Beiträge von lacki

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    ich weis ja nicht wo ich gesagt habe das ich schwanger bin?


    deine antwort von vor knapp einer stunde im Thread Mutterpass:


    h

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    allo,
    da ich selber gerade schwanger war und beim amt weis ich wie das so vor sich geht.
    ab der 12 ssw steht die schwangerenmehrbedarf dazu,dh die kopieren die seite mit den entbindungstermin raus und das deckblatt mit deinen namen und mehr wollen die gar nicht.keine untersuchungsergebnisse und nichts!
    gleichzeitig meldest du auch den antrag auf erstausstattung fürs kind an,da bekommst du einmal mitte der schwangerschaft geld für dich und 2 monate vor entbindung geld fürs baby.
    alles gute für dich und kind


    Alzheimer, in dem alter?


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    ich habe ab 01.02.12 einen 401,- Job + 400,- Job.


    und nun das:


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    wir wollen das insolvenzgeld behalten,


    kam mir gleich alles sehr spanisch vor. es geht hier also um scheinarbeitsverhältnisse zum zwecke der vorberitung eines sozialbetruges. na wenn das jemand von der arge mitbekommt!:eek:

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    Da staunt man aber wirklich über die kriminelle Energie mancher Mitmenschen....


    warum sollte denn dein Arzt bei deinem angeblichen Bandscheibenvorfall nicht aussagen dürfen?


    und nun wieder:


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    dass auf den Seiten, auf denen eingetragen wird, was festgestellt wurde, gar nicht mein Name steht...


    ist das so üblich, bei mutterpässen in Deutschland?

    auch hartz4-empfänger haben niederlassungsfreiheit in deutschland. somit müsste dir die arge im landkreis hof einen angemessene wohnung bezahlen. aber du bist doch ganz offensichtlich noch unter 25 jahre alt, oder? dann ist es schon richtig so, dass du keinen anspruch auf kostenübernahme der wohnung in hof hast.

    Die isolierte Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine reine Risikoversicherung. Es fällt also kein Sparbeitrag an. Einzig die relative Verteilung der Versicherungsfälle zum Ende der Laufzeit hin, lassen am Anfang Stornogewinnen anfallen. Der Punkt ist aber,dass da überhaupt einen Rückkaufswert bzw. Überschüsse, die Ausgezahlt werden.


    Aber, es ist durchaus möglich, dass der Vertrag eine Schlusszahlung vorsieht. Manche Versicherer haben diese Konstellation. Den aktuellen Rückkaufswert während der Laufzeit kann der Versicherer i. d. R. auf Knopfdruck mitteilen. Das ist bei vielen Gesellschaften telefonisch möglich. Ohne weitere Kenntnis über den Vertrag (es könnte auch eine BU mit Verwendung der Überschussanteile in Investmentfonds oder eine BU-Zusatzversicherung sein, die an eine LV oder Rentenversicherung angehängt ist) ist eine genaue Einschätzung nicht möglich.

    ja, aber die realität am arbeitsmarkt ist wohl eine andere, speziell für leute über 50 jahre. in polen ist die offizielle arbeitslosigkeit derzeit 13 prozent, tendenz steigend.

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    Wie wäre es denn wenn du dir in Deutschland eine Arbeit suchst


    also Kitty, der Mann ist 58 Jahre alt. Das mit arbeit wird wohl weder in Deutschland noch in Polski was!

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    Warum bleibst du nicht mit Frau und "Sohn" in Polen?


    na weil die sozialleistungen in polen überschaubar sind und er als ausländer in polen wahrscheinlich keinen groszy bekommt. der mann ist 58 jahre alt. er hat dort ja nicht mal arbeit!

    du hast auch als hartz4er niederlassungsfreiheit in deutschland. wenn du also zu deiner freundin ziehst, dann wird natürlich vom neuen zständigen jobcenter geprüft, ob ein weiterer anspruch auf h4 besteht. dann zählt das einkommen deiner frau natürlich mit dazu. ich denke mal, dass ihr gleich als bedarfsgemeinschaft eingestuft werdet. bei der angemmesenheit der wohnung zählt in erster linie die höhe der warmendmiete, nicht so sehr die wohnungsgröße.
    natürlich könntet ihr es für ein jahr als probebeziehung deklarieren. dann würdest du 374 euro und die hälfte der miete vom amt bekommen.



    Dagobert


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    die helfen auch bei der wohnungssuche


    das wäre mir nun aber völlig neu. die sind eigentlich so schon ausgelastet/überlastet.

    stimmt, da sind es dann:


    Beträge bis zu einem Betrag von 2.301 Euro bei Alleinstehenden,
    - Beträge bis zu einem Betrag von 2.915 Euro bei nicht getrennt lebenden Ehegatten oder eheähnlichen Partnerschaften.