man, das gibt es doch alles nicht. seit mindestens drei jahren hängst du nun in den hartz4-seilen. sei es ein messejob, flohmarkthandel, wohnungsprobleme, sinnloses studieren, Homearbeit, angebliche krankheit,(wie also jetzt auch) juristische streiterein mit dem vermieter, nun eine gammelexistenz als selbstständige. du bist mitte zwanzig, willst du ewig so leben? mach was aus deinem leben und jammere und lamentiere hier nicht ständig rum!
Beiträge von lacki
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klar kannste dagegen angehen, aber du wirst es auch nicht schaffen, dass die sonne im westen aufgeht. es zählt nun mal das zuflussprinzip. und der nachbezahlte Lohn wurde nun mal im Oktober auf dein konto überwiesen und ist somit anrechenbar.
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nee, das ist eigentlich nur eine vermögensumwandlung. also so, wie einer der sich einen sparbrief auszahlen lässt.
allerdings nur, sofern du kein anderes vermögen hast, was dein vermögensfreibetrag von 150 € pro lebensjahr nicht überschreiten lässt. -
ja, wird angerechnet!
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wer soll dir denn eine antwort geben. das jobcenter hat recht, dein sohn hat 110,71 € mehr und nicht wie du honk schreibst, das ihr 10 € weniger in der tasche habt!
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zu 1: ja kannste machen, sollte auch was genehmigt sein!
zu1b. na 2 wochen wird das schon dauern.
zu2: das ist saches des vermieters, da wird dir das jobcenter keinen cent geben.
zu3: die stromversorger haben auch wie die Banken(Schufa) sowas wie ein zentralregister für säumige stromkunden. da wieste wohl drinne stehen. mit andern worten, kein anderer anbieter wird dir als stromnomade einen liefervertrag anbietensag mal, dein erster beitrag ist vom februar 2008. du warst damals schon hartz4-empfänger. und es sieht so aus, als ob du es noch heute bist! sind die lebensläufe tatsächlich so in deutschland des jahres 2012?
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na wohl erst, wenn der mietvertrag in sack und tüte ist!
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also das mit dem strom ist erstmal unfug. den musst du von den 374 € bezahlen, ist nicht teil der miete.
damit könnte die wohnung doch schon im limit liegen. die kaution musst du schon selbst bezahlen, kann die aber als darlehen vom jobcenter voraus gestreckt werden. -
geh doch einfach hin und dann wirste ja sehen, ob sie dir noch was in die Hand drücken!
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also wenn ich das richtig verstehe, willst du unverschämter typ auch auf das kindergeld einen einkommensfreibettrag!!!????
Zitatdann kann er auch zuhause bleiben und ich habe noch
bitte bitte bleibt beide zu hause, bis ans ende eurer tage.
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ja gruni, aber ob nun hartz4 oder grundsicherung, die erbschaft wird in beiden fällen gleich behandelt.
ob es da für geistig behinderte eine härtefallreglung gibt, sei noch dahin gestellt. -
mumpitz eure vorstellungen. welcher vermieter gibt denn einer mit einem 400 € job eine wohnung. da ist doch der mietausfall voraus programmiert.
aber wieder mal typisch für deutschland: kein geld, keine arbeit aber der staat könnte doch so freundlich sein ordentlich was abzudrücken! -
ok. bis zum 25. lebensjahr wäre er nach sgb2 für den jungen verantwortlich. aber mit 900 € alg1 und deinen 1200 netto habt ihr augenscheinlich kein anspruch auf hartz4!
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na wenn euch der Vater nicht will, dann eben eine eigene Wohnung suchen. basta! dann könnt ihr wohngeld oder Hartz4 beantragen und habt eure ruhe!
zudem kann er euch doch ohne mietvertrag sowieso jederzeit raus schmeissen. -
wird auch als einkommen gewertet. sie kann nur 10 euro monatlich anrechnungsfrei einnehmen.
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ganz klar einkommen die wohnung. muss verwertet werden. und wenn die mutter was auch immer für die tochter anspart, so ist auch das einkommen.
warum sollte das testament unwirksam sein. das amt greift das erbe ab und fertig.
das einzige was mumpitz ist, wäre das sogenannte vorausvermächtnis. hier mal zwei link:http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2011/10/die-erbschaft-oder-das-vermachtnis-sind.html
http://finanzen.freenet.de/recht-steuern/gut-beraten-erbe-und-hartz-iv_583312_685676.html
also egal, ob nun geschenkt oder vererbt, das amt langt zu!
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nee da gibt es keinen ärger.
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nun lasst euch doch von so einer flachzange wie Goldmen nicht meschugge machen!
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Zitat
werde trotzdem mal bei der Arge vorsprechen, ob mein angespartes Vermögen anrechenbar ist, da ich ja nicht darüber verfügen kann (festgelegt bzw. angelegt)
Zitatnicht unerheblichen Ansparung sowie ein Aktiendepot mit einer ebenfalls fünfstelligen Summe.
das kannste einen doofen erzählen, seit wann kann man aktien(oder Fonds) denn nicht mehr börsentäglich verkaufen?
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tja, da studierst du also und willst gleich hartz4 haben!darum studiert man ja auch, gelle!
naja, bei den vermögensverhältmissen wird das mit hartz4 aber nichts. pro lebensjahr hast du 150 € schonbetrag. das heisst, wenn du jetzt 30 jahre alt bist, dann wären es bei dir 4500 € vermögensfreibetrag. alles was du darüber hast musste erst verbrauchen. und nicht vergessen, du musst dich auch privat krankenversichern wenn es kein hartz4 gibt. aber hast ja genung kohle!