erbschaft zählt als einkommen in dem monat, in dem es zufliesst.von dieser erbschaft muss in einem angemessenen zeitraum der lebensunterhalt bestritten werden. die formel ist dabeiso:
Miete+Private krankenkasse+ das doppelte des hartz4-satzes von derzeit 374 € für einen single.
ZitatJemand vom Jobcenter erzählte mir am Telefon,da ich noch nie Vermögen hatte,habe ich einen Freibetrag von 150,-€ pro Lebensalter + 750,-€ für notwendige,sofortige Anschaffungen.
das bezieht sich allerdings nur auf vorhandenen vermögen, welches vor beginn des hartz4-leistungsbezuges vorhanden ist oder sich evt. dann anspart.