Beiträge von lacki

    erbschaft zählt als einkommen in dem monat, in dem es zufliesst.von dieser erbschaft muss in einem angemessenen zeitraum der lebensunterhalt bestritten werden. die formel ist dabeiso:


    Miete+Private krankenkasse+ das doppelte des hartz4-satzes von derzeit 374 € für einen single.



    Zitat

    Jemand vom Jobcenter erzählte mir am Telefon,da ich noch nie Vermögen hatte,habe ich einen Freibetrag von 150,-€ pro Lebensalter + 750,-€ für notwendige,sofortige Anschaffungen.


    das bezieht sich allerdings nur auf vorhandenen vermögen, welches vor beginn des hartz4-leistungsbezuges vorhanden ist oder sich evt. dann anspart.

    du meintest doch jetzt kirmet mit deiner antwort, oder? äppelwoi hin, äppelwoi her!:D
    hier also nochmal meine beitrag:


    Zitat

    gruni, ich versteh dich schon. aber wenn penny den leuten, die auf 400€ eurobasis arbeiten, 280 € als gehalt überweisen, dann brauchen die auch nur 84 € pauschale abführen. so schwer ist das doch nicht zuverstehen, oder!!!! entscheident ist, was die an lohn auszahlen. davon dann 30 %. capische! warum sollen die denn 36 € mehr abdrücken.


    übrigens habe ich im internet nichts gefunden, von einer derartigen vorgehensweise von Penny. kannst du mir mal eine Quelle nennen!

    gruni, ich versteh dich schon. aber wenn penny den leuten, die auf 400€ eurobasis arbeiten, 280 € als gehalt überweisen, dann brauchen die auch nur 84 € pauschale abführen. so schwer ist das doch nicht zuverstehen, oder!!!! entscheident ist, was die an lohn auszahlen. davon dann 30 %. capische! warum sollen die denn 36 € mehr abdrücken.


    übrigens habe ich im internet nichts fefunden, von einer derartigen vorgehensweise von Penny. kannst du mir mal eine Quelle nennen!

    richtige antwort. aber wenn ihr dann kein anspruch auf hartz4 habt, musst du dich selbst krankenversichern. kein hartz4, keine krankenversicherung. das kind kann dann beim vater familienversichert werden. am besten heiraten, dann gibt es mehr netto auf grund der steuerklasse 3 und versichert bist du auch noch.

    Zitat

    dann sag mir mal wie Du auf die 84 € kommst !


    haste doch selbst geschrieben, der arbeitgeber zahlt 30 % pauschal an abgaben! tut sowas eigentlich weh?
    30 prozent von 280 sind nun mal 84 €!


    Zitat

    was alles stellt denn Deines Wissens nach einen solchen dar ???


    hier gerne mal eine aufschlüsslung des arbeitgeberanteils zu den sozialversicherungen:


    Rentenversicherung: 9,8 %
    Krankenversicherung: 7,3 %
    Arbeitslosenversicherung: 1,50%
    Pflegeversicherung: 0,975 %


    macht zusammen 19,575 %


    man merkt, dass du nun schon 12 jahre arbeitslos bist und demzufolge keine lohnabrechnung mehr in der hand gehabt hattest! glaubst du wirklich, dass du schlauer bist oder gar mehr wissen tust!:p

    Zitat

    indem der 400€ Jobber 280 € ausgezahlt bekommt (Beispiel Penny habe ich ja bereits genannt) und 120€ selbst zu leisten hat.


    wenn jemand 280 € ausbezahlt kommt, dann werden nur 84 € pauschalabgabe fällig!


    Zitat

    der AG 30 % Pauschal an Abgaben leistet ( was er ja andererseits bei einer Vollzeittätigkeit auch zu leisten hätte


    die Lohnnebenkosten bei regulären sozial-versicherungspflichtigen Arbeitsplätzen belaufen sich auf etwas mehr als 20 %.


    Zitat

    MAg ja sein das ich keine Ahnung habe,


    genau so ist es!:D

    Zitat

    ich denke, er hat keine lust, die hälfte von seinem geld abzugeben,


    um gottes willen, arbeiten und dann noch die hälfte von seinem geld abzugeben, wo kommen wir denn da noch hin!!! das würde ja bedeuten, je mehr ich oder die meinen arbeiten, desto weniger bekommen wir vom amt!!! Unerhört! Danke Herr Grunert, ohne ihre Weisheiten wären wir wohl möglich weiter arbeiten gegangen um einen teil unsere bedürftigkeit selber zu verdienen! Pfui deibel aber auch, dieser lacki! wie kann der auch jemanden dazu raten arbeiten zu gehen!

    Zitat

    werde ich den job wieder schmeißen und sohnemann eben auch... und da wundert sich der staat über soviele arbeitslose? naja, wenn man für arbeiten auch noch draufzahlen muss, läuft hier einiges verkehrt im "schönen" deutschland :-


    niemals werdet ihr weniger haben, sondern immer mehr. da wird von euch nichts drauf gezahlt!!! es gelten immer die einkommensfreibeträge, sowohl für den vater als auch für den sohn! verkehrt sind eigentlich nur die ansprüche, die du an den staat stellst. nichts tun wollen, ausser vielleicht ein bisschen neben her und am besten alles vereinnahmen wollen. das schlimmste daran ist die vorbildwirkung für den sohn. so werden nämlich generationen von transferempfängern geschaffen!:o:rolleyes:
    mit dieser einstellung werdet ihr nie den weg aus dem prekariat der gesellschaft finden.

    Doktor hin oder doktor her, hätteste mal vor deiner fragestellung ins profil von Beneza geschaut, dann wäre dir aufgefallen, dass der gute mann zwar am 14.11.2010 eine frage gestellt und auch antworten bekommen hat, aber da steht auch:


    Letzte Aktivität: 14.11.2010 23:43


    tja, ich habe weder studiert, noch bin ich akademiker! sicher ist nur eins, auf eine antwort von Beneza kannste ewig warten!:o

    ich habe doch geschrieben, dass ein formloser antrag ausreicht, in dem ihr erklärt, dass der junge finanziell selbstständig ist und nicht für die eltern einstehen muss.

    er kann eine hausgemeinschaft innerhalb eurer Bedarfsgemeinschaft bilden. demzufolge müsste er nur für die anteilige Warmmiete aufkommen.

    i

    Zitat

    ich bin schwede, wohne in berlin formell seit februar 2011


    hört sich schon ein bisschen komisch an: formell


    ist doch nicht etwa ein freudscher Versprecher?:confused:


    aber ansonsten verstösst die neureglung gegen EU-Recht. ich rate daher zu einer Klage vor dem Sozialgericht im Rahmen eines Eilverfahrens. Zudem solltest du unter einer sogenannten Altfallreglung/Härtefall-Reglung fallen.

    bist du Österreicher? und wie lange hast du deinen Wohnsitz hier in Deutschland? Bist du mit einer/m Deutschen verheiratet? hast du Kinder die die deutsche Staatsbürgerschaft haben?

    Zitat

    das er mir was abgeben muss


    quatsch, er muss dir nichts abgeben und darf auch alles behalten. lediglich vom hartz4-amt gibt es 160 € weniger an stütze. 140 € sind in diesem fall anrechnungsfrei! seit einiger zeit aber haben schüler einen zusätzlichen jahresfreibetrag von 1200 €. das heisst also, dass nur noch 40 € abgezogen werden. bedankt euch bei Angela Merkel und der gütigen Ursula von der Leyen!:D


    heir der Link:


    http://www.fintext.de/nc/news/detailansicht/article/1272556707/