ja ist möglich, aber wenn einer dann sozialleistungen beantragt, wird wird der andere in die pflicht genommen. so einfach kann man sich dann nun doch nicht aus der verantwortung stehlen, noch datzu wenn evt. kinder ins spiel kommen.
Beiträge von lacki
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kann er trotzdem noch Wohngeld beantragen?
nein, bei agl2 nicht!
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da ich selber 318 euro zuzahlen muss
gestern hat sie geschrieben, dass sie 200 aus eigener tasche dazu zahlt. die fehlenden 118 sind wohl der monatliche stronabschlag für zwei personen. ist ja sehr viel, oder heizt ihr etwa mit strom?
um die frage zubeantworten, das jobcenter zahlt definitiv keine zweite miete.Zitatich finde es gelinde gesagt "Scheisse" wenn man immer erst durch mehrmaliges hinterfragen, mit und mit über die tatsächlichen Fakten Informationen erhält
mensch Gruni, sie hatte doch gestern alles so geschrieben. und du hast im thread auch geantwortet. wenn denn nun deine gedächnisleistungen nachlassen, dann ist es hilfreich, ihre alten beiträge mal gegenlesen. hast doch sonst nichts weiter zutun und sitzt den ganzen tag am computer!
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Alternativ kannst Du sofern keine finanzielle Rücklage gebildet wurde beim SB nach einem Darlehn fragen
bloß nicht, die haben doch schon schulden und das geld reicht hinten und vorne nicht!
zudem besteht kein anspruch auf erstausstattung, denn ihr habt ja eine ganz offensichtlich funktionierende wohnungseinrichtung.
es ist allerdings auch so, dass ein Fernseher nicht zur erstausstattung gehört. hier mal ein fachkommentar dazu:ZitatErstausstattung bei Hartz IV Bezug
Als Bezieher von Hartz IV besteht grundsätzlich die Möglichkeit, eine Erstausstattung zu erhalten. Dabei wird diese zusätzlich zur Regelleistung gewährt. Als Erstausstattung kommen verschiedene Dinge in Betracht. Dazu zählen beispielsweise die Möbel für die erste eigene Wohnung, aber auch der Ersatz der Möbel, wenn diese aufgrund höherer Gewalt, etwa durch Brand oder Diebstahl, verloren gingen. In diesem Fall wird die Erstausstattung allerdings nur gewährt, wenn keine Versicherung dafür aufkommt.
Nicht zu verwechseln ist die Erstausstattung mit der Ersatzbeschaffung. Letztere liegt dann vor, wenn zum Beispiel Möbel benötigt werden, die aber bereits vorhanden, nur durch Abnutzung unbrauchbar geworden sind. Diese Kosten muss der Leistungsbezieher aus der Regelleistung selbst ansparen. Ebenfalls wird bei der Erstausstattung kein TV Gerät übernommen. Es gehört zum kulturellen Alltag und muss demzufolge ebenfalls aus der Regelleistung bezahlt werden.man sollte eine soziale grundsicherung nicht mit einem sozialparadies verwechseln.
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leider kam es zum entschluß das wir es der ARGE zurück zahlen müssen
siehste, hab ich doch gleich gesagt.:p
dich hier aber nun als kleine leute-pofer hinstellen, ist nun wirklich nicht richtig. hätten die sich nicht verrechnet, hättet ihr gleich weniger in der tasche gehabt. so konntet ihr wenigstens noch vom saftigen zinsvorteil über 6 monate partizipieren. das ist doch auch was!:D -
ihr bekommt nicht weniger. richtig ist, dass ihr weniger h4 bekommt, aber dafür 300 elterngeld und 184 kindergeld. und wie schon gesagt, bei den kosten der unterkunft wird dad jobcenter nun etwas rauflegen müssen, wenn auch nicht die vollen 200 €, die ihr derzeit selber zahlt. unterm strich ist es mehr, auch wenn du das nicht verstehen willst. aber die frau vom amt weiß schon was und wie sie zurechnen hat.
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ach Gruni, hattest du dir mal die anderen anfragen von ihm seit 2009 durchgelesen. mehrfach das studium abgebrochen, einen tag gearbeitet, 14 tage krank geschrieben, dann mal wieder die wohnung verloren.mich schauderts, wenn ich sowas lese.
das hier ist ein hoffnungsloser fall, da lohnt sich nichtmal mehr das lesen seiner jetzigen ellenlangen anfrage. -
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nur die Alu-Hütten finanzieren wir dann doch alle mit! So sozial wie Du unsere Arbeitgeber immer siehst sind die nämlich gar nicht !
es geht doch dabei darum, energieintensive Unternehmen im internationalen wettbewerb zu schützen und dafür sorge zu tragen, dass diese nicht mit den arbeitsplätzen auswandert.
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wie kann das sein das wir eine person mehr sind aber weniger geld im monat zur verfügung gestellt bekommen?
na wenn es elterngeld und kindergeld gibt, elterngeld evt. 300 € dann ist das richtig. allerdings seit ihr nun drei personen, da müsste der mietanteil, den das jobcenter übernimmt gegengerechnet werden. aber 118 € strom, für bisher 2 personen, das finde ich heftig. private schulden sind nicht relevant.
ich glaube, ihr solltet mal eure verbrauchsgewohnheiten überprüfen. da sehe ich noch sparpotential. -
in berlin kann man das auch mit gemeinnütziger arbeit begleichen. man muss einen antrag stellen und erklären, dass man wirtschaftlich nicht in der lage ist, das zubezahlen. das müsste doch im strafbefhl als belehrung auch drin stehen.
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wenn du aber evt. mit strom deine heizung befeuerst, dann gann kannste, sofern angemessen, was als kosten der unterkunft geltend machen.
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nee Gruni, dis quatsch, ich habe gerade deine mir bekannte nummer gewählt. da ging dann ein anrufbeantworter an. .....bitte hinterlassen sie eine nachricht... , also funzt noch die nummer.
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Gruni, wenn de weiter so machst, dann kriegste irgendwann einen anruf von schrader!:D:p;)
deine telefonnummer ist ja bekannt! -
wenn wir glück haben, meldet sich mucki28 nochmal und sagt wie es ausgegangen ist.
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das Profitdenken ein überholtes System im 21.Jahrhundert sein wird.
ja Gruni, aber ein Umdenken werden wie beide(jahrgang 1959/60) nicht mehr erleben. die derzeitige gesellschaftsordnung ist sicher nicht das non plus ultra, aber derartige umwälzungen sind immer eine sache von mehreren generationen. das faschistische sowjetreich bestand ja auch 70 jahre lang.
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für deren Fehlverhalten büßen müssen
nun hau mal nicht durch. du hast ein paar monate zuviel geld bekommen und nun musst du es zurück zahlen. büßen musste in der weltgeschichte nur einer, unser Herr und Hirte Jesus!
ZitatSchon mal über den Widerspruch an sich nachgedacht
mumpitz, Gruni! ansonsten bitte ich in zukunft darum, dich kurz zufassen. wer soll denn immer deine ellenlangen pamphlete lesen!:o
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Nach 6 Monaten kann Sie wieder einen Antrag stellen...
dann könnte ja jeder, auch jemand, der 100000 € erbt, nach 6 monaten wieder einen antrag stellen. das zugeflossene geld ist in einem angemessenen Zeitraum zu verbrauchen. egal ob 10000 oder eine millionen.
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genau, Diablo hat recht. ich sehe da auch keine chance. da bliebe am ende nur der weg einer klage vor dem arbeitsgericht mit sehr schlechten chancen auf sieg.
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Allerdings ist mir bis dato kein Fall untergekommen,
na dann such mal hier im Forum. da wirste fündig.
es gab hier sogar mal eine anfrage, wo ein sachbearbeiter einem H4-empfänger die verpflegungspauschale gekürzt hat, nur weil der im gespäch beiläufig erwähnt hat, dass er öfters bei seinen eltern zu tisch ist. -
ob nun bei einem aufenthalt von 5 tagen gegengerechnet wird weiß ich nicht. da ist der verwaltungaaufwand eigentlich zu groß.
aber bei kuraufenthalten und in der tat längeren wie auch immer gearteten stationären behandlungen wird/wurde das in eineigen Jobcentern so gehandhabt. es gibt allerdings ein höchstrichterliches urteil, das derartige praktiken verbietet, wenn auch nicht eindeutig: