ZitatIn diesem geschilderten Fall besteht aber KEINE gemeinsame BG.
na ja, die sind sofort eine bedarfsgemeinschaft, denn da ist ein kind mit dabei.
und zwei hartz4er belommen niemals eine 90qm-wohnung genehmigt. dann müssten ja 4 bedürftige 180 qm bezahlt werden. die zeit der sozialparadise ist seit Gerhard Schröder vorbei!