ihr könnt umziehen wohin ihr wollt. es gibt niederlassungsfreiheit in deutschland, auch für hartz4-empfänger. aber mehr als 330 euro werden augenscheinlich nicht bekommen. die neue wohnung darf nicht teurer sein als die alte, also 330 €
Beiträge von lacki
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ZitatWenn man ohne Zustimmung der ARGE umziehen will, gibt es dabei einiges zu beachten:
1. Die neue Wohnung darf nicht teurer sein als die alte, da nach SGB II § 22 Abs. 1 Satz 2 nach einem nicht genehmigten Umzug die ARGE für die neue Wohnung nur die Kosten zahlt, die es zuvor für die alte Wohnung gezahlt hat. Kostet die neue mehr, muss man die Mehrkosten für die Zeit dieses ALG2-Bezuges selbst tragen.das heisst für mich, dass ihr im Falle des Umzuges 330 Euro bekommt, nicht die 542 € (Berlin) oder gar die 625 €
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das arbeitsamt sollte dich verwaltungsmäßig unterstützen. du musst dich dort als arbeitssuchend melden. aber mehr als eine karteileiche bist du dann auch nicht. anlaufpunkt ja, aber vermittlung eher nein! selbst ist der mann!!! keiner wird dir einen arbeitsplatz hinterher tragen!
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kannste behalten, sofern es wirklich noch im september aufs konto eingeht.
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ich meinte, dass bar auf die hand als auch stromrechnung ect. sozialbetrug sind.
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Weiter so!!
so isses nun leider mal. weiter so, nichts wird sich ändern. berlin hat weiter so gewählt, dass heissst den stillstand!
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wenn das alles ist, dann fällt die summe von 2035 ehedem unter vermögensfreibetrag. der ist 3100 €. für kinder. also die bankunterlagen vorlegen und die sache erledigt sich damit.
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rechnen kannste so oft du willst. und zudem hättet ihr euch doch vorher mal ausrechen können, dass ihr auf grund von überstunden und Lohnerhöhung ein höheres einkommen habt, als das fiktive von der arge angenommene! und mit 12 km zur arbeit fahren hat dass nichts zutun.
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das geld ist auf dem sparkonto von deinem sohn? da werdet ihr es verwerten müssen. dass heißt rückzahlung von bisher erhaltenen hartz4-geldern zum teil, oder komplett, je nach dem, wie hoch das vermögen ist.
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in diesem fall wäre bar auf die hand das einzig mögliche! alles war über konto geht, auch zb die stromrechnung etc. fliegt irgendwann auf. das nennt man dann sozialbetrung!
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ich bin der Meinung, dass ich davon zusätzlich 100,-Euro plus 20% vom Rest behalten darf,
diese freibeträge gibt es nur für menschen, die was dafür tun, um, wenn auch nur zum teil, aus der bedürftigkeit heraus zu kommen. wer wie du, lediglich eine andere sozialleistung bezieht, der geht leer aus.
sag ich doch: wünsch dir was, gabs in den 70ern. schlag nach bei wiki: -
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sodass ich quasi
keinerlei Vorteile durch die Rente habe.welche vorteile möchtest du denn durch die rente haben? selbstverständlich kann man dir die rente nicht nachträglich auszahlen, wenn du in dieser zeit hartz4 bezogen hast. -wünsch dir was- war mal eine zdf-unterhaltungssendung in den 70ger Jahren!
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Habe nicht immer die Termine so wargenommen
da steht es doch! die Termine, also mehrfach! ich geh davon aus, dass die 100% sanktion berechtigt ist!
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gute frage und immer ein streitfall. leider kenne ich noch kein urteil dazu. in der tendenz kannst du das guthaben behalten, sofern es nicht 12 x 40 euro, also 480 € überschreitet.
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was soll man denn da antworten. hier ist zunächst mal ein wohngeldrechner:
http://www.geldsparen.de/inhalt/rechner/Soziales/Wohngeldrechner.php
da kannst du selbst nachrechnen, ob die strechung des wohngeldes rechtens ist oder nicht.
ZitatDann braucht sie ja gar nicht arbeiten zu gehen
so ist eben die mentalität der leistungsbezieher in deutschland. du weisst schon, dass andere dafür arbeiten gehen, damit man euch die Miete subventioniert.
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was du in den mietvertrag rein schreibst ist zweitrangig. es darf nicht nach abzocke aussehen. du teilst dir die wohnung inkl. küchen-und badnutzung mit deiner mutter und sie bezahlt die hälfte der warmmiete.
deine mutter ist nicht verpflichtet, dich zu unterstützen, da du älter als 25 Jahre bist. das geht der arge also nichts an, noch kann sie davon ausgehen. -
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Der Arbeitsagentur habe ich die Kontoauszüge auch mit der Rücküberweisung zugesandt - ebenso die Versisch.-Unterlagen.
mal sehen, wie die nun reagieren! ich neige ja auch eher zur auffassung es rechtsanwaltes. die 1247 euro wurden beim beginn des hartz4-bezugs nicht angegeben. möglich, dass die arge nun, da das geld zugeflossen ist, es trotzdem als einkommen für den monat august anrechnet. halt uns mal auf dem laufenden.
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du kannst mit deiner mutter eine hausgemeinschaft bilden. ihre rente wird nicht auf deine leistungen angerechnet. mach mit ihr einen untermietvertrag. dabei sollte aber die Miethöhe der hälfte der tatsächlichen mietkosten sein, also 250 euro. du würdest dann 250 € vom amt bekommenund mit den 380 €witwenrente deinen lebensunterhalt bestreiten müssen. in etwa so werden die zahlen ausfallen. ich glaube 16 € würdest du dann noch als hilfe zum lebensunterhalt bekommen.