na dann arbeite doch mehr und beantrage ergänzend hartz4, das geht und wird sicher aufgrund der freibeträge unterm strich nicht weniger sein.
Beiträge von lacki
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in diesem fall sehe ich keine lösung in deinem sinne!
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leider wirst du diese versicherung kündigen müssen, auch mit verlust. dein vermögensfreibetrag liegt mit 42 jahren bei 7050. du müsstest also erstmal 1350 euro in einer angemessenen zeit verbrauchen, ehe du anspruch auf hartz4 hast.
du kannst probieren einen auf härtefall zu machen, weil du beim auflösen der versicherung 2500 euro verlieren würdest. lass die das mal von der versicherung schriftlich bestätigen und stelle einen formlosen antrag bei deinem sachbearbeiter. -
nein, da verheiratet und eigene kinder kann der u25 seine eigene bedarfsgemeinschaft darstellen.
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ja, geht sofern die warmmiete angemessen ist und ein ordentlicher mietvertrag gemacht wird und auch die zahlweise plausibel erscheint.
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Zitat
kann man mir dennoch diese 2.500 EUR so anrechnen, dass mir für eine gewisse Zeit kein ALG II mehr zusteht?
ja. das sieht einfsch nur nach innerfamiliärer trickserei aus! -
richtig, es gibt keine pflicht der gkv, jeden aufzunehmen, besonders dann, wenn der versicherungsverlauf unklar ist.
da ist sogar von Geldstrafen die rede:
ZitatWer dieser Pflicht zur Versicherung nicht nachkommt hat Geldstrafen zu zahlen..
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wenn er keine vorversicherung hat, dann muss er erst die fehlenden beitragslücken auffüllen. ohne dem brauchen sie ihn nicht aufnehmen. es gibt schließlich eine pflicht zur krankenversicherung in deutschland. dieser pflicht ist er scheinbar nicht nachgekommen.
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Zitat
Personen, die privat versichert und 55 Jahre und älter sind. Sie können nur wieder in die gesetzliche Kranken-Versicherung zurück, wenn sie in den letzten fünf Jahren als Mitglied der Kasse länger als 30 Monate nicht versicherungspflichtig waren.
also erst ab dem 55. Lebensjahr gibt es kein zurück mehr von der pv in die gkv.
uns trotzdem wird es für den fragesteller nicht leicht, denn er muss die frage der jetzt neuen gkv nach (s)einer vorversicherung zufriedenstellend beantworten. ohne vorversicherung wollen die meistens beiträge für die fehlenden monate oder gar jahre nachgezahlt haben. -
ja, es zählt das zuflußprinzip.
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nur dann, wenn bei dir ein anspruch auf hartz4 festgestellt wird wärest du auch krankenversichert.
auf alg1 wirst du ehedem keinen anspruch haben. -
Zitat
WAS /WO könnten "die" buddeln?
10 jahre rückwirkend bei allen banken und versicherungen und investmentgesellschaften, auch mittlerweile innerhalb der EU!
Zitatwas kann ich tun, um deren Vorhaben heraus zu bekommen?
rein garnichts! die bankunterlagen sind in deinem fall unfälschbar!!! man, du hast aber einen muffengang! da müssen ja leichen ohne ende in deinem keller sein!:D
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ZitatWürde es Sinn machen, selber mal bei den Banken nachzufragen, ob und in welchem Umfang Daten über mich rausgegeben werden /wurden? (bitte ggf. Vor- und Nachteile benennen)
die banken melden alles und jeden , egal ob hartz4 oder millionär, beim bundesamt für finanzen. dieses amt macht alle drei monate einen datenabgleich mit den arbeitsämtern.
die banken wissen also nicht, was das bundesamt für finanzen weiter gegeben hat. das müsstest du eigentlich selbst wissen, was da so noch an geld und bankverbindungen existiert.ZitatNotfalls würde ich mich auch auf einen Handel (wie z.B. halber Anspruch..!?)
das ist quatsch, es gibt nur ein entweder oder! die arge ist doch kein türkischer basar!
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Zitat
Gesetzliche Vermutung [Bearbeiten]Der wechselseitige Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, wird nach § 7 Absatz 3a SGB II vermutet, wenn Menschen
länger als ein Jahr zusammenleben,
mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben,
Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen oder
befugt sind, über Einkommen oder Vermögen des anderen zu verfügen.da biste halt falsch informiert!
ZitatWir haben und werden kein gemeinsames Konto führen, keine Versicherungen teilen.....
das interessiert aber bei der arge nun wirklich keinen menschen! trotzdem viel glück. es gibt immer mal wieder leute, die außnahmen erreicht haben.
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ist aber scheinbar richtig, denn es zählt nun mal das zuflussprinzip innerhalb eines monats. ob es ein darlehen von der arge gibt, entscheidet der sachbearbeiter.
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ich
Zitatweiß, darf das Jobcenter uns erst nach einem Jahr des Zusammenlebens als eheähnliche Gemeinschaft betrachten
werden kinder im haushalt versorgt, dann gibt es keine einjährige wartefrist. ihr werdet also gleich als bedarfsgemeinschaft mit allen konsequenzen gewertet.
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Zitat
wegen des Gutachtens "abschließendes Gespräch" führen.
geh doch hin. ist eheden das letzte mal. die werden dich nämlich zum sozialamt transferieren. da hast du dann das gleiche geld, aber mehr ruhe.
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na wenn es nur ein sommerjob ist, also keine nachhaltigkeit besteht, dann wird es wohl nichts geben. generell heisst es ja, dass man seinen gewöhnlichen aufenthaltsort in deutschland haben muss.