen entscheidet das Verfassungsgericht über die Höhe des Hartz-IV-Regelsatzes. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund warnt vor einer Anhebung auf 420 Euro. Dadurch würde die Zahl der Leistungsempfänger um zwei Millionen steigen, die Kosten dafür lägen bei zehn Milliarden Euro."


    Und was viel schlimmer wäre: Das jahrelang durch die Presse aufgebaute Feindbild des "faulen, arbeitsunwilligen H4-Empfängers" würde wie ein Kartenhaus in sich zusammenbrechen!
    Willkommen im realen Leben auf dem Amt, lieber H4-Empfänger verachtender Geringverdiener!


    Herr Landsberg, sie als Vorsitzender des Stäte-und Gemeindebundes hier in Deutschland, sollten es doch besser wissen: Die von ihnen geforderte Reform von H4 wird kommen, soviel steht schon mal fest. Die Regierigen haben die heißen Nadeln schon ausgepackt!


    Viel Spaß beim stricken!

    Entschuldige bitte, @Stylewulf, aber ich kann mich deinen Ausführungen so nicht anschließen.
    Ja, ich gebe dir Recht, es gibt die von dir beschriebenen Leistungsempfänger. Auch hier, in der mich betreuenden Optionskommune, sind sie zu finden. Und ja, es gibt hier auch die Fahnenträger, die mehr Alk als Blut im Körper haben und auch die von dir so bezeichneten Familienausflüge sind mir nicht unbekannt.
    Ich gestehe auch jedem SB ein, daß der Umgang mit diesen Menschen nicht leicht ist.
    Trotzdem, ich betone es extra noch einmal, trotzdem erwarte ich von jedem SB, der die (zugegebener Weise nicht leichte)Aufgabe hat, mich zu betreuen, daß er über ein Mindestmaß an fachlicher Kompetenz und außerdem, und das halte ich für besonders wichtig) gerade in diesem Aufgabenfeld, über ein Höchstmaß an Kompetenz im Umgang mit Menschen verfügt.Schließlich besteht seine Aufgabe darin, Menschen zu "fördern" und zu "fordern", die am Rande des existenziellen Existenzminimums leben. Ja, ich spreche absichtlich nicht vom sozio-kulturellen Existenzminimum, wie es im SGB II steht.
    Und dazu gehört es für mich einfach dazu, daß ich meinem SB nicht schon an seinem Gesicht ansehen kann, wer vorher bei ihm im Beratungszimmer war, ob er die Nacht schlecht geschlafen hat, sein Haussegen schiefhängt oder was weiß ich.
    Nein, ich erwarte von meinem SB, daß er mir im Rahmen seiner Möglichkeiten hilft, mir Wege aufzeigt, wie ich aus diesem Sch...H4 rauskomme. Schließlich bin ich "Kunde" (o.k., ich finde diesen Begriff in Bezug auf ALGII reichlich daneben, ändert aber nichts am Sachverhalt). Und die Ämter, wie immer sie auch heißen mögen, bieten mir als Leistungsempfänger eine Dienstleistung an, die ich, per Gesetz erzwungenermaßen leider, anzunehmen gewillt bin.
    Ich trete meinem SB doch auch freundlich und aufgeschlossen gegenüber, darf ich da nicht gleiches auch von ihm erwarten? Oder habe ich mich ihm als Punshingball anzubieten, nur weil mein SB vorher Stress mit einer Familie hatte, deren Kinder sein Büro als Spielplatz mißbrauchten, während die Eltern erst mal ordentlich in die Flasche gesehen haben, um dann festzustellen, was ihnen so alles zusteht und die dann noch mit "dem SG" und dem "Blauen Wunder" drohen, weil mein SB ihnen keinen Nachschub an Hochprozentigem liefern will?
    Dazu soll ich verpflichtet sein? Das kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, daß es das sein soll, was du meinst.
    Schließlich sind wir alle laut Gesetz "Einzelfälle"! Ich fände es persönlich sehr schade, wenn ich das meinem SB jedes Mal erst klarmachen müsste, wenn ich wieder einmal einen Termin bei ihm habe, was aller 6 Monate zumindest einmal vorkommt.
    Ich bestreite auch keinesfalls, das ein solches Verhalten, wie in der von mir hier geschilderten Familie, spurlos am SB abprallt (ich hoffe zumindest, daß dem nicht so ist). Aber es ist seine verdammte Pflicht und Schuldigkeit, seinem letzten Kunden am Tag genauso offen und aufgeschlossen für seine Probleme gegenüber zu treten, wie er es auch beim ersten Kunden des Tages zu sein hat.
    Ich zitiere dich mal hier:
    "Wo ist das Verständnis hin? .... für die, die diese Menschen betreuen...müssen? Die sind ohnehin gestraft wenn es nicht eben ausreichende Schulungen gibt. Oder sie den Job machen, nur um überhaupt etwas zu tun. Aber als Sündenbock sind sie prima nutzbar, mh?"


    Weil sie den Job nur machen, um überhaupt etwas zu tun? Sorry, aber solche Leute gehören einfach nicht auf so eine Stelle! Hier geht es um Menschen, nicht um irgendwelche Lagerarbeiten in einem Betrieb für Schrauben und andere Metallwaren! Genau diese Mitarbeiter sind es nämlich, die, realitätsfremd und mit einem klein wenig Macht ausgestattet, lieber zu einer Sanktion greifen als erst mal den Grund für das Verhalten des Leistungsempfängers zu fragen.
    Und ich denke, daß auch du mir zustimmen können wirst, wenn ich jetzt feststelle:
    Ja, es gibt diese Mitarbeiter, genauso, wie es die von mir und dir beschriebenen Personen gibt!
    Das Prolem besteht nun darin, das der SB eben, wie du schon richtig erkannt hast, nicht nur 1 Kunden am tag hat, sondern einige mehr. Und da sein Tag versaut ist, versaut er halt aus seinem Bedürfnis nach Anerkennung seiner Arbeit, die ihm der erste Kunde des Tages (aus welchem Grund auch immer) verweigert hat, heraus allen seinen anderen Kunden auch den Tag.
    Diese regen sich dann zurecht über die schlechte Qualität der Beratung durch die Mitarbeiter des Amtes auf.


    Ergebnis: Massenweise negative Bewertungen der Ämter in diversen I-Net-Foren.


    Die Lösung: Mehr Klasse statt Masse. Würden auf den Ämtern fachlich kompetente und im Umgang mit dem Bürger geschulte Mitarbeiter sitzen, sähe die ganze Sache meiner Meinung nach anders aus.
    Und ich meine dabei nicht, daß die Mitarbeiter geschult werden, den Leistungsempfänger so schnell wie möglich abzuwimmeln, sondern sich ersthaft mal seiner Probleme zu widmen und sich halt auch mal 10 Minuten mehr Zeit zu nehmen, um offene Fragen zu klären.
    Wenn dem so wäre, habe ich auch durchaus Verständnis für meinen SB, wenn er mal einen schlechten Tag erwischt hat. Da dem aber in den meisten Fällen nicht so ist, Verständnis für den SB? Sorry , kein Bischen!

    Was hast du denn erwartet, wie die Berichterstattung aussieht?
    Der Ruf nach Mindestlöhnen wird immer lauter, die Damen und Herren im Reichstag können (wegen Klientelspenden) oder wollen (wegen Brechens von Wahlversprechen) da keine Änderungen machen.
    Also braucht der aufgebrachte Bürger, dessen Einkommen knapp über der H4-Grenze liegt, ein "Feindbild", an dem er seine Frustrationen ausleben kann.
    Und siehe da, das passende "Feindbild" wohnt gleich nebenan!
    Was passt besser in das Konzept als der H4-Empfänger, der den ganzen Tag "faul in der Hängematte liegt" und dafür auch noch Geld kriegt, während sich Otto Normalbürger täglich ca.8 Std. in einer Leiharbeiterfirma den Buckel krumm macht, um dann am Monatsende mit knapp über 800€ in der Tasche nach Hause zu gehen?
    Fällt Dir was ein? Mir nicht!
    Also, immer draufgehauen auf den "Hartzi"!
    Der hat schließlich keine Lobby, ist prinzipiell zu faul zum Arbeiten und sowieso und überhaupt nur der absolute Ballast dieser Gesellschaft!
    Und wenn sich dann dieses Bild erst einmal in dem Kopf von Otto Normalbürger festgesetzt hat, und nichts anderes wird mit dieser Medienarbeit bezweckt, vergisst er, was sein eigentliches Problem ist, nämlich nicht der H4-er, sondern daß er für seine Arbeit einfach viel zu schlecht bezahlt wird. Punkt-Aus-Ende.
    Und sich über Frau v.d. Leyen, Herrn Koch, Gerster, Westerwelle, Sarrazin etc. aufzuregen, bringt einfach nix. Die sind m.E. alle soweit weg von der Realität in diesem Lande, wie es weiter nicht sein kann.


    Übrigens: Die Arbeitgeber in diesem, unseren Land können teilen! Jawohl! Hat doch der Herr Arbeitgeber einer großen Drogeriekette eindeutig bewiesen! Er hat mal eben die Löhne seiner Mitarbeiter in etwa halbiert!


    Ich verstehe aber eine von deinen Fragen nicht:
    Was bitte meinst du mit "anständige Arbeit auch angemessen fair vergütet"?
    Wird doch hier eindeutig praktiziert!
    Der Banker, der seine Arbeit darin sieht, faule Anleihen an die Anleger zu bringen, wird dafür doch auch angemessen mit Boni entlohnt.
    Und der schwer schuftende Abgeordnete im Bundestag, der sich stundenlang die Redebeiträge seiner Mitabgeordneten anhören muß, braucht natürlich auch eine entsprechend höhere Abgeordnetenentschädigung (im Volksmund auch Diäten genannt), schließlich geht es einem doch ganz schön auf die Nerven, wenn die Abgeordneten der anderen Parteien einfach nicht begreifen wollen, daß man doch nur das Beste für die Bürger unseres Landes will!
    Und da kommt dann Otto Normalbürger von ganz unten daher und will auch ein Stück vom Kuchen?
    Er hat es schließlich erarbeitet? Ok, wenns denn sein muß, hier sind noch ein paar Krümelchen übrig! Haut euch drum!
    Und wem das nicht passt, der kann ja auswandern!
    Denn was für dieses land das Beste ist, wissen eh nur die Damen und Herren aus Politik und Wirtschaft.
    Da hat der kleine Mann von der Straße keine Ahnung von und damit Sendeverbot!

    Bei uns auf dem Amt besteht die Möglichkeit der Kostenübernahme nur, wenn
    du ´nen Arbeitgeber findest, der dir bescheinigt, daß er dich nach erfolgreicher
    Absolvierung des Kurses einstellen wird.
    Ansonsten kannst du den Kurs natürlich machen, einen Rechtsanspruch auf Zahlung der
    Kursgebühren hast du aber m.E. nicht.
    Ich muß dazu sagen, ich werde von einer Optionskommune "betreut". Kann bei den ARGEn/Jobcentern
    anders sein.