Beiträge von lacki

    er kann sein studium anfagen wann er will, auch wenn du h4 beziehen solltest.
    und wenn es in eurer familie später finanziell eng wird, dann bekommst du und die kinder natürlich eine hartz4-apanage, während er evt. anspruch auf bafög und unterhalt hat.

    Zitat

    Zum 01.01.2013 wird die so genannte Düsseldorfer Tabelle geändert. Dies teilt das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf mit. Der notwendige Selbstbehalt werde sich für Erwerbstätige, die für Kinder bis zum 21. Lebensjahr unterhaltspflichtig sind, dann von 950 auf 1.000 Euro erhöhen. Für nicht erwerbstätige Unterhaltsverpflichtete steige der Selbstbehalt auf 800 Euro. Die Anpassung berücksichtige so die Erhöhung der Hartz-IV-Sätze zum 01.01.2013


    also 800 € falls die keine gesonderten ausgaben geltend machen kannst.

    tja, die privaten vermittler sind meistens abzocker, die wohl eher die 2000 € vermittlungsgebühr im blick haben, als angeblich gute stellen. sieh zu dass du dich von denen fern hälst.

    ich denke mal, dass ihr weiter als bedarfsgemeinschaft zählt, solange ihr zusammen wohnt. und zum thema unterhalt: es ist scheinbar so, dass du als hartz4-empfänger überhaupt nicht unterhaltsfähig bist. oder verfügst du über ein eigenes einkommen?

    Zitat

    ich bin kein hartz 4 empfänger und meine freundin auch nicht.


    wozu denn die fragerei?


    Zitat

    desweiteren wollte ich fragen ob die arge verlangen kann das wir die wohnung nicht beziehen bzw wieder ausziehen (wohnung 90qm) 350€ kalt


    achso, ihr aber habt vor, den staat als eierlegende wollmilchsau anzuzupfen!

    Zitat

    desweiteren wollte ich fragen ob die arge verlangen kann das wir die wohnung nicht beziehen bzw wieder ausziehen (wohnung 90qm) 350€ kalt


    da ist sie wieder die bescheidenheit der hartz4-empfänger. wenn schon nicht arbeiten, dann soll die wohnung wenigstens schön groß sein. vater als vermieter sorgt schon dafür, dass die kosten für die vollig überdimensionierte wohnung im rahmen bleibt. in berlin müssen 90 m2 für 5 personen reichen! die wohnung sollte daher auch nicht genehmigt werden.

    ja, mit 25 lenzen hast du es endlich geschafft den steuerzahler in die pflicht zunehmen, dich im besten alter zualimentieren. Herzlichen glückwunsch, tolle leistung!

    die kinder werden natürlich nicht in verantwortung benommen, wenn der vater ein sozialfall wird. bei einem pflegefall sieht die sache schon anders aus: