nein, ihr seit jeder eine eigene gemeinschaft. habe ich doch oben schon geschrieben.
Beiträge von lacki
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Zitatch bekomme immer weniger wie diese 364 bzw jetzt 374 soviel habe ich noch nie bekommen warum
ja was denn nun, weniger oder soviel hast du noch nie bekommen?
die arge wird die 12 x 21 euro von sich aus nicht rausrücken. daher empfehle ich den gang zum sozialanwalt.
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du als deutscher kannst sofort in hartz4 gehen, deine frau, ihr müsst natürlich verheiratet sein, hat erst nach 3 monaten anspruch.
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Zitat
haben die jetzt 3 jahre lang falsch geld berechnet?
ja, denn der folgende §§ sagt dazu eindeutig:
http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/02/index.php?norm_ID=0200900
also absatz 3 schliesst eine bedarfsgemeinschaft für minderjährige schwangere oder junge mütter aus, die ihr kind bis zum 6.lebensjahr betreuen.
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das ist leider ein streitfall und wird in den jobcentern unterschiedlich gehandhabt. wobei ich eigentlich dazu neige zu sagen, dass die die 12 x 21 euro zustehen. demzufolge müsstest du nur 288 euro vom guthaben ans jobcenter zurück zahlen.
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wohl eher du und das kind, ich gehe mal davon aus, dass deine mutter im mietvertrag seht! oder wenn ihr euch eine neue wohnung nehmt, könnt ihr auch beide im mietvertrag stehen.
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maximal anspruch auf eine großere wohnung.
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Zitat
Ich bin 35 Jahre, und auf dem zweiten Ausblidungsweg zum Bürokaufmann in Frankfurt am Main.
ich wußte gar nicht dass die in FFM in der Finanzbranche Nachwuchssorgen haben. Also mal ehrlich, ist dass nicht ein bisschen spät in diesem alter. da sind die guten doch mindest schon filialleiter.
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du musst nicht zweimal die selbe frage stellen.
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nein, da du bereits ein kind hast, bildest du auf jeden fall deine eigene (bedarfs) gemeinschaft. ihr werdet also als hausgemeinschaft eingestuft. lediglich den Mietanteil, wird man ihr kürzen, zwei drittel musst du und deine tochter dazu beisteuern, ein drittel deine mutter vom amt, sofern nicht noch weitere personen im haushalt leben.
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Zitat
warum sagst du das die BU Zahlung für die Katz war?
na weil du als arbeitsunfähiger junger mann vom sozialamt in etwa anspruch auf 749 € hättest, wobei die miete von 419,63 € wohl als nicht angemessen gilt, es sei denn du lebst in München oder Frankfurt/M. deine nettorente wirs etwa bei 742,50 € liegen. das hätte dir das sozialamt/ grundsicherungsamt auch zahlen müssen.
steuern zahlst du bei einer rente von 900 € definitiv nicht. die besteuerung von einer rente setzt erst bei einer rentenhöhe von ca. 1500 € ein, als single wohlgemerkt. -
schön wenn du einkommen hat, gar so viel, dass für dich und deine kinder ohne hartz4-anspruch reicht. dann brauchst du also nur noch eine färderungsfähige wohnung und ein einkommen, welches für hartz4 zu viel und für wohngeldanspruch genau richtig ist.
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du hast als 15jähriger einen vermögensfreibetrag von 3100 euro plus 750 € für plötzliche anschffungen.. nur musst du deinen vater fragen, ob er nicht im rahmen eurer bedarfsgemeinschaft bereits deinen vermögensfreibetrag ausgeschöpft hat.
ansonsten darfst du im monat 100 euro anrechnungsfrei dazu verdienen. alles was über 100 € reinkommt wird nur mit 20 prozent anrechnungsfrei gestellt. der rest wird dem hartz4-geld eurer bedarfsgemeinschaft abgezogen. von deinem vaters konto wird nichts abgezogen. -
du musst dir erstmal eine wohnung suchen, oder eine meldeadresse bei freunden/verwandten. dann kannst du entweder räumlich zuständigen jobcenter hartz4 beantragen oder beim wohnungsamt halt wohngeld. je nach dem ob du gleich einkommen hast oder erstmal laufende hilfe zum lebensunterhalt benötigst.
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zu zahlen sind kranken-und pflegeversicherungsbeiträge sowie einkommenssteuer. aber nur teilweise mit dem sogenannten Ertragsanteil ist die BU steuerpflichtig.
bei kranken-und pflegeversicherung musst du den vollen beitrag zahlen, da es keinen arbeitgeber gibt, der die hälfte der anteile übernimmt. beiträge zur rentenversicherung werden nicht erhoben.
ich tippe mal, dass du vom grundsicherungsamt noch was dazu bekommen wirst, sozusagen als aufstockung, falls es keine weiteren einkommensquellen oder vermögen gibt. sogesehen, hättest du dir die beiträge zur BU sparen können, denn vom sozialamt hätte es auch nicht mehr gegeben. aber vater staat und dein versicherungsanbieter sind sicher voller dankbarkeit.PS ich rechne dir dass auch mal gerne aus. bei 900 euro Rente werden sicher keine steuern fällig, aber rund 17,5 prozent kranken-und pflegebeiträge. also etwa 157,50 euro abrüge. bleiben 742,50 euro netto rente. ob nun was vom grundsicherungsamt kommt, hängt von deinen lebensumständen ab. verheiratet, familie u.s.w. aber an hand deiner anderen fragen scheinst du single zu sein und hast einen anspruch von 768 euro. würde bedeuten, dass du beim grundsicherungsamt noch 26 euro schorren gehen könntest. sag ich doch die zahlungen zur bu-versicherung waren für die katz.:p
hier aber noch eine möglichkeit etwas geld zu machen:
http://www.vorsorge-und-finanzen.de/erwerbsunfaehigkeitsrente-hinzuverdienst-grenze.html
wenn du wirklich jahrgang 1989 sein solltest, dann gute nacht. mit 23 jahren in solch einer situation, dass heisst für immer am existenzminimum! und denke daran, dass dein alg1 nächsten monat ausläuft.
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warum stellst du denn die frage 2 mal?
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ja, wenn du einen wohnsitz in D hast und die miete angemessen ist, dann besteht durchaus ein wohngeldanspruch. aber nimm die kein luxusaprtment am Potsdamer Platz, eher was in einer plattenbausiedlung in Marzahn/Hellersdorf oder im Spandauer Gartenfeld.:D
naja, war nicht so gemeint. vielleicht gehts ja gar nicht nach Berlin! -
Zitat
seit 12 / 2011 in Hartz IV gerutscht
also wenn sie hartz4 bekommt, dann gibt es kein wohngeld.
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keine chance auf h4, denn das zweite haus müsste definitiv verwertet werden und vom ertrag wäre der lebensunterhalt zubestreiten. es geht nun wirklich nicht, dass h4-empfänger sich noch nebenher immobilienvermögen aufbauen. darauf hättet ihr eigentlich selber kommen können.
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ja, das hast du.
