Beiträge von lacki

    Diese 50€ sind im Januar oder Februar auf mein Konto gutgeschrieben worden. Wo gebe ich diese 50€

    Zitat

    Rückzahlung an?


    na wegen 50 euro wird die arge kein verwaltungsakt einleiten, genauso wenig wie bei der tatsache, dass du 700 € vom sparbuch aufs girokonto verfrachtet hast. das interessiert die herzlich wenig. erst wenn vom bundesamt für finanzen bei der alle 3 monate anstehenden automatisierten abfrage ungereimtheiten zu tage kommen, würde die arge intervenieren.

    ja, das musst du zurück zahlen. unwissenheit schützt vor strafe nicht. wenn du es nicht zurück zahlst, dann ziehen sie es die ehedem bei den künftigen zahlungen ab und du müsstest dann den rechtsweg bestreiten.

    dazu mal eine antwort aus einem anderen forum:


    Zitat

    der Regelsatz ist 287 Euro. Dazu kommen 1/3 der Miete. Das ist dein Bedarf. Sold gibt es ca. 300 Euro, dazu noch Verpflegungsgeld von ca. 200 Euro, wenn du nicht verpflegt wirst und dich zuhause ernähren musst und ggf. noch Fahrgeld.


    Sold und Verpflegungsgeld bzw. der geldwerte Vorteil, wenn du verpflegt wirst, werden dir von der ARGE als Einkommen angerechnet. Also Einkommen von ca. 500 Euro stehen einem Bedarf gegenüber, der sicherlich in etwa genauso hoch ist. Das heißt, dass du deinen Lebensunterhalt UND DEINEN MIETANTEIL SELBST DECKEN KANNST. Und das heißt, dass du deinen Eltern wohl oder übel Geld geben musst. Für deine Lebensmittel, für deinen Strom, für deinen Mietanteil usw

    nicht zwingend von der miete, aber das kindergeld und der unterhalt wird eurer bedarfsgemeinschaft genau wie das mutterschaftsgeld als einkommen angerechnet. demzufolge verringert sich die summe, die ihr als Hartz4-empfänger von der arge überwiesen bekommt. dabei ist es egal ob die miete 396 oder 350 oder 432 euro beträgt.

    es gibt auch für hartz4er ein niederlassungsrecht. das heisst du kannst hinziehen, wo du willst. die wohnung muss den regeln des Landkreises/stadt in frage der kosten angemessen sein. dann musst du hartz4 und miete bezahlt bekommen.
    sofern die arge keinen grund für den umzug sieht, gibt es grundsätzlich auch keine erstattung von umzugskosten.

    ist schon logisch: er wurde aufgrund von ortsabwesenheit aus dem bezug genommen. wenn er nicht da ist, kann er auch nichts bekommen. nun, da er wieder im bezug ist, erhält er folgerichtig die sanktionen für die beiden bei der arge nicht eingehaltenen termine.

    brauchen tust du drei, aber wenn es vom amt bezahlt werden soll, dann werden es nur zwei zimmer bis 60 qm und mit einer warmmiete von bis zu 444 € (berlin)

    ja, ich verstehe. und darum musst du zwingend zu einem anwalt. er wird, wenn es stimmt, dass er sich hat kündigen lassen, ehedem zu unterhaltszahlungen verurteilt. aber du musst zum anwalt, anders geht es nicht. der wird ihm gleich eine aufforderung zur zahlung von angemessenen unterhalt zukommen lassen.

    1. die frage ist 6 monate alt
    2. die fragestellerin hat sich seit august hier nicht wieder angemeldet
    3. wenn du vom amt nur die miete für die kinder bekommst, dann wird dein jetziger ehemann auch oedentlich verdienen

    na 800 euro ist doch für ein single mehr als hartz (berlin ist es 378 Miete plus 359 Regelsatz) da wird es vom amt nichts geben. was den umgang mit den kindern angeht, da muss ehedem ein familiengericht entscheiden. und wenn offensichtlich ist, dass er absichtlich weniger verdient um dir keinen unterhalt zu zahlen, dann rechnet man ihm ein fiktives einkommen an. also geh zum anwalt und lass dich beraten. krankenversichert bist du ja weiterhin über die familienversicherung.

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    Und sein Gehalt liegt, wie gesagt, bei 1050 - 1100 Euro.. ist schwer vorzustellen das er zwei Unterhaltsleistungen aufbringen soll.


    da steht aber auch, dass man als erwerbstätiger ein selbstbehalt von 950 euro hat.