der pkw ist eine geldwerte leistung, also voll angerechnet.
Beiträge von lacki
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na wenn bei euch 600 euro für drei personen erlaubt sind, dann solltet ihr versuchen, euch eine kleinere wohnung, evt. mit nur zwei zimmer zu nehmen. du weisst schon dass andere leute dafür hart arbeiten gehen müssen, damit ihr jungen leute es euch in einer geräumigen wohnung gemütlich machen könnt. da wäre mal etwas mehr demut und bescheidenheit angebracht. sonst kommt wirklich noch sowas wie spätrömische dekadenz!
das zeigt mir wieder das komplette versagen der deutschen sozialpolitik!!!
p.s. übrigens wird euch kein verantwortungsvoller vermieter eine wohnung geben!
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ja, sie wird ein Z auf ihrer akte haben. Z wie zahlen. weitere investitionen sind wahrscheinlich sinnlos. ein derartiges verfahren ist üblich, wenn abzusehen ist, dass das nichts mehr laufen wird.
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na wenn er einen leichtgläubigen sozialrichter erwischt, dann kann man es ja mal probieren.
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sein geld auf seinen namen! das ist entscheidend. der nächste weg ist einspruch und dann eine klage vor dem sozialgericht. außerdem ist es doch egal. er hat doch das geld vom sparbuch. er muss lediglich die zu unrecht erhaltenen hartz4-bezüge zurück zahlen. oma wird es ihm schon geben. war doch ehedem für den lieben enkel!
so was ist immer wenig glaubhaft. in der sozialbetrugsstatistik ist schwarzabeit auf platz ein, dann folgt vermögensverschleierung und auf platz drei alles was mit wohnung zutun hat, wie illegale untervermietung u.ä.
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Zitat
bleibt sich doch gleich.
nee, dann hätte die arge es nie erfahren! wie denn? meinst du dass ein stromkonzern oder die kfz-steuerstelle nun auch kontrollmitteilungen an die arge macht?
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die sozialdemokraten, denen die 5 euro monatelang verfassungswidrig zu wenig waren sind letzte nacht bei den verhandlungen umgekippt. aber die haben hartz4 ja auch erfunden. und wenn es darum ging, die kleinen leute zu verraten, dann hat gerade sie SPD eine lange tradition darin.
für kinder gibt es im monat 10 euro mehr, aber in bildungsangeboten, nicht in bargeld. -
null chance! die arge hat recht. dann würden tausende mit einem derartigen märchen aufkreuzen.
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da hätte der verwendungszweck bei der überweisung aus der schweiz besser schon auf dem kontoauszug draufgestanden.
geld aus der schweiz macht sich immer gut für einen hartz4-empfänger!:D;) -
nun nimm dich mal nicht so wichtig mit deinen paar euro fünfzig. was du angibst ist doch latte. wenn die von dem bundesamt für finanzen eine verdächtige kontrollmitteilung erhalten, dann agieren sie.
es steht nirgendwo im sgb, dass cash baack oder andere rabattverfahren als einkommen gewertet werden. wenn du mal einen kontoauszug abgeben solltest, wo eine gutschrift drauf steht, dann schreibst du nur kurz dahinter , was das ist. wenn du heute im winterschlussverkauf eine hose für 10 euro weniger kaufst, dann ist dass ja auch kein einkommen, oder wenn du die pfandflaschen zurück bringst.
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ja, als geschenk. also 50 euro frei, der rest ja. aber wenn du nicht gerade die kontoauszüge zum zwecke eines verlängerungaantrages vorlegen musst, dann merkt es keiner. also lass das mal so laufen.
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wer bitteschön soll dir denn beim finden einer wohnung hefen?
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also wenn ich das schon lese:
Zitathabe ich im Januar zwei 50€ Jobs angenommen
aber da hat die politik selbst dran schuld!
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wie ich schon schrieb: einspruch einlegen und dann ggf. beim sozialgericht klagen. das machen doch alle, die ungerecht von der arge behandelt werden.
ich habe da allerdings meine zweifel! -
wieso zweimal bestraft?
in den 4 monaten ohne hartz4-bezug konnte und wurde doch keine sanktion auferlegt. die abmeldung aus dem hartz4-bezug erfolgte doch aufgrund einer( von der arge angenommenen) ortsabwesenheit.
ihr müsstet also gegen die vermeindliche ortsabwesenheit bei einem sozialgericht klagen. -
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den 50 euro cashback bräuchtest du meiner meinung nach nicht angeben. den freistellungsauftrag solltest du angeben. wenn da mehr geld oder zinsen sein sollten, kommen die ehedem darauf.
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nun ist es zu spät. die arge hat eine entscheidung getroffen, die nachvollziehbar ist. er kann zunächst einspruch einlegen. sollte dieser erfolglos sein, dann bleibt nur der weg einer klage vor dem zuständigen sozialgericht.
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er bekommt die sanktion für zwei nicht eingehaltene termine bei der arge. in den 4 monaten, in denen er bei der arge abgemeldet war, konnte man ihn ja schließlich nicht sanktionieren. ist das denn so schwer zu verstehen?
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na die zinsen kannst du doch angeben. sind doch ehedem pro person 50 euro im hahr frei.
und das bundesamt meldet alle konten, konten auf denen man eine vollmacht hat und zinserträge. aber wenn die unwesentlich sind, dann fragt die arge auch nicht nach.