na einfach ein anschreiben (sollte ja sowieso dabei sein) mit reinmachen und explizit darauf hinweisen. oder den antrag erst am 01. februar abgeben. rückwirkend gibt es da ehedem nichts.
Beiträge von lacki
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man, ich bin entzückt, leuchtturm hat ahnung!
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nee. bei wohngeld haste 60000 euro vermögensfreibetrag, also so ist es in berlin.
http://www.wohngeldantrag.de/geld/vermogen.htm
hier steht allerdings was von 50000 €. also egal kumpel, die kohle ist dein!
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ja, denn was interessieren denn das jobcenter eure privaten schulden. egal ob die schulden nun bei einem versandhaus, bei tante erna, einer bank oder beim vermieter sind.
dann würde ja jeder in erwartung eines betriebskostenguthabens mal schnell eine monatsmiete davor nicht überweisen und alles wäre gut. schert euch arbeiten! -
hier der gesetzestext:
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1615l.html
hier ein recher:
http://www.rechner-unterhalt.de/
habe mal 920 netto eingegeben und bin auch auf ca. 220 euro gekommen. komisch!
hier die düsseldorfer tabelle. weiter unten steht, das der selbstbehalt bei 950 € liegt.
http://www.treffpunkteltern.de/familienrecht/Unterhaltstabellen/duesseldorfer-tabelle.php
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ja, du verdienst zu wenig, der eigenbehalt ist 950 euro. aber kümmere dich trotzdem um dein kind und unterstütze mutter und kind wo du kannst.
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wenn du schwer krank bist, dann müsste deine krankenkasse das managen. dazu ist sie verpflichtet.
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nee, untermietvertrag ist nicht zwingend nötig. ihr müsst den hauptmietvertrag vorlegen und und dann am besten per Kontodauerauftrag nachweisen, dass da miete von die zu den eltern fliesst.
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ja, du bekommst 374 € und anteilig eine miete der wohnung deiner eltern. herzlichen glückwunsch, du hast es geschaft, und das schon mit 27 noch bei den eltern lebend!: toll, toll, du kanst sicher sein, dass ich mich für dich freu!:D:p
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nie wieder hartz4 für dich, man. du bekommst doch eine bu-rente von 900 € auf lebenszeit. du bist doch nicht arbeitsfähig. wenn du nach abzug der kranken-und oplegeversicherungsbeiträge unter exitensminimum fällst, dann kannst du ergänzend sozialhilfe oder grundsicherung beantragen. aber dann musst du dir auch sicherlich eine billigere wohnung suchen.
was du da von selbstbehalt redest ist völliger unsinn. was für ein selbstbehalt denn überhaupt. und wenn du die 213 erro hartz4 nicht auf darlehensbasis bekommen hast, dann musst du auch nichts zurück zahlen. du musst der der arge lediglich mitteilen, wann dein genauer rentenbeginn ist und wann du die ersten zahlungen von der versicherung bekommst.
denk darn, du bist ein ganz armer kerl, bei dir ist doch nichts zu holen. -
Zitat
Tja tut mir Leid, ich bin leider der Höchst ausgebildete Qualitäter in der BRD, mit Nachweisen!
so wie du dich hier gibst scheint es mir eher, dass du ein honk bist! :o

Honk ist: hauptschüler ohne nennenswerte kenntnisse!
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Zitat
leider ist Das ein privat Rezept
tja, dann ist es wohl verhandlungssache mit deinem jobcenter. ich habe den eindruck, dass es sich hierbei wohl um hokus pokus simsalabim medizin handelt. als hartz4-empfänger in privatbehandlung. da staunt der laie und der fachmann wundert sich!

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wenn du auf immer auf diese spritzen angewiesen bist, und dabei 50 € im monat zuzahlen musst, dann musst du bei der krankenkasse einen antrag auf befreiung von zuzahlungen stellen: (allerdings musst du hartz4/sozialhilfe-oder grundsicherungsempfänger sein)
oder vielleicht kannst du ja hier was für dich finden:
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die arge streicht dir für den monat des zuflusses die kompletten hartz4-leistungen, d.h. du musst diese 213,88 € die du ja im voraus bekommen hast zurück zahlen. damit ist der fall dann erledigt. den rest kannste zu deinem noch verbleibenden alg1-anspruch behalten.
es sei denn, die hätten dir in erwartung einer saftigen BU-Rente hartz4 nur als Darlehen geleistet. das allerdings scheint mir in deinem fall unwahrscheinlich.
was soll denn ein selbstbehalt sein? -
warum eigentlich mehrbdarf? sollte doch von der krankenkasse bezahlt werden.
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Zitat
Muss ich denen den Mutterpass vorlegen, damit die sich den selbst kopieren?
Weil ansonsten könnte man ja sonstwas fälschen, wenn man das Original nicht mal vorgelegt hat. Könnten ja die Daten von was weiß ich wem sein.siehste schon wieder so eine dubiose frage.
da haben wir es wieder. diese frage lässt tief blicken. bei jedem Profiler würden jetzt die Alarmglocken angehen. du führst eindeutig was im schilde. ich habe nämlich gelernt, zwischen den zeilen zu lesen. -
die meisten argen gehen davon aus, dass ein kind mit dem dritten lebensjahr ein eigenes zimmer braucht.
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Zitat
weil ich mich heute informiert habe und wir eine bedarfsgemeinschaft wären
das ist natürlich quatsch. du als mutter mit einem kind bildest in jedem fall eine eigene bedarfsgemeinschaft. da haben die dir munpitz auf dem amt erzählt.
Zitatund das ich, meine tochter und ich keine bedarfsgemeinschaft wären, stimmt nicht ganz,
habe ich niemals behauptet. natürlich seid ihr eine bedarfsgemeinschaft. ich denke mal, dass du da was durcheinander bringst. ich habe geschrieben:
d
Zitata du bereits ein kind hast, bildest du auf jeden fall deine eigene (bedarfs) gemeinschaft.
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nochmals: das ist eine reine risikoversicherung ohne rückkaufswert.
und wenn du 5500 € eingezahlt hast, wäre sogar bei einer kapitallebensversicherung der rückkaufwert gerade mal bei etwa 2500 €. denkst du etwa, dass die versicherungen nichts verdienen wollen. mach dir mal keine sorgen. du hast nichts zubefürcheten.
