aua jetzt hat sie eine PN an den Moderator geschickt und meinen Beitrag gemeldet! Bist ne olle Petze!
Wobei, ist doch alles anonym!
aua jetzt hat sie eine PN an den Moderator geschickt und meinen Beitrag gemeldet! Bist ne olle Petze!
Wobei, ist doch alles anonym!
was machst du denn für ein Unsinn hier. Nun haste gerade deinen allerersten Beitrag vom 28.08.2009, oben habe ich ihn in voller Länge zitiert, gelöscht! schaut mal:
http://www.sozialleistungen.in…g-alg-2-problem-9878.html
nun solltest du aber die anderen deiner 51 Beiträge auch löschen!
schade, nun haste den Beitrag Nummer 6, massive Beleidigungen gegen meine Person, geschrieben um 19.30 Uhr, um 19.38 Uhr editiert. Nur mal so, mich kann keiner beleidigen, ich hab ne Elefantenhaut.
Aber gut finde ich deinen Nick: Dekuxe, obwohl ein Leben lang prekär!
na wenn du alle 4 Jahre eine Ausbildung anfängst, dann kommste locker auf 12 angefangene Ausbildungen!
ZitatWie ist denn sonst Deine Situation?
na lese doch mal ihre Beiträge über die letzten 4 Jahre! Katastrophal!
man man man, das hier war dein erster Beitrag vor nunmehr genau 4 Jahren(am 29.08.09):
ZitatHallo Leute,
ich beginne am 1.September meine Ausbildung. Mein Hartz 4 lief zum 31.8 aus, somit bin ich dann für den September mittellos. Meine Sachbearbeiterin meinte, ich müsse einen neuen Hartz 4 Antrag stellen, der mir für September dann noch genehmigt werden könnte. Habe den neuen Antrag dann am Montag dann abgegeben und Freitag die Ablehnung bekommen. Meine Frage ist nun, was tun?!
Wie soll ich den September überstehen? Gibt es ne Möglichkeit das als Darlehen zu bekommen?
Die Frau von der ARGE meinte ich solle meine Leistungssachbearbeiterin gleich am Montag anrufen.
du bist also in 4 Jahren nicht weiter gekommen. Wie wärs denn, wenn du ein Buch schreiben würdest mit dem Titel: "Mein Leben auf der Standspur- Anatomie eines total verpfuschten Lebens"!:o:(:p
am Nickname, sie ist mit großer Wahrscheinlichkeit Jahrgang 1983! Und ja, das Kind könnte auch allein Hartz4-berechtigt sein. Sowas gibt es.
naja, wer mit dreissig noch am studieren ist, dem kann man nicht viel helfen. Ganz einfach mal einen Hartz4-Rechner benutzen, aber dafür reicht es bei einem zukünftigen Akademiker, der Elite des Landes, scheinbar nicht!
http://biallo.sueddeutsche.de/tz/sueddeutsche2/Soziales/ALG2rechner.php
funny honey! Es ist ja nicht das erste mal, dass ein Fragesteller ausflippt und versucht die langjährigen User des Forum zu beleidigen, wenn die Antworten nicht deinen eigenen Vorstellungen entsprechen. Aber: das Leben ist hart! Schließlich wurde er bei seinem letzten Arbeitgeber nach nur drei Monaten wieder freigesetzt. Nun weiß ich auch warum!
hab dir noch eine PN geschickt!
hast recht, wusste ich nicht dass man bei Bildung und Teilhabe auch BVG-Karten geltend machen kann.
naja, er hat die Frage am 28.08. um 13.5 gestellt und ich habe am selben Tag um 16.25 Uhr geantwortet. Also sehr zeitnahe. Dass sich die Fragesteller zu über 90 % nicht mehr melden ist hier leider Standard. Aber so ist halt der gemeine Hartz4-Empfänger!
die monatlichen Fahrtkosten für den ÖPNV sind mit im Regelsatz berücksichtigt. Da ist nichts mit Leistungen für Bildung und Teihabe.
unbelehrbar der/die Mann/Frau! Aber Mitnahmequalitäten sind durchaus vorhanden!
klar auch, Kohle einkloppen, obwohl du weißt dass es dir nicht zusteht, und nun nach Wegen suchen, was davon abzufassen. Das klappt aber nicht!:p
ZitatIst es jetzt am schlausten nach Ratenzahlung zu fragen?
du hast doch Geld von deinem Arbeitgeber bekommen, in den drei Monaten? Alles feucht fröhlich auf den Kopf geklopft, was!
Zitatund zu hoffen, dass das zuviel gezahlte Geld nicht voll zurück zu erstatten ist?
die Hoffnung stirbt ja bekanntlich zum Schluss! Aber du hast dir doch die Antwort schon selbst gegeben:
Zitatund sie davon abzuhalten mir nochmal Geld zu überweisen, was mir nicht zusteht.
das sind einfach zu wenig infos. leben kinder im haushalt, seit ihr vorher schon ein paar gewesen, ist sie unter 25 jahre alt, was heisst -vor kurzem-? hat sie nennenswertes vermögen u.s.w.?
wie soll denn das gehen? du fängst am 01.11. an zuarbeiten und die stellen die Leistungen schon zum 01.07. ein, also 4 Monate vorher? Selbst wenn du ab 01.11. Millionen verdienen würdest, können die dir nicht einfach die Leistungen einstellen. Es scheint doch eher so, dass du eine längere Reise machen willst und dem Staat dann wieder auf die Taschen liegen wirst. Auf solche Tricks sind schon andere vor dir gekommen! Die vom Jobcenter sind nicht blöd!
du brauchst eine meldeadresse und dann kannst du dich bei dem zuständigen Jobcenter melden und Hartz4 beantragen. also 384 € lebensunterhalt plus eine miete von etwa 400 € warm und bei dir sicher auch einen zuschuss für möbel(erstausstattung genannt)
da du über 55 jahre alt bist, musst du dich zudem privat krankenversichern, im grundtarif für ca. 200 € im monat. diese kosten kannst du aber auch beim jobcenter geltend machen.
nichts musst du zurück zahlen, denn es zählt das Zuflussprinzip. Du hast also Glück, dass die der Lohn vom August erst im September auf's Konto geschrieben wird.
wenn du seit dem 01.08. arbeitest und das Gehalt Anfang September drauf ist, so bekommst du eigentlich zum 31.08. nichts mehr vom Amt, es sei denn du bleibst absehbar Aufstocker.