Beiträge von lacki

    das scheint aber gang und gäbe zu sein, mit dem anrechnen von beiträgen zur betrieblichen altersvorsorge.
    hier allerdings mal ein urteil des Landessozialgerichtes Rheinland-Pfalz:


    http://www.jurablogs.com/de/hartz-iv-und-die-beitraege-zur-betrieblichen-altersversorgung


    dieses Urteil ist aber nur für die argen in Rheinland-Pfalz bindend. da müsste schon eine entscheidung des Bundessozialgerichtes fallen. also, solltest du nicht gerade aus Rheinland-Pfalz stammen, müsstest du am ende vor deinem zuständigen Landessozialgericht klagen.

    ja, da du zum zeitpunkt des kaufes bereits alg1 bezogen hast und es somit absehbar war, dass du hartz4-empfänger werden könntest. aber viel hartz4 bekommst du ja ehedem nicht, schließlich wird ja das einkommen deiner freundin mit angerechnet.
    aber schön zu wissen, dass sich potentielle Hartz4-Empfänger in diesem unserem Land darüber sorgen, wie man sich am besten eine eigentumswohnung zulegt. den leuten geht es doch garnicht so schlecht, wie immer behauptet wird.

    Die SCHUFA-Einträge müssen nach einer bestimmten Zeit wieder gelöscht werden. Angaben über Anfragen (beispielsweise über das Ansinnen, ein Girokonto eröffnen zu wollen) nach 12 Monaten. Die Angaben werden allerdings nur 10 Tage in Auskünften bekanntgegeben. Kredite bleiben bis zum Ende des dritten Kalenderjahres nach dem Jahr der vollständigen Rückzahlung gespeichert. Bürgschaften werden sofort gelöscht, wenn die Hauptschuld (Kredit) beglichen ist. Die Daten über die nicht vertragsgemäße Abwicklung von Geschäften werden, wenn die Forderungen beglichen worden sind, drei Jahre nach der ersten Speicherung gelöscht. Giro- und Kreditkartenkonten werden sofort gelöscht, wenn das Konto vom Kunden aufgelöst wird. Kundenkonten des Handels werden nach drei Jahren gelöscht. Die Daten aus den Schuldnerverzeichnissen der Amtsgerichte (Eidesstattliche Versicherung [Offenbarungseid] und Haftbefehl zur Erzwingung des Offenbarungseides) werden nach drei Jahren gelöscht. Wenn Sie der SCHUFA nachweisen, daß das Amtsgericht die Eintragung gelöscht hat, werden die Daten bei der SCHUFA vorzeitig gelöscht.


    Quelle: http://www.verbraucherzentrale-bremen.de

    ja, 50 euro im jahr sind o.k. bei monatlicher gutschrift der zinsen hast du sogar 10 euro im monat anrechnungsfrei, also 120 E im jahr.

    quatsch. man braucht kein visum um in die usa zu reisen. es bedarf lediglich einer anmeldung im internet mit sofortiger bestätigung.


    http://usvisit-permit.org/


    da wird nicht nach hartz4 gefragt. ausser, du bist ein nichtdeutscher, also angehöriger einer nation, für die visapflicht besteht. dann sprechen die einkommensverhältnisse eindeutig gegen eine visaerteilung.
    und als hartz4er hat man auch mal urlaub. man muss der arge ja nicht sagen, wohin man fährt.

    die kosten der unterkunft werden in der höhe übernommen, die tatsächlich anfallen und angemessen sind. nach deiner vorstellung hätte jeder obdachlose in leipzig demnach anspruch auf pauschale erstattung der kosten einer unterkunft, obwohl dies nicht existiert.


    Zitat

    deine Quelle von 2009 ist


    richtig, denn im Jahre 2009 wurden in leipzig die richtlinien der kosten der unterkunft letztmalig geändert.

    ja, aber nun werden auch sozialabgaben fällig, also etwa 21 prozent renten, kranken, pflege und arbeitslosenversicherung. Also gehen von den 500 euro etwas mehr als 100 euro in die sozialkassen.

    natürlich kann man deine mutter nicht zwingen, das grundstück zu verkaufen. aber auf grund des eintentums an dem grundstück hat sie halt keinen anspruch auf hartz4, bis das grundstück verwertet wird und der erlös in einer angemessenen zeit aufgebraucht ist.
    auch das haus muss verwertet werden, da es sich nicht um eine selbstgenutzte immobilie handelt.
    bis zum verkauf des einen oder anderen kann sie hartz4 auf darlehnsbasis beantragen.

    Zitat

    man glaubt ja auch gern Antworten, die sich so anhören, wie man es sich wünscht.


    vielen dank für diesen satz, denn das erlebt man hier immer wieder, dass sich der fragesteller gerne die antwort zu eigen macht, die am besten passt. feedbacks gibt es ja zu 99 Prozent keine! :(

    Zitat

    Es handelt sich dabei um ein Hobby, welches ich derzeit nicht allein finanzieren kann u. mir meine Verwandtschaft vorübergehend aushilft.


    also wenn dir jemand ein hobby finanziert, dann ist es ganz klar einkommen. viel spaß beim hobby. allerdings wird es nun etwas eng werden, denn neben einer sanktion wirst du alles zurückzahlen müssen und evtl. auch eine ordnungsstrafe zahlen.

    warum soll er sich eine billigere wohnung suchen? die arge vermutet halt nicht deklariertes einkommen, ob es nun wirklich die eltern sind oder da evt. eine berufliche tätigkeit oder ein/e Untermieter/in eine rolle spielt, sei noch dahin gestellt.
    das ist ja im moment gegenstand der untersuchungen der arge.
    glaubt du wirklich, die eltern geben einem nichterwerbstätigen kind mal so eben 200 euro im monat.
    Kitty, dass würdest du doch sicher nicht machen. ich auch nicht.