Beiträge von lacki

    wie dem auch sei, solange sie finanziell, von wen auch immer, protegiert wird, sehe ich auf grund meiner erfahrungen mit menschen in diesem alter, dass sie sich nicht selbst bewegen und ihr leben in die hand nehmen. geht doch auch so, ohne dass man einen finger krumm machen muss!

    tja, als berliner sehe ich da einiges anders. richtig ist, dass für zwei personen bis zu 60 qm angemessen sind und eine warmmiete von bis zu 444 euro übernommen wird. richtig ist aber auch die ansicht der arge, dass es in diesem fall keinen triftigen grund für einen umzug gibt. es steht nirgenswo geschrieben, dass zwei personen anspruch von z.b. 45 bis 60 qm haben. es ist für zwei personen durchaus zumutbar und ausreichend, wenn die wohnung eine größe von 37 qm hat.

    ja, und zwar den durchschnittlichen betrag, den man in den letzten 6 monaten vor dem neuen genehmigungszeitraum verdient hat. nun hast du wohl angst, dass du die ca. 100 euro, die derzeit monatlich überwiesen bekommst, auf dem kopf kloppst, obwohl du den betrag eigentlich beiseite legen solltest, da du ihn ja auf grund der überbezahlung zurück zahlen musst. freu dich doch über den insvorteil, den du damit realisieren kannst. :-)


    die können aber auch die neuen hartz4-bezüge, also ab neuen genehmigungszeitraum, solange kürzen, bis die alte überbezahlung ausgeglichen ist.

    du musst dir erstmal wohnungsangebote einholen und dann dem amt zur genehmigung vorlegen.


    M

    Zitat

    eine Heiratsurkunde ist bei meinem Mann die braucht er um sein Visum zu beantragen ..


    aber eine kopie habt ihr schon gemacht, zb. für die vorlage beim amt?

    z

    Zitat

    u den Anfängen bin 7/2010 mit meiner Frau in eine Wohnung gezogen, umzug wurde vom Amt bezahlt


    ok, du warst azubi, aber hartz4 gabs damals schon. ihr seid sicher noch sehr jung, aber wenn man kein geld, keine arbeit und keine adäquate wohnverhältnisse hat, dann:


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    Ja die Schwangerschafft musste sein!


    erinnert mich das an die prekariatsreportagen auf RTL. ihr werdet auf jahre, wenn nicht jahrzehnte auf hartz4 angewiesen sein!:(

    es ist wieder mal typisch, wenn leute, die schon im juli 2010 hartz4 empfangen haben und innerhalb dieser zeit keine arbeit gefunden haben(wollen) nun abermals nach vater sozialstaat schreien. nun ist die frau auch noch schwanger(musste das denn sein?) und damit wurde der grundstein für eine langanhaltende hartz4.karriere gelegt.
    um nun die frage abschliessend nochmals zu beantworten: umziehen könnt ihr, wohin ihr wollt, aber von der arge habt ihr keinerlei unterstützung zu erwarten., da die notwendigkeit eines umzuges nicht gegeben ist. zudem muss man als hartz4er auch erstmal eine adäquate wohnung finden.

    nun sei doch nicht so pessimistisch! der 88jährige naziopa wird bald sterben, die baustelle nebenan wird auch nicht für die ewigkeit sein und wegen der heizung: in ein paar monaten haben wir brütend heißen sommer!

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    @ Hugo: Soweit nicht Kindergeldzuschlag und Wohngeld für euren Bedarf ausreichend ist, gibt es keine Alternative zu ALG 2.


    klar, einfach wohngeld beantragen , sich vorher bei der arge abmelden. gezwungen wird hier ja niemand an den aus meiner sicht hervorragenden sozialleistungen zu partizipieren.

    die werden euch sicher alles nachzahlen, sobald die nötigen papiere da sind. eine sperre ist das nicht, da hättest du einen aufhebungsbescheid bekommen.