hier sind fast alle städte und landkreise aufgeführt:
Beiträge von lacki
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na dann um fristverlängerung bitten, schriftlich!
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bei verwandten, freunden oder in einer einrichtung für obdachlose!
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sofern du in der vergangenheit nicht negativ aufgefallen bist mit mietschulden oder verzögerungen, sollte dass kein problem sein.
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hier steht fast ganz deutschland drin:
http://www.harald-thome.de/oertliche-richtlinien.html
aber mehr als ein drittel der warmmiete solltet ihr nun wirklich nicht nehmen. ich gehe dabei davon aus, dass es drei personen sind, die dann in der wohnung leben, du dein mann und deine mutter. mehr als ein drittel wird euch die arge wahrscheinlich auch nicht genehmigen.
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nee, sollte kein problem sein. macht einen transparenten und vor allem angemessenen mietvertrag, also nicht das maximum an miete reinschreiben was in eurem landkreis/Stadt üblich ist und die bezahlung der miete sollte auch per banküberweisung erfolgen. als kind(er) bist du nicht verpflichtet, für deine mutter zusorgen.
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sind in deinem fall 2 wochen. war ein wochenende dazischen. was ist denn das problem, bestimmte bogen innerhalb von zwei wochen auszufüllen?
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der freibetrag ist dann ja 2600 € und es wird in der regel 10 rückwirkend geprüft. ich denke mal, dass es ermessenssache des zuständigen sachbearbeiters ist, was nun das verschleudern, verschleiern oder verschenken von geld anbelangt! vorschriften gibt es da nicht.
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na ja, aber da muss schon eine vorversicherung durch eine gesetzliche krankenkasse vorhanden gewesen sein.
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sollte ja im bereich deinen vermögenfreibetrages von 150 € pro lebensjahr liegen. wirklich nur 260 €? also nicht meldepflichtig!
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als darlehen könnte es klappen.
http://www.gutefrage.net/frage/zahlt-die-arge-auch-genossenschaftsanteile
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da gibt es kaum einen guten rat/info! versuche den sachverhalt deiner sachbearbeiterin darzulegen. hoffen wir mal, dass sie das versteht. wäre ja auch kein einzelfall.
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für Berlin: ist ja derzeit auch wahlkampfthema, also man redet drüber! aber nun mal ehrrlich, soll man denn wohnraum in den teuren innenstädten oder grünlagen des südwestens für hartz4-bezieher subventionieren während in marzahn/hellersdorf oder in der spandauer gartenstadt wohnraum von städtischen wohnungsunternehmen leer steht. das würde ja heissen, dass der steuerzahler zweimal zahlt: zum einen die teuren mieten in besserer wohnlage und zum anderen die durch leerstand entstehenden verluste der kommunalen wohnungsunternehmen. das ist, mit verlaub gesagt, dem arbeitenden steuerzahlern nicht zuvermitteln. etwas mehr demut und bescheidenheit und dankbarkeit wäre nun wirklich mal angebracht.
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Zitat
Vermögen ist alles, was bereits vor dem Leistungsbezug vorlag,
dumm nur, dass die bestehende versicherung bei Hartz4-antragstellung nicht angegeben wurde. hätte aber gemacht werden müssen.
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ich bleibe dabei, dass es einkommen für den monat august ist. vermögen wäre es auch, aber da es nur 1247 euro sind und sie davon praktisch den monat august bestreiten muss, lohnt eine anrechnung als vermögen wohl kaum.
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Zitat
Wird mir nun dieses Geld vom Amt komplett oder teils einbehalten oder steht mir der ganze Betrag zu?
kein Arbeitsamt hat anspruch auf dieses geld. ist alles deins und darfste auch behalten. da es aber als einkommen zählt, musst du nur die hartz4-leistungen für den zuflussmonat, also august, zurück zahlen.
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ja, sie dürfen. zudem hast du es der arge verschwiegen. betrug nennt man das. also eier hier nicht weiter rum!
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meine antwort bezog sich ja auch auf den einwurf von obdachlos. aber:
ZitatWo soll man noch suchen.
da sieht man mal wieder, dass die Hartz4er überall in der Republik im stich gelassen werden. es ist halt kein geld in den ländern und gemeinden vorhanden.
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die argen werden wohl unterschiedliche entscheidungen fällen. aber der gesunde menschenverstand sagt: aus dem wert einen aktiendepots werden halt bargeld in gleicher höhe. also sollte es kein einkommen darstellen., sofern keine kursgewinne realisiert wurden. da würde ja die depotführende bank ehedem 25 % plus soli als kapitalertragssteuer abziehen.