Beiträge von lacki

    es gibt niederlassungsfreiheit in deutschland, auch für hartz4er. du musst nur aufpassen, dass die kosten der unterkunft angemessen sind. aber da du ein kind hast, zählst du und dein freund gleich als bedarfsgemeinschaft.(kinder im haushalt). also muss er seine einkommensverhältnisse offen legen.

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    kommt mehr bei rum wenn man eine bg macht oder dann zwei verschiedene wohnsitze hat?


    achtung, sozialbetrug!:o junge menschen wie du sollten auch mal in erwägung ziehen arbeiten zu gehen oder plant ihr euer leben bis zum bitteren ende mit hartz4?

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    oder kann man während der Ausbildung etwa hartz4 erhalten??


    nein, du nicht weil du unter 25 jahre alt bist und als azubi dem arbeitsmarkt nicht zur verfügung stehst. vielleicht geht noch bafög. da wird aber das einkommen der eltern berücksichtigt. aber dein vater ist arbeitslos und deine mutter Hausfrau.

    da du wahrscheinlich unter 25 jahre alt bist, gibt eskein hartz4. aber wohngeld und kindergeld bekommst du. wenn es eine kleine wohnung ist und du bescheiden bist, könnte das reichen.

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    meint ihr dass das Jobcenter die Mieten doppelt zahlt?


    die arge übernimmt die kosten für die unterkunft die tatsächlich entstehen und angemessen sind. zwei mieten sind nicht angemessen, das hättet ihr besser organisieren müssen.


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    wollte ich nachfragen ob das Jobcenter auch ein Darlehen geben würde für neue Möbel


    das müsst ihr nicht hier im forum nachfragen, sondern beim jobcenter.

    da du kein hartz4 beziehst, derzeit zumindest, ist die arge nicht zuständig. also mach mal den mietvertrg, aber bitte mit einer angemessenen miete in deinem Landkreis/stadt und dann flitze zum jobcenter.




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    ab 01.03.2012: Studium fertig, aber mit hoher Wahrscheinlichkeit arbeitslos.


    das ist deutschland 2012! wärste gleich in lehre und arbeit gegangen, hätteste diese probleme in deinem alter nicht!

    aber du hast doch geschrieben, dass die arge die kautionsgarantie übernommen hat. die haben doch beim vermieter kein geld eingezahlt, sondern nur im falle deiner zahlungsunfähigkeit versprochen, dass sie für den zahlungsausfall einstehen werden. da ist also für einen gerichtsvollzieher nichts zuholen.

    kaum, denn ein Zimmer in einer WG kann man ja nicht zwingend als eigenen Haushalt bezeichnen. Habt ihr halt Pech gehabt mit dem missratenen Sohn. Alles eine Frage der Erziehung!

    nein ist ja eine umwandlung des vermögens. ich gehe mal davon aus, dass dein vermögensfreibetrag von 150 € pro lebensjahr + 750 € für notfälle noch nicht ausgeschöpft sind.

    keine leistungen, da mit 1400 netto, halbweisenrente und dann 2 mal kindergeld gut 2000 € zur verfügung stehen, für drei personen. nun wollen wir mal die kirche im dorf lassen. wir sind ein sozialstaat, aber kein sozialparadies.

    ja, aber ein staatsanwalt wird sich kaum die mühe machen den fall über die ip zuverfolgen. hier gab es schon größere eingeständnisse von schwarzarbeit und sozialberug.