ihr musst die private KV kündigen und euch eine gesetzliche suchen, dort anmelden und dann beim jobcenter angeben.
Beiträge von lacki
-
-
ich habe mal deine bisherigen beiträge gelsen. demnach hängst du nun schon 4 jahre im hartz4-modus.
ZitatAm Anfang der Massnahme wurde uns mitgeteilt das im Krankheitsfall zwingen eine Bettlägrigkeitsbescheinigung erforderlich sei,
na wenn dir dir das schon vor die füsse hauen, dass wirst du schon ein pappenheimer sein, der all die jahre versucht sich mit händen und füßen gegen alles was vom jobcenter kommt, massiv zu wehren!:-(
-
ja, aber wer da drei jahre lang rumpennt und nichts von sich hören lässt, bei dem ist nun mal alles auf neustart-modus gesetzt. 2008 ist nun mal 4 jahre her.
demnächst kommt noch Kaiser Barbarossa und will Arbeitslosengeld I , nur weil er vor 900 Jahren mal Rauch-und Klopfzeichen an das Arbeitsamt von Bad Frankenhausen gesendet hat! -
also da du ja vor drei jahren die papiere abgegeben hast und das arbeitsamt nichts mehr von dir gehört hat, kannste eigentlich gleich zu jobcenter gehen und eine Hartz4-apanage beantragen. die beitragszahlungen aus dem jahre 2008 sollten nicht mehr relevant sein.
-
Zitat
Was sind denn da die Begründungen des JCs?
sozialbetrug! und recht haben sie!
-
nach einem jahr ist der spaß dann allerdings vorbei. man wird ihn und seinen untermieter, auch wenn es sich um den untermieter um einen mann handelt, als bedarfsgemeinschaft einstufen. allerdings ist das immer einer der größten streitpunkte mit den jobcentern.
-
na ich glaube eher, dass das eine familie ist, wo die älteste tochter, sicher noch im teeniealter, schwanger geworden ist und der vater flinke füße gemacht hat. das wäre dann die dritte Generation. ein solch junges mädchen kann eigentlich nicht allein mit baby leben.
-
Zitat
Anderen Dir Unterkunftskosten lediglich bis zu der Höhe gewährt, wie sie Dir bisher gewährt wurden.
falsch. dazu gibt es ein höxhstrichterliches urteil. die kosten der unterkunft müssen lediglich angemessen im rahmen dessen sein, was im neuen Landkreis/stadt als regelsatz gilt. hier der kommentar dazu:
-
als berliner kenne ich mich in der tat mit familie Flodder und plattenbauten aus! die stadt ist voll davon.
und nochmals: wer kein ausreichendes einkommen hat sollte nicht unkontrolliert kinder in die welt setzen und dann noch unverschämte ansprüche an den staat stellen, was eine unterkunft anbelangt. da kann es nur heissen: es wird gegessen, was auf den tisch kommt.
die mietobergrenzen für sozialschwache werden vom hamburger senat festgelegt und nicht von jocenter. realistisch betrachtet seid ihr ohne chance auf dem hamburger wohnungsmarkt. die vermieter können sich die mieter bei der derzeit angespannten lage auf dem wohnungsmarkt raus picken.ZitatWo Deutsch in der Schule als Fremdsprache gelernt wird. Aber das ist doch völlig normal, schliesslich sehen sie ja wie es in Ihrer gegend zur Zeit wird, wo der Anteil an Ausländischen Mitbürgern immer höher wird und die Kinder auf dem Spielplatz fast nur unter sich spielen.
tja, nun sehe ich woher der wind weht. die ausländer sind es mal wieder, die an allem schuld haben, dass euch kein vermieter eine wohnung geben will. na klar auch!
-
der nächste lässt sich eine gebühr für fenster und türen abschwatzen und dann soll das jobcenter wohl möglich auch zahlen.
-
die vertragsabaschlussgebühr ist rechtswidrig und daher nicht erstattungspflichtig durchs jobcenter. du musst dich an die hausverwaltung wenden und gegebenenfalls klage beim zuständigen amtsgericht einreichen.
-
nee, so gemein ist der staat nicht! dann würden sich ja noch weniger bedürftige um einen job bemühen. du kannst also deinen 300000 euro-job annehmen und in zukunft in saus und braus leben!
-
also da er ja 384 € hartz und miete bekommt sind keine steuern fällig. und wer keine steuern zahlt, kann dann auch nichts zurück bekommen.
-
also wenn du als 16jäh. so was hier schreibst:
ZitatWen man wirklich nur 100 Euro + 20% netto bekommen sollte lohnt sich ja das arbeiten nicht
dann geht mir der hut hoch und ich habe schlimmste befürchtungen!
-
wenn du es nicht kapierst, ein hartz4er hat immer mehr wenn er arbeiten geht, als wenn der zuhause rumsitzt und verblödet. aber bei dir scheint es ehedem schon zu spät.
-
eigentlich müsstest du ja dann unterhaltsvorschuß vom jugendamt bekommen. mit dem unterhaltsvorschuss müsste es dann ausreichend sein, ohne, also nur die 550 € kindergeld und 300 € elterngeld ist dass eindeutig zuwenig.
-
haste noch weitere einkommen wie aus arbeit, unterhalt? kindergeld sicher!
-
tja, das ist wieder typisch. keine leistung bringen, kinder unkontrolliert in die welt setzen und dann soll doch bitte schön der staat eine reihenhaus mit 7 zimmern in bestlage bezahlen. wer will den schon familie Flodder zum nachbarn haben. in berlin würden sie euch in die plattenbausiedlung am stadtrand nach Marzahn/hellersdorf verfrachten.
wenn man kein geld, keine arbeit und wahrscheinlich auch keine perspektive hat, dann muss man halt bescheiden sein. -
Zitat
Ps: Wen man wirklich nur 100 Euro + 20% netto bekommen sollte lohnt sich ja das arbeiten nicht für rund 200 euro netto würde ich als 16 jähriger lieber Harz4 empfangen das sind ja glaubig 350 so um den dreh.
tja, da haben wir es wieder! so eine verkommene bagage! lieber zuhause bleiben und nichts tun. durch den scheiß hartz4 geht eine ganze generation vor die hunde. ein glück dass die spanier, italiener und griechen kommen.
-
lieber Kollege Gawain, wer sich so prollhaft ausdrückt und derartige Ansichten vertritt, dem muss man nicht antworten.