ZitatMeine Hoffnung war, dass man als Ehepaar eine Art Recht hat, eine eigene eheliche Wohnung zu beziehen und nicht mit Dritten wohnen muss.
so isses doch auch! lass dich von den leuten im jobcenter nich ins boxhorn jagen.
ZitatMeine Hoffnung war, dass man als Ehepaar eine Art Recht hat, eine eigene eheliche Wohnung zu beziehen und nicht mit Dritten wohnen muss.
so isses doch auch! lass dich von den leuten im jobcenter nich ins boxhorn jagen.
Gruni, nun hör doch mal uff hier immer gegen die 400-euro-jobs zu hetzen. butterfly ist schüler ohne weitere ansprüche auf sozialleistungen und von den eltern hat er auch nichts zuerwarten. also ist ein 400 euro-job genau das richtige. was allerdings noch nicht geklärt ist, was mit dem leiblichen vater und seiner unterhaltspflicht ist.
wirklich witzig, Gruni.
hier aber mal das urteil vom bundessozialgericht:
klar könnt und müsst ihr sie kündigen. das würdet ihr doch mit jeden anderen säumigen zahler auch so machen.
und übrigens, sie bekommt 374 € hilfe zum lebensunterhalt. davon kann sie sich auch ein pferd halten. hunde oder katen sind ja auch erlaubt für hartz4er. nur unglaubwürdig ist das mit den kosten für ein pferd und dem bezug von hartz4. aber sowas gibt es nun mal in deutschland.
es gibt auch für h4-empfänger eine niederlassungsfreiheit. nur die umzugskosten und evt. ein darlehen für kaution muss das jobcenter nicht tragen. die miete, sofern angemessen, muss voll vom jobcenter übernommen werden.
ZitatBEKOMME ICH MIT HARZ IV???
ja oder nein??
nein, denn du stehst dem arbeitsmarkt als schüler nicht zur verfügung. bafög kann es werden.
klar könnt ihr euch eine eigene wohnung nehmen. sofern angemessen, muss das jobcenter auch im rahmen eurer bedarfsgemeinschaft die angemessenen kosten übernehmen.
na dann musst du halt deinen h4-antrag damit begründen. wie dann das jobcenter entscheidet, kann dir hier keiner sagen. einzelfallentscheidung. allerdings hartz4 bei dir dann wohl eher nicht, da du als schüler dem arbeitsmarkt nicht zur verfügung stehst. bafög oder so wäre möglich. das ist dann aber vom einkommen der eltern abhängig.
Zitat.. Darum ja meine frage ob ich mit 20 Jahren HarzIV bekomme.
und darum fragte ja ich auch, wo und wovon du derzeit lebst. das wird sich das jobcenter nämlich auch fragen. als u25jähriger kann man sich nur aus sozial schwerwiegenden gründen (probleme mit dem elternhaus) eine eigene wohnung nehmen.
es dürfte wohl sehr schwer sein, einen vermieter zu finden, der euch eine 2i-zimmer-wohnung gibt,bei diesen einkommensverhältnissen.
wo wohnst du denn jetzt, wenn nicht mehr bei den eltern und von wasbestreites du denn jetzt deinen lebensunterhalt, ausser den 184 € kindergeld?
Zitatdass Du von Deinem Mitbewohner ein Kind bekommen hast und ihr beide dennoch als WG geführt werdet?
nicht nur dass, denn sie hatte, wenn ich das richtig lese:
ZitatHabe ein Kind und einen neuen Partner kennengelernt.
hatte sie schon eine tochter mit in den haushalt gebracht.
..
Zitat.hast Du heute wieder Deinen "Freundlichen"
nee gruni, aber seitdem du ja nach einem jahr und zwei monaten pause hier im forum wieder den oberpöbler gibst, scheint das das wohl etwas abzufärben!
man nun scheiß dich mal nicht gleich ein. erstmal sind es nur ein paar pfifferlinge und zum zweiten, kein mensch interessiert sich im jobcenter dafür.nimm dich mal nicht wichtiger, als du bist.
ja grunert, fakt ist, dass es seit inkrafttreten der h4-refom hunderttausende von menschen gibt, die nur noch für 100 € im rahmen eines 400€-jobs arbeiten gehen. (offiziell) den rest kannste dir denken!
wenn es nicht mehr als diese 175 € sind, dann ist es nur eine formsache. deutsche ordnung und bürokratie halt eben. reiche die erforderlichen papiere nach und der fall ist erledigt.
ja, gruni, aber dass es vor inkrafttreten der hartz4-gesetze keine 100 €.jobs gab weiste schon. und dass die ehrenamtlichen praktisch über nacht nach dem heraufsetzen der anrechnungsfreien pauschale von 175 € genau diese summe vereinnahmen, weiste auch. und du bist tatsächlich der meinung, dass die hartz4er neben den vollen hartz4-satz auch noch 400 € kpmplett einbehalten sollten? dann hätten wir aber nur noch 400 €-jobs.
ZitatEs ist mehr als 154 EUR also muss man es angeben.
falsch, denn das wurde vor einiger zeit auf 175 € erhöht:
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/0344e19a330c9d008.php
das ist doch genau das gleiche wie mit den 100 € jobs. mehr als das nötigste um abzufassen, wird nicht getan!
man Grunert, nun mal doch nicht gleich wieder den teufel an die wand. erstens ist es so, dass das keinen interessiert, ob hier nun sozialbetrug eingestanden wird und zweitens ist sozialbetrug eher die regel als die ausnahme in diesem unseren land.
keep cool!:D
Zitatdas sie sich die Hilfe auch mit googlen hätten woanders holen können !
von künftigen akademikern erwarte ich einfach mehr, als von leuten mit durschschnittlicher ausbildung uns allgemeinwissen. aber gerade dieses forum hat mich belehrt, dass es gerade bei den akademikern grau aussieht, der künftigen elite dieser unserer gesellschaft, den frühungkräften und entscheidungsträgern von morgen. aber guck dir im bundestag an, was da so alles rumkepelt. oder gar leute, die in GK versuchen, bürgermeister zu werden.
egal, ob angeben oder nicht, die 175 € zählen nicht als einkommen.