Beiträge von lacki

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    Die Arge werde ich voraussichtlich danach leider wieder brauchen.....sonst heißt es dann "Sie haben ja gut 10000 Euro verdient

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    na siehste, nun hast du ja schon selbst die antworten gegeben. du bist zur mitwirkung verpflichtet und riskierst unter umständen eine sperre(sanktion). da du ja nichst zubefürchten hast, kannste dich ja denen öffnen.

    so einfach ist es nun mal niccht. sie müssen wissen, wann du dein erstes gehalt bekommt, sie müssen eine nachhaltigkeit prüfen, nicht dass du in zwei wochen wider vor der tür stehst, oder schwarz arbeiten tust oder, wie in deinem fall ja auch möglich, einen längeren urlaub machen willst.
    Warum willst du denen denn keine ordentliche abmeldung machen.


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    Oder gibt es vielleicht einen Paragraphen auf dem man sich berufen kann?


    also wer da gleich mit mit paragraphen droht, die es übrigens nicht gibt, der führt was im schilde!:(

    ja so kannst du es machen. egal ob in einer eigenen angemessenen wohnung oder bei den eltern per untermiete. mit 26 jahren hast du endlich anspruch auf hartz4 ohne dass deine eltern dich unterstützen müssen.

    tja, dann musst du den arzt halt selbst bezahlen. und sieh mal zu, dass du in eine krankenversicherung kommst, denn bei einer neuen tätigkeit wollen die krankenversicherungen informationen über vorversicherungen haben, bevor du aufgenommen wirst. das kann dann bedeuten, dass die erst alle offenen monate nachträglich in rechnung stellen.

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    Aber das Amt hat doch Quasi 12 Monate zu viel für mich gezahlt.
    Wollen die das denn dann garnicht wieder?


    nein, du warst in der zeit bedürftig. dann müsste ja jeder, der eine erbschaft oder einen Lottogewinn macht, auch zurück zahlen. man hat dir ja die leistungen nicht auf darlehnsbasis gegeben, oder?



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    Gibt es irgendwelche Folgen wenn ich die Miekosten nicht senke, bis auf kürzung/streichen der Leistung?


    nein!

    Verjährung/Erlöschen des Anspruchs


    Der erworbene Anspruch auf Arbeitslosengeld bleibt Ihnen nach seiner Entstehung vier Jahre lang erhalten. Das bedeutet, dass du innerhalb dieser Frist auf eine nicht verbrauchte Anspruchsdauer zurückgreifen kannst, falls du durch eine neue Beschäftigung oder durch andere Versicherungszeiten nicht erneut die Anwartschaftszeit erfüllen. Sind vier Jahre vergangen, kann der (Rest-)Anspruch nicht mehr geltend gemacht werden.

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    sollte,was ich aber nicht glaube, der Betrag "Rentensicher" angelegt
    sein und auch nicht vor Rente ausgezahlt werden, darf der Betrag
    auch Pro LJ. 250 € sein


    nicht 250 € sondern 750 € pro lebensjahr. die banken und versicherungen wollen doch gerne an das geld der hartz4er, damit sie die schön abzocken können.

    man ich habe dir doch alles geschrieben. in dem monat an dem du die rückwirkende rente erhöäst verfällt der anspruch auf hartz4. du musst also nur die im voraus bezahlten 203,88 € euro zurück zahlen. die rente musst du nur beim jobcenter melden, damit du aus hartz4 gestrichen werden kannst. es gilt das zuflusprinzip. wenn dann dein alg1 ausläuft, und keine beiträge zur krankenkasse überwiesen werden, meldet sich die krankenkasse bei dir und will wissen, wie deine jetzigen einkommensverhältnisse sind. dann schreibst du denen, dass du 900 € private bu-rente bekommst und die werden dir antworten, dass du dann monatlich 157,50 an kranken-und pflegeversicherung überweisen sollst. dann kannst du zum sozialamt oder grundsicherungsamt gehen und ergänzend aufstockung beantragen. diese sollte man dir für 6 monate gewähren. dann wird man auch feststellen, ob die miete zu hoch ist oder nicht. wenn sie miete zu hoch ist, dann würde man dir nach 6 monaten den aufstockungsbetrag um die summe kürzen, wie bei euch im landkreis miete für eine person angemessen ist.
    tja, wenn du einen vollzeitjob findest, dann wird dir der versicherunfsträger die bu-rente kürzen oder aufheben.
    Was soll den das amt dann noch wollen, wenn du mit deiner eigenen arbeit und einer privaten rente dein lebensunterhalt selbst bestreiten kannst. die freuen sich, dass du nicht mehr bedürftig bist.

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    Bin 21 Jahre alt.


    einfach mal richtig lesen, Birgit63!
    also wer mit 21 eine schulische ausbildung machen muss und diese auch noch selbst bezahlen muss, dessen ehrgeiz und arbeitseinstellung scheint mir überschaubar und bescheiden zu sein. ich würde ihn auch rausschmeißen.

    aber trotzdem immer wieder schön zu lesen, dass sich eine alleinerziehende Mutter von 2 kindern, ihres zeichens auch noch hartz4-empfängerin und 400-euro-jobber, ein auto leisten kann.
    da lügen doch die linken politiker, sozialverbände und linke medien, wenn es immer heisst, hartz4 ist zuwenig, es geht den leuten schlecht.
    ich jedenfalls bin stolz burger dieses sozialstaates zu sein, und nicht in Ruanda leben muss!

    zunächst ist es ja so, dass dir 742.50 € zum leben bleiben. womit du anspruch auf aufstockung vom Grundsicherungsam/sozialamt hast. Es scheint allerdings so, dass die Miete mit gut 420 € für eine einzelne Person unangemessen hoch ist. hier wird man dich auffordern, die kosten der unterkunft zu senken, und zwar innerhalb von 6 monaten.
    dein versicherungsvertreter hat natürlich recht, wenn er sagt, dass die rente brutto=netto ist. die versicherung muss dir natürlich die vollen 900 euro an rente überweisen. du musst dich aber von diesen 900 euro kranken-und pflegeversichern. das wird dich, wie ich schon schrieb, etwa 157,50 euro im monat kosten.


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    Soll ich dann von dem Geld leben und kann mir nichts davon leisten?


    tja, dir wird es so ergehen wie millionen von Hartz4-Sozialhilfe-und Grundsicherungsempfängern in diesem lande: leben am existenzminimum. ist sicher bitter für einen 22jährigen, aber wer um alles in der welt soll dir denn noch weiteres an geld zuschanzen. ich habe dir ja oben ein link reingemacht. du darfst im monat 350 € brutto hinzuverdienen, abzüglich beiträge für kranken-und pflegeversicherung sind das netto etwa 289 euro netto.

    da das zuflussprinzip zählt, solltest du keine rückforderung von seiten des jobcenters bekommen. sie werden dir aber sofort die bezüge streichen.
    du musst von der BU-Rente 15,5 prozent Krankenkassenbeitrag und 1,95 prozent Pflegeversicherung bezahlen. in deinem fall also etwa 157,50, die du deiner gesetzlichen krankenkasse überweisen musst. mach dir mal keine sorgen, wenn dann keine beiträge vom joccenter und vom alg1 kommen melden die sich schon bei dir und fragen nach.

    ob hartz4 hängt davon ab. wie hoch das einkommen deines freundes ist und dein dir derzeit noch zufliessendes lehrlingsgeld.
    wenn hartz4, dann gibt es auch eine erstaustattung fürs baby, für die wohnung wohl eher nicht, schließlich lebt ihr ja schon in einem haushalt.


    Das Elterngeld muss rechtzeitig bei der zuständigen Antragstelle beantragt werden. Rückwirkend wird das Elterngeld nur für die letzten drei Monate vor Beginn des Monats geleistet, in dem der Antrag auf Elterngeld eingegangen ist. Sollte das Kind z. B. im Januar geboren werden, sollte der Antrag spätestens im April eingehen um alle Monate Anspruch auf Elterngeld zu haben.


    http://www.elterngeld.com/elterngeld-antrag.html