Beiträge von lacki

    also wenn du denkst, du kannst deiner tochter nebst enkelkind die halbe wohnung zum bei euch im landkreis gültigen höchstsatz für zwei personen vermieten, dann liegst du aber falsch. bei der berechnung der kosten der unterkunft wird die derzeit aktuelle miete genommen und durch zwei geteilt. da ist also nichts mit einer untervermietung für 330 € wenn die tatsächliche miete 425 euro ist.
    klappt also nicht mit dem sich reich rechnen.:(

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    3 Zimmer Wohnung, 770 Euro warm, ca 80 m².


    warum so bescheiden?


    ach ja, der staat soll ja bezahlen!

    na mit dem rentenbescheid, sobald er vorliegt, zum grundsicherungsamt und einen antrag stellen. vorher nützt es nichts, da keiner weiss, wie hoch die rente ausfallen wird.

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    und alles andere ist auf den selben Mann bezogen...


    na dann ist ja gut. also der sohn spielt sicher keine rolle. er ist ja sicher bei der mutter gemeldet.

    im prinzip hat man 50 euro im Jahr freibetrag. aber entscheident ist ja auch der zeitpunkt des zuflusses. daran wird es bei dir wohl liegen, dass du nur 30 euro von den 120 einbehalten darfst. am besten ist ein tagesgeldkonto, bei dem die zinsen monatlich gut geschrieben werden. da hat man dann im monat 10 euro frei, also 120 im Jahr. Kommen die zinsen jährlich oder halbjährlich, gibt es abzüge. dann bleibt es bei 50 euro freibetrag im jahr.
    aber scheint bei dir auch egal zu sein, wenn du nicht rechtzeitig einspruch erhoben hast, dann ist es musst du nun zurück zahlen.

    erstmal nichts, denn ihr könnt 12 monate einen auf wohngemeinschaft machen, sofern keine kinder bei euch im haushalt leben. lediglich die hälfte der miete muss er übernehmen.


    p.s. habe mir gerade mal deine anderen anfragen durchgelesen, das ist ja nun schon der dritte versuch, in den letzten 10 monaten mit jemanden zusammen zuziehen!:confused:

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    Der übersteigende Betrag von 4.000 EUR wird dem sonstigen Vermögen zugerechnet."


    genau das ist eben nicht der fall. freibetrag für aut und altersabhängige Barvermögen sind nicht zu vermengen.


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    Na Du engagierst Dich ja ganz schön für den Pkw Deines Nachbarn


    er ist es selber, da sich da einen clou ausgedacht hat und nun bei der arge eine bauchlandung gemacht hat.

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    Da wurden halt schon der Dinge viele gedreht


    genau das ist in diesem fall der springende punkt. ein darlehen von 11000 euro für jemand der 359 € zum leben hat.:confused:
    und richtig ist, dass man die freibeträge für vermögen und einem auto definitiv nicht zusammen addieren kann.

    ist aber mal wieder interessant zu lesen:



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    Mein Nachbar ist 34 Jahre alt und bezieht seit 3 Jahren ALG2.....Er hat ein Fahrzeug im Wert von 11.000 EUR gekauft.


    da sage mir noch einer, den Hartz4-Empfängern geht es schlecht.

    richtig, Gawain! ein Urteil des Landessozialgerichtes in NRW ist definitiv nicht bindend für andere Bundesländer. nur wenn das Bundessozialgericht ein entsprechendes Urteil fällt, so muss nicht nur der gesetzgeber, also die bundesregierung agieren, auch die argen bundesweit sollten in erwartung einer gesetzesänderung entsprechend entscheiden.