Beiträge von lacki

    wenn deine eltern nicht genug verdienen, dann könnte die ganze familie einen hartzantrag stellen. solltet ihr dann evt. anspruch auf hartz4 haben, dann wärest du automatisch krankenversichert.
    ausziehen vor dem 25. lebensjahr wird nicht klappen. du hast keinen anspruch, ehe du nicht 25 bist.
    und wenn du jetzt nicht krankenversichert bist und dich später wieder bei einer krankenkasse anmelden willst, prüft diese deine vorversicherung. hast du keine, wird man dich erst dann aufnehmen, bis du die fehlenden monate oder jahre nachgezahlt hast. im klartext: die erwartet ein großer berg an schulden.

    wenn du 25 jahre alt bist, dann kannste in deiner situation einen hartz4-antrag stellen. wenn deine eltern genug verdienen, gibt es vorher nichts.
    du könntest dir aber einen 400 euro-job suchen. davon könntest du dich dann in einem grundtarif bei d einer gesetzlichen krankenKasse für ca. 150 € versichern.

    du hast diese probleme nun schon 7 jahre. du bist in dieser zeit nie weiter vorangekommen und gestehst ja auch immer wieder ein, dass du fehler machst. ich kann dir nur einen rat geben: helf dir selbst, ändere deine einstellung und Verlass die nicht auf die sozialbehörden. wenn du nicht ganz schnell die kurve kriegst, dann ist dein weg ganz unten bereits jetzt vorgezeichnet. meine sozialprognose für dich: negativ!

    na wie dem auch sei, trotz aller urteile, das sgb2 geht nach wie vor von einem jahr aus. um eine gesetzliche änderung herbeizuführen bedarf es eines urteils des bundessozialgerichts. urteile von landessozialgerichten sind nicht bundesweit bindend.

    die fragestellerin tina hat sich seit dem zeitpunkt ihrer fragestellung hier im forum nicht mehr angemeldet. übrigens, wenn sie tatsächlich eine untervermietung über 330 euro machen würde, hätte die arge ihr das geld ehedem als einkommen angerechnet und damit und damit wäre die ganze schese ein nullsummenspiel.

    na wenn du ein ehrlicher mensch bist und nie ortsabwesend warst, dann brauchst du doch nicht gleich deinen pass zu verlieren und einen evt. nachträglich ausgestellten ärztlichen attest als beweis vorlegen.


    Zitat

    Kann das Jobcenter (ARGE) nachweisen ob man verreist war.


    hab einfach vertrauen zum jobcenter. die wissen schon was sie tun.

    Zitat

    ob das stimmt und ob wir eine Wohnung kriegen könnten,


    also die wohnung müsst ihr euch suchen. maximal wohngeld könntet ihr beantragen. aber mal ehrlich: kein geld, keine abgeschlossene ausbildung, aber eine eigene wohnung in dem alter, für die der staat aufkommen soll!:rolleyes:

    in keinem sozialgesetzbuch der bundesrepublik ist vorgesehen, dass sich ein zwei-personenhaushalt eine wohnung mit 80 qm und 770 euro warm leisten könnte. wenn ihr euch das vom bafög und kindergeld leisten könnt: bitteschön.
    aber weder über hartz4 noch über wohngeld wäre diese wohnung förderfähig. in berlin wären es ca. 60 qm und 444 euro´warm.