keine gez-befreiung ohne hartz4 und denk auch an die krankenkasse!
Beiträge von lacki
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ja, du hast unter umständen anspruch auf mehr hartz4 und eine größere wohnung. es gibt dazu auch verschiedene Urteile, aber noch kein bindendes des Bundessozialgerichtes.
http://familie-soziales.blogspot.com/2011/01/hartz-iv-regelmaiges-umgangsrecht.html
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Zitat
Wir müssen nur einen Vertrag über 360 € machen
denkste, wenn dein modell klappen sollte, dann geht die warmendmiete durch die anzahl der in der wohnung lebenden personen und nicht was der höchstsatz laut angemessenheit hergibt. in berlin sind es übrigens derzeit 378 € für einen single.
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eher nicht. was ist denn mit deinem partner? berufssoldat. verdient er nicht genug für zwei? eine krankenversicherung wirst du ohne lückenlose vorversicherung ehedem nicht bekommen. das heisst, bevor dich eine krankenkasse aufnimmt, musst du die fehlenden monate nachzahlen.
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holland und schweden haben ähnliche sozialleistungskataloge wie wir.
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unsere europäischen nachbarn, also die, die ab mai zu uns kommen wollen, kennen sich in der deutschen sozialgesetzgebung besser aus, als ein durchschnittlicher Sachbearbeiter der arge.
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fakt ist, dass sie euch zunächst bedarfsgemeinschaft einstufen werden. danach könnt ihr einspruch gegen den bescheid erheben und wenn auch dieser abgelehnt wird, müsst ihr eine klage beim zuständigen sozialgericht einreichen.
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ich denke mal trotzdem werdet ihr als bedarfsgemeinschaft bewertet, denn der gemeinsame mietvertrag spricht für den gegenseitigen willen füreinander zu stehen. wenn der eine zum anderen zieht, dann wäre ein jahr probezeit plausiebler. probieren konnt ihr es ja, einen auf wohngemeinschaft zu machen.
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da ihr schon zusammen lebt, wahrscheinlich auch schon ein jahr oder länger wertet man euch ans bedarfsgemeinschaft. (siehe gemeinsamer mietvertrag) und mit 1800 netto wird sie nichts vom amt bekommen. sie muss sich zudem noch freiwillig krankenversichern.
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EU-Ausländer, die sich nur zur Arbeitssuche in Deutschland befinden, haben keinen
Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II. Erst wenn sie den Status eines Arbeitnehmers
haben, erhalten sie aufstockende Hartz IV-Leistungen zu ihrem Arbeitslohn, sofern
dieser nicht Existenzsichernd ist. Allein das wird dann schon teuer genug, denkt man an die bei denen traditionell großen Familienverbände. -
in thailändischen Pattaya leben tausende Hartz4-empfänger. nirgendwo ist das leben sicherer und billiger als dort.
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ist eigentlich nicht richtig, das man dir was abzieht!. zudem würden die 30 cent als bagatelle betrachtet und deswegen kein verwaltungsakt eingeleitet. da wären ja die papier und portokosten höher.
ZitatZweitens wurde mir die zukünftige Regelleistung um 50 durch 12 pro Monat gekürzt
das ist nun garnicht zuverstehen. irgendwas muss da noch sein. ín deiner ersten anfrage vom november 2010 gingst du ja noch von monatlich:
Zitatmonatlich 30€ Zinsen
aus. da wird wohl der hase begraben sein.
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na dann musste sie halt anzeigen!
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nun laß sie doch! sozialbetrung ist ein massensport. der staat hat doch selbst schuld an der misere, bei den großzügigen gesetzen.
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stimmt, mit dem warmwasser. hier noch der link mit den erläuterungen:
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berlin hat definitiv bezahlt. für april noch den alten satz und dann extra für die monate januar bis april nachbezahlt. einfach mal den kontoauszug richtig lesen.
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nein, wenn du ordentlich gekündigt wirst, dann gibt es keine sanktionen.
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stimmt. man braucht nur eine anzeige gegen unbekannt machrn und schon gibt es geld nachgezahlt.
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träum mal weiter. dann würden millionen kommen! unsere bundesregierung hat zwar einen schatten, aber so doof sind die nun wieder auch nicht. allerdings halten sich in den ländern in der tat hartnäckig gerüchte, dass man in deutschland das große geld machen kann, ohne dafür einen finger krumm zu machen.
zitat von awain
Zitat3) Was machen wir mit den entvölkerten europäischen Gebieten?
unsere deutschen hartz4-empfänger umsiedeln!
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Zitat
da ich die nächsten 2 Wochen sehr viel Arbeiten muss
ZitatZur Zeit habe ich aber nur einen 400 Job
gut zu wissen. man sollte sich eigentlich um richtige arbeit kümmern, ehe man ansprüche an den staat stellt.