Beiträge von lacki

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    und so wie das da steht bei dem link darf das a amt nur das anrechnen wie sie auch bezahlt


    quatsch, der zahlt einen teil seiner miete selbst, da vom jobcenter nicht voll anerkannt. das ist was anderes. bei dir ist richtig, dass alles angerechnet wird und zurück verlangt wird.

    also schuld hast ja nur du an der misere. und wenig glaubhaft ist die sache mit dem unfall und zwei tage später zum arzt.
    kalt duschen soll aber sehr gesund sein. und essen tust du dann halt nur konserven und brot, da braucht man keinen kühlschrank. weil du U25 bist, ist dass schon richtig mit der vollsperre.


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    das mit meinem schulabschluss nicht meinen traumberuf machen kann.


    das ist dein problem, du bist ein tagträumer!

    na wenn sie dir einen oder gar zwei änderungsbescheide zugestellt haben, muss doch auch drin stehen, ob du was nachzahlen musst oder dir in nächsten monat weninger ausbezahlt wird.
    der jährliche zinsfreibetrag beträgt bei hartz4 50 €, wenn es monatliche zinsgutschriften gibt, 10 € im monat. so gesehen dürften sie dir eigentlich nichts anrechnen, es sei denn du hättest noch andere kapitaleinkünfte.

    lass ihn, er macht sowieso ne bauchlandung. und auf was die LV's dann, sofern sie überhaupt noch was wert sein sollten, wird er dann sehen, wenn sie fällig sind! von grundsicherung hat er wahrscheinlich noch nie was gehört.

    du verstehst mich nicht. du bist 44 jahre alt und trotz deiner beiden gammligen Lebensversicherungen droht dir altersarmut. denn die werden dir ehedem bei der auszahlung angerechnet, egal ob du dann immer noch im hartz4-bezug bist oder zum teil von grundsicherung lebst. und nochmals die frage: wie lange laufen denn nun die Versicherungen.

    ich habe deinen langen beitrag nicht gelesen, aber es gilt auch für Hartz4-empfänger eine niederlassungsfreiheit in deutschland. du kannst also umziehen, wohin du willst, nur die kosten der wohnung müssen für den Argebereich angemessen sin und weder umzugskosten noch kaution noch maklergebühr sind drin. erstausstattung evt.

    also sie sollte gekündigt werden, dann muss sie alg4 beantragen und bestimmt aufstockendes hartz4. insolvenzgeld, nee konkursausfallgeld kann noch beantragt werden, wenn die ladeninhaberin konkursantrag stellt. altschulden aus der miete werden von niemanden übernommen. wenn hartz4 genehmigt würde, dann könnte man ein darlehen bein joccenter beantragen.

    Gruni, Unterhalt für Deutschland ist nicht, da fast 30 Jahre alt, Unterhalt für Afrika: wurde damals mit einer Einmalzahlung in 6stelliger Höhe (war aber noch zu DM-Zeiten) beglichen. Und in Asien ist die Familie so reich, die unterstützen eigentlich mich! ;-)
    Zum Training: ich arbeite in einem sehr modernen Unternehmen mit einem amerikanischen Vorstand. Da haben wir natürlich einen Fitnessraum u.a. auch mit Laufbandern. Also das geht vor, während oder nach der Arbeit!
    Und so viel arbeiten tue ich eigentlich auch nicht, war nur Angeberei! :-I

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    aber die Anrechnungszeit in der Rentenversicherung


    falsch, in die Rentenkasse wird bei H4 seit2011 schon nichts mehr eingezahlt.


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    Bezieher von Hartz-IV-Leistungen sind seit Anfang 2011 in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht mehr versicherungspflichtig. Wer ALG II bezieht, erwirbt damit keine Rentenansprüche mehr, auch keinen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente. Lediglich ein bereits bestehender Anspruch auf Erwerbsminderungsrente bleibt erhalten.

    drei kinder, eins hier in D, eins in Asien und eins in Afrika!
    zweitens arbeite ich viel, trinke ausser im urlaub nie was und drittens bin ich ultra-langstrecken läufer.
    und du hast viel zeit hier sinnlose kommentare zu schreiben, wie der Grunert halt. ich weiß, dass man mit 4 kindern kaum arbeit findet. aber da du ja so ausgelastet bist, ist doch super. da haste ja nichtmal zeit für einen einzigen 400 € job. du hängst doch nun auch schon jahre lang in den seilen des sozialstaates. meine sozialprognose: das wird nichts mehr.

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    Allerdings sehe ich nicht was dies für eine Rolle spielen soll, wenn sich bei €250 xAlter zwar ein (theoretischer) Über-Betrag ergibt,


    die versicherungen dürfen aber erst mit dem 65. lebensjahr fällig werden, um als altersvorsorge mit einem freibetrag von 250 € pro lebensjahr anerkannt zu werden. so einfach ist dass. anderfalls sind dies normales vermögen und müssen aufgebraucht werden.