Zitatauch ggf. Werbungskosten erstattet.
das ist abwegig! da könnte ja dann jeder kommen. nicht einen finger macht das arbeitsamt krumm.
Zitatauch ggf. Werbungskosten erstattet.
das ist abwegig! da könnte ja dann jeder kommen. nicht einen finger macht das arbeitsamt krumm.
ja, aber wenn es nur das Landessozialgericht in NRW ist, dass ein entsprechendes Urteil gefällt hat, dann brauchen sich auch nur die Argen in NRW danach richten. Bundesweit spielt dieses Urteil keine Rolle. Da müßte dann schon Bundessozialgericht in Kassel so entscheiden. das würde dann in der Umkehr aber auch bedeuten, dass alle die, die aus Hartz4 rausfallen später dann evt. guthaben aus betriebskosten nachzahlen müssen.
ich denke, das ist viel bürokratie und ein nullsummenspiel für die bedürftigen.
meiner meinung stimmt was an der anfrage nicht. wenn er arbeitet und ergänzend hartz4 bezieht, dann kann er mit dem geld machen was er will, also auch beliebig viel unterhalt zahlen. er sollte sich nochmals richtig erklären.
ich tippe auf sozialhilfe und dann EU-Rente. EU-Rente muss ja erst beantragt und genehmigt werden. das dauert mit all den gutachten u.s.w.
hättest wohl hartz4 beantragen müssen. nun ist es aber zu spät, hartz gibt es nie rückwirkend.
länger als 3 bis 5 tage sollte dann die überweisung des geldes nicht in anspruch nehmen.
ZitatDas diese Wohnung für die Personen viel zu klein ist ist doch offensichtlich.
das wird den mitarbeitern der arge schnurzpiepegal sein. die müssen auf die kosten schauen.
verweigern kann die arge aber trotzdem mit der begründung, dass ein umzug nicht nötig ist, z.b. aus beruflichen gründen.
diese frage musst du deinem sachbearbeiter stellen. wer hier aus dem forum soll denn die genaue situation bei euch vor ort einschätzen können?
eigentlich nicht richtig. vielleicht wollten sie in der hoffnung auf ein evt. guthaben noch etwas abzocken. das wäre aber nicht korrekt gewesen. in diesem fall hätte ich zum einspruch geraten. da es aber nun eine nachzahlung war und kein guthaben, ist die frage hypothetisch.
ZitatWie werden die 10,00 € prozentual angerechnet?
20 prozent davon darfste behalten. also zwei euro. ubrigens typisch: immer nur das nötigste machen!
Zitatwarum muss man sich abmelden, wenn man arbeitet?
na weil man halt nicht mehr arbeitslos ist.
und wenn man keine leistungen als alg1 bekommt, wird ja ehedem nichts in die rentenkasse eingezahlt. nach deinen vorstellungen könnte sich ja dann jeder erwerbstätige arbeitssuchend melden. die arbeitsverwaltungen haben ja auch nichts anderes zutun. und mal ehrlich, sofern du kein geld vom arbeitsamt erhältst, vermitteln die dich doch sowieso nicht. du bist bei denen praktisch eine karteileiche, die sich alle drei monate mal blicken lassen muss.
es ist ja eine steuergutschrift auf früher einmal zu viel gezahlte einkommenssteuer. es gibt meiner kenntnis nach keinen besonderen fall oder etwaige ausnahmereglungen.
ja, es ist so wie kollege gawain weiter oben schrieb, zählt das zuflussprinzip. da das geld jetzt während des hartz4-bezuges zugeflossen ist, wird es voll als einkommen angerechnet.
also wenn sie kein alg1 bekommt, dann kann sie arbeiten so liel sie will, müsste sich aber beim arbeitsamt als arbeitsuchend abmelden.
Zitatich werde hier garantiert nie wieder reinschauen
aufwiedersehen und alles jute!
richtig, wenn es ein guthaben gewesen wäre, hätten sie es behalten können. nachdem sie aus dem bezug von hartz4 gefallen sind, erfolgt keine prüfung mehr.
da hat die Sachbearbeiterin auch recht. aber seit wann gibt es denn riesterrenten, die vor dem errreichen des rentenalters kündbar sind.
na dann riester mal schön. mein ratschlag ist: hände weg von riester. verdienen tut bei dem ganzen scheiß ehedem nur einer: die banken und versicherungen.
nein, die arge zahlt nicht. es zählt das zuflußprinzip, wobei es ja hier ein abflussprinzip ist.
anders gefragt: hättest du in der gleichen situation ein guthaben der betriebskosten erhalten, wärest du ja auch nicht zur arge gerannt um es freiwillig zurück zu zahlen. darauf hätte die arge ja auch keinen anspruch. auch in diesem fall zählt das zuflussprinzip.