Beiträge von lacki

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    oder ob es für das jobcenter noch "zumutbar" wäre, weiter zu zweit eine 38 qm Wohnung zu bewohnen !!!!!


    gilt als zumutbar!

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    Meine Frage: muss das jobcenter dem Umzug zustimmen,



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    Da wäre es sinnvoller gewesen mal anzugeben ob ALG I, ALG II oder Bafög Bezug vorliegt.


    mensch Gruni, wenn sie fragt, ob das jobcenter zustimmen muss, dann ist sie aber doch H4-empfängerin.
    das jobcenter muss nicht zustimmen und wenn du trotzdem umziehst, dann auf eigene kosten und die brauchen auch nur die bisherige miete weiter zahlen.

    3100 € plus 750 für notfälle. der zugang auf dem konto darf aber im jahr nicht mehr als 50 € betragen oder 10 € im monat.

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    faule ausrede !!!


    Du bist lediglich auf der suche nach dem bequemsten weg dich auf kosten anderer durchs leben zu schnorren - das sage ich dir hier ganz offen und deutlich!


    bravissimo!!!!:D


    Mensch ick globe, der Gruni hat's langsam kapiert!;)

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    @ lacki - von was für Stundenlöhnen gehst Du eigentlich aus ???


    7,50 €!! da ist denn schon die Mehrwertsteuer inklusive!:D:p
    Wenns nicht reicht, dann ab zum jobcenter und aufstocken. Wozu haben wie denn diese Häuser. die leute sollen ja schließlich auch was zutun haben!

    nun lasse doch, das machen hunderttausende, wenn nicht gar millionen. solange die politik gegen sie ausufernde sozialstaterei nichts tut und weg guckt, so lange brauchen die fleissigen und redsamen bürger auch nichts tun. der ehrliche ist der dumme.

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    Das jetzt auf 20 stunden reduzieren zu vollen ist somit ein vorsätzliches Herbeiführen einer möglichen Bedürftigkeit! Da reagiert man bei Job-Center besonders allergisch drauf!


    mensch Gruni, lese doch mal richtig!


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    z.Zt. arbeite ich auf 400 Euro Basis, habe aber einen Antrag auf 20 Stunden/Woche gestellt.


    mehr will se arbeiten, allerdings nicht genug! warum auch, wenn das geld von anderen für lau kommt.

    D

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    aher die Idee mit dem schon vorher dort Melden und "Wohnen" (Lebensmittelpunkt), sodass sie quasi schon länger nicht mehr bei ihren Eltern gewohnt hat.
    Ich dachte das würde vielleicht etwas ändern, sodass sie ALG2 berechtigt wäre.


    klar auch, die vom jobcenter sind ja auch blöd. vor ort wohnen, aber die die ausbildung gerade erst 500 km weit weg absolviert. erschleichen von leistungen nennt man das!

    die derzeit ausgeübte tätigkeit ist keine sozial-und beitragspflichtige beschäftigung. daher geniessen die vom arbeitsamt angebotenen vorschläge, auch das aufsammeln von eiern:D, vorrang. somit hat der fragesteller eindeutig gegen seine mitwirkungspflicht verstoßen. die sanktion ist daher aus meiner sicht berechtigt.

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    wenn es wichtige Gründe für einen Umzug gibt, dann muss das JC es bewiligen



    gruni liegt falsch, denn kein amt muss einen umzug genehmigen. es gilt auch für Hartz4er die niederlassungsfreiheit. die kosten für die unterkunft müssen vom neuen jobcenter in der höhe übernommen werden, wie sie im neuen zuständigkeitsbereich angemessen sind. umzugshilfe und kaution muss nicht übernommen werden.

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    Es gibt hier immer ein paar Spezialisten, die dann ständig irgentwelche Grundsatzdiskusionen in einem Thema aufmachen, die gar nicht erfragt wurden...


    ich bin empört! da ruf ich doch gleich: haltet den dieb!:eek: :D


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    Das ist doch wirklich mal `ne konstruktive Idee!


    ja, aber der Horscht wird wird ehedem nicht damit aufhören, egal ob es da nun einen OT gibt.:o

    egal, der vater muss ermittelt werden und seine einkunftsverhältnisse per einkommenssteuerbescheid nachweisen. sonst könnte ja jeder erzälen, dass er keinen kontakt zu den eltern hat. einfach mal ein auskunftsersuchen an das zuständige Landeseinwohnermeldeamt stellen. kostet in berlin 3,58 €.