Beiträge von lacki

    Die Höhe des Elterngeldes wird aus dem Erwerbseinkommen in den letzten zwölf Monaten vor der Geburt errechnet. Arbeitslosengeld zählt bei der Berechnung des Elterngelds nicht mit, weil es eine Lohnersatzleistung ist. Wenn der Antragsteller zum Beispiel sieben Monate arbeitslos war, wird das Elterngeld nach dem Gesamtnettoeinkommen der restlichen 5 Monate berechnet.


    Besteht sowohl ein Anspruch auf Arbeitslosengeld als auch auf Elterngeld können folgende Varianten gewählt werden:


    es können Arbeitslosengeld plus 300€ Elterngeld Mindestsatz bezogen werden. (Arbeitslosengeld I wird auf das Elterngeld angerechnet mit Ausnahme des Mindestsatzes in Höhe von 300€) Allerdings ist zu beachten, dass Sie Arbeitslosengeld nur erhalten wenn Sie dem Arbeitsmarkt mindestens 15, höchstens 30 Stunden wöchentlich zur Verfügung stehen.


    Es kann Elterngeld in Höhe von 67 Prozent des ausfallenden Einkommens bezogen werden. Anschließend können Sie Ihren Restanspruch auf ALG I geltend machen, durch die Elternzeit verkürzt sich die Anspruchdauer auf ALG I nicht. Allerdings sollten Sie bei dieser Lösung darauf achten, wie Sie sich versichern müssen bzw. versichert sind und ob Sie dann dabei nicht draufzahlen müssen.




    Setzen Sie sich mit Ihrer Arbeitsagentur in Verbindung und erkundigen Sie sich nach den Rahmenfristen.

    du als besucher einer berufsoderschule stehst dem arbeitsmarkt nicht zur verfügung. darum also bafög. ist doch o.k. so. das hat mit der schwangerschaft nichts zu tun. ihr werdet dann eine bedarfsgemeinschaft bilden, wo dein einkommen aus bafög/ unterthaltszahlunen vom vater mit angerechnet werden.

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    auch derjenige, dem der sofortige Verbrauch oder die sofortige Verwertung von zu berücksichtigendem Vermögen nicht möglich


    du hast bis jetzt nich danach gefragt, aber hartz4 auf darlehnsbasis steht dir natürlich zu. aber es gibt keinen verbindlichen rechtsanspruch drauf.

    nur wenn die arge an die krankenkasse überweist, was sie natütlich nicht machen wird. aber man ist grundsätzlich einen monat lang beitragsfrei nachversichert.


    nochmals: wer eine nicht selbstgenutzte immomilie, wenn auch nur zum teil, besitzt muss diese zwingend verwerten, ehe das amt für einem aufkommt. der nächste der dann kommt, ist dann villenmitbesitzer im berliner grunewald, sitzt also auf ein millionenvermögen, und bezieht hartz4 weil die mutter darin wohnt.

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    Soweit ich weiß ist alles über 15 Stunden Sozialpflichtig


    leider falsch. die stundenanzahl( 15 Stunden-woche) ist nur dann relevant, wenn der bedürftige ALG1 bezieht. bei hartz4. also ALG2, ist diese reglung nicht anzuwenden.

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    Somit habt Ihr Anspruch auf eine 4 Zimmer Wohnung


    in keiner Richtlinie der argen in deutschland steht, wieviel zimmer man nehmen darf. auch die qm-zahl ist meistens zweitrangig. entscheidend ist nahezu immer die höhe der warmendmiete.

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    Die Mutter bezahlt ja schon 100% der Darlehensraten


    das interessiert doch die arge nicht, oder hat die auch einen antrag gestellt? er ist miteigentümer, das interessiert!


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    Wie und warum sollte sie dann Miete an ihre Söhne bezahlen?


    es wird dann halt eine fiktive miete von der arge angenommen.

    Du

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    müßtest einen Antrag auf ALG2 stellen.Dies geht aber nur gemeinsam mit deinem Mann denn du bist ja verheiratet und bildest mit deinem Mann eine Bedarfsgemeinschaft (BG).


    ja, aber der mann bekommt nichts, weil er seinen gewöhnlichen aufenthalt nicht in deutschland hat. es geht dabei lediglich nur darum, dass er dir keinen unterhalt leisten kann. dein mann wird, solange er in der schweiz ist, keine bedarfsgemeinschaft bilden.
    es werden lediglich unterhaltsansprüche deinerseits gegen deinen mann geprüft.

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    Die Wohnung hat noch nie mir gehört ausser auf dem Papier


    da haste halt pech gehabt. was dreht ihr auch solche dinger. nun ist euch die sache auf die füsse gefallen.
    klar kannst du nun einspruch einlegen und danach vor einem sozialgericht klagen.

    also wenn du im grundbuch stehst, dann ist das auch dein eigentum. was ihr da nun innerhalb der familie hin und her schiebt, ist für die arge nicht nachvollziehbar und auch nicht anerkennenswert. du musst also verwerten oder geld verbrauchen. als vater mit zwei kindern, der sicherlich kindergeld und evt. unterhalt bekommt, sollte der vermögensüberschuss von 2300 euro nicht mehr als in zwei monaten verbraucht sein. du musst zwingend aus dem grundbuch raus.

    es gibt grundsätzlich kein juristischen anspruch auf ein darlehen von der arge, egal für was auch immer.
    schuld an der misere, dass vergiß mal nicht, hast einzig und allein du. und wenn du auf der arge genauso pampig rüber kommst wie hier im forum, dann wundert es mich nicht, dass dir dir nichts geben wollen. selbst deine frau ist dir ja schon weggelaufen.
    wie ist die sache mit dem autogewinn eigentlich ausgegangen? oder war dass ein märchen, dass du hier erzählt hast. der wagen war doch 27000 euro wert. könntest du davon nicht diestromrechnung begleichen?

    also AWD Hannover, die drückerkolonne von carsten maschmeyer. schlimmer gehts wirklich nicht.


    klar müsst ihr alle drei monate die unterlagen einreichen. es gibt in deutschland alle drei monate einen automatisierten datenabgleich mit sämtlichen behörden, die was mit hartz4 zu tun haben könnten. diesen datenabgleich gibt es mir der schweiz natürlich nicht. also bei euch alles einzeln und fortlaufend nachweisen. stell dir das nicht so einfach vor. Vermögensprüfung in der schweiz, kfz, immobilienbesitz u.s.w. da ist eine ganz komplizierte sache.

    deine phantasie möchte ich haben. das würde ja im umkehrschluss bedeuten, dass jeder säugling, sofern er kindergeld und einen höheren unterhalt bekommt, seine eigene wohngemeinschaft bilden könnte.
    man muss schon sehr viel zeit haben, um sich so etwas auszudenken. aber mal eine interessante interpretation des sgb2!

    ich verstehe die frage nicht. ihr seit natürlich eine bedarfsgemeinschaft. daher wird das den kindern zufließende Geld natürlich als einkommen gewertet. wolltest du jetzt , dass die kinder ihre eigene wohngemeinschaft innerhalb eures familienverbandes bilden?