Beiträge von lacki
-
-
ist doch nur eine umschichtung von aktien zu bargeld. aber ich habe einen kommentar dazu gefunden, der böses erahnen lässt:
-
-
wenn du unter deinen vermögensfreibeträgen bleibst, also pro Lebensjahr 150 E plus 750 E dann ist es kein anrechnebares einkommen. muss ja bei dir innerhalb des vermögensfreibetrag sein, denn sonst hättest du ja schon aktien verkaufen müssen.
-
Zitat
Darüber diskutieren die doch in der Politik gerade drüber.
wird nicht erhöht, das ist Wahlkampf. Warum auch in Marzahn und im der Spandauer Gartenstadt gibt es genug Wohnungen. Zudem sehen es die meisten nicht ein, dass teure Innenstadtlagen von der Allgemeinheit für Hartz4er finanziert werden.
-
die aok lügt dich an. sie müssen dich nehmen, da du unter 55 jahre alt bist. oder jede andere gesetzliche krankenkasse. lass dich nicht ins boxhorn jagen.
ob die warmendmiete von 400 € übernommen wird musst du bei o.g. nummer erfragen. in berlin, was ja allgemein immer als bundesdurchschnitt herbei zitiert wird, gibt es für zwei personen 444 € warm. -
http://www.harald-thome.de/media/files/Kdu2/KdU-Hochsauerlandkreis---01.07.2011.pdf
scheint aber der nettokalt zu sein. also bis 270 euro plus heizung und nebenkosten.
als Umzugskosten gibt es eigentlich nur einen miet-lkw bezahlt. der rest ist eigeninitiative und hilfe von freunden und bekannten. kaution kannste als darlehen beantragen. und Möbel, also erstausstattung: wo hast du denn mit dem kind bisher gewohnt? gab es da keinen bestehenden Haushalt? -
wer sagt das? kündige fristgemäß deine PKV und suche dir mit der Kündigungsbestätigung eine gesetzliche krankenkasse. die müssen dich aufnehmen.
zu den Kosten der Unterkunft habe ich nichts weiter genaueres gefunden. Also rufe doch mal folgende Dame an, oder schreibe ihr eine Mail. Die müsste es ja wissen:
Frau Edith Schürmann
Soziales, (Fachbereich 4)
Telefon: 0291 / 94-2562
E-Mail: [email protected] -
miete: aus welcher Stadt/ Landkreis bist du? oder halt hier mal suchen:
http://www.harald-thome.de/oertliche-richtlinien.html
PKV: da du sicher unter 55 Jahre alt bist, muss dich eine gesetzliche Krankenkasse aufnehmen.
-
scheint wohl diesbezüglich eine neue reglung zu geben.
-
da es sich bei den nachgezahlten beträgen um sozialleistungen handelt, sind diese selbstverständlich nicht als einkommen anrechenbar!
-
ja, da werden sie dir was abziehen. nicht das du am ende zur korpulenz neigen tust!:D
-
tja, am 15.06. haste folgendes geschrieben:
Zitat
Meine in der höheren Berufsfachschule habe ich die Fachhochschulreife den Beruf des Betriebswirtschaftsassistenen erworbenBei einer derart hohen Qualifikation willste es nicht gemerkt haben, dass dir zu wenig Waisenrente angerechnet wurde? Wenn du wenigstens schlau gewesen wärst, dann hättest du das Geld beiseite gelegt, daß du für den nun eingetretenen Fall nicht in Kalamitäten kommst!
-
es gibt für hartz4-empfänger eine grundsätzliche niederlassungsfreiheit. ihr könnt also hinziehen wo ihr wollt.
-
keine, denn auch für hartz4-empfänger gibt es niederlassungsfreiheit.
-
man darf sein vermögen nicht verschenken, verschleudern oder verschleiern. und wenn sie dir es verkaufen will, dann passt die arge schon auf, dass da nicht ein innerfamiliärer bonus eingepreist wird. schließlich muss sie ja dann vom verkaufserlös leben.
-
Zitat
Ich frage mich nur bei einem Gewinn, gehört der dann der ARGE??
was schreibst du denn für ein mist. natürlich kann man den lottogewinn behalten. lediglich die ansprüche gegenüber dem staat vermindern sich oder fallen gar weg.
zur frage: nach wie vor kann jeder hartz4-empfänger in jedem bundesland lotto spielen. -
Zitat
Sie spricht davon zu ihrem Freund zu ziehen aber nicht davon das er der Vater des Kindes ist.
bei aller phantasie, wenn eine schwangere zu ihrem freund zieht, dann muss man davon ausgehen, dass er auch der vater ist.
-
sie bekommt nichts vom Jobcenter. lest mal ihre zweite anfrage. sie ist von diesem freund schwanger, also bedarfsgemeinschsft sofort, da zu viel vermögen und auch arbeitseinkommen besteht.
-
wieder ausziehen und allein weiter leben, offiziell zu mindestens.