na wenn du halt mal pech gehabt hast, heisst das ja noch lange nicht, dass es nun allen aufstockern so geht! in berlin sind die halt schneller!
Beiträge von lacki
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na dann mach dir mal nicht so vliele sorgen. die ermittlungsstelle der arge wird schon aufpassen, dass du nichts falsch machst und dann versehentlich unbegründet sozialleistungen erhältst. das wollen wir doch nicht, oder? du willst es nicht, ich will es nicht und karl-heinz will es auch nicht! :D;)
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wie du selbst geschrieben hast:
Zitatjetzt trotzdem einen Hartz4-Antrag zu stellen....Habe ich Anspruch auf Hartz 4, wenn mein Gespartes unter den Freibetrag gefallen ist,
na wenn es für eine eigentumswohnung reicht, dann scheint es dir ja nicht so schlecht zu gehen. mach doch was du willst mit deinem geld, aber sicher ist nur eins: dein plan wird nicht aufgehen!
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es beleibt dabei, auch ein alg1-empfänger hat sie pflicht sich um arbeit zubemühen, auch für 1000 euro netto. für derartige fälle gibt es ja aufstochendes Hartz4. wir lassen doch keinen verhungern.
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man muss alles, um seine bedürftigkeit zu verringern, auch wenn man noch alg1-empfänfer ist.
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ja! sie wäre dann verwertbares vermögen. der kauf einer eigentumswohnung angesichts von hartz4 wäre eine verschleierung von vermögen. zudem wären ja ehedem durch das bundesamt für finanzen höhere bargeldbeträge in den letzten drei jahren festgestellt. so blöd sind die argen nach mittlerweile sechs jahren nun auch nicht mehr!
aber mit der antwort zeigst du mir, dass du vor hast, sozialbetrug zubegehen. ende meiner beratung!
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jetzt einen hartz4-antrag zustellen ist zeitverschwendung.
ZitatHabe ich Anspruch auf Hartz 4, wenn mein Gespartes unter den Freibetrag gefallen ist
klar hast du den. aber denke dran, man darf sein geld nicht verschenken, verschleudern und verschleiern. die prüfen 3 jahre rückwirkend per bundesamt für finanzen, ob da mal was nennenswertes war. also dass vorhandene überschüssige vermögen sollte in einer angemessenen zeit aufgebraucht sein
und nicht vergessen, eine private krankenversicherung abzuschließen, wenn alg1 ausgelaufen ist.
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nein, wer hartz4 bezieht muss dem arbeitsmarkt zur verfügung stehen und eigenbemühungen vorweisen, auch wenn es mit 60 jahren eigentlich quarsch ist.
Deine Bekannte muß ganz normal - wie alle anderen Arbeitslosen - sich selber darum bemühungen ihre Hilfebedürftigkeit zu beenden. Das geht gut durch Aufnahme einer Arbeit. Wenn sie ihre Bewerbungsverpflichtungen nicht einhält, riskiert sie Kürzungen beim Arbeitslosengeld II.
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der eigenbehalt bleibt grundsätzlich bei 950 € für einen erwerbstätigen unterhaltspflichtigen. eine andere reglung ist mir nicht bekannt und ich habe mal ebend gegoogelt und nichts dergleichen gefunden.
p.s. doch noch was gefunden:
ZitatUnterhalt volljähriger Kinder
Die Aufteilung in Naturalunterhalt und Barunterhalt beim Kindesunterhalt entfällt, wenn das Kind volljährig wird, also mit Vollendung des 18. Lebensjahres. Von diesem Tag an sind beide Elternteile anteilig zum Barunterhalt verpflichtet. Die Haftungsanteile der Elternteile für den Kindesunterhalt richten sich nach dem Verhältnis ihres jeweiligen Einkommens.Bei volljährigen Kindern ist zwischen Kindern, die sich noch in der allgemeinen Schulausbildung befinden, das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und noch zu Hause wohnen und solchen Kindern zu unterscheiden, auf denen eine dieser eben genannten Voraussetzungen nicht zutrifft.
Die volljährigen Kindern, auf die alle drei Kriterien zutreffen, werden beim Kindesunterhalt wie minderjährige Kinder privilegiert und unterhaltsrechtlich auch wie solche behandelt (s.o.).
Gegenüber den anderen volljährigen Kindern gilt beim Kindesunterhalt der angemessene Selbstbehalt, der sich bundesweit auf 1.100,00 € beläuft. Zudem sind die Anforderungen an den Unterhaltspflichtigen, die eigene Arbeitskraft so gut wie möglich einzusetzen, um zumutbare und mögliche Einkünfte zu erzielen, nicht so hoch gesteckt wie gegenüber privilegierten Kindern.
also ist nicht das alter, sondern die schulische/berufliche situation des kindes vom 18.-21. lebensjahres das entscheidende faktum.
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macht der sohn inzwischen eine ausbildung? hat er eigenes einkommen? wenn nein, bleibt alles beim alten, denn:
ZitatMit Vollendung des 18. Lebensjahres erlischt das elterliche Sorgerecht, d.h. beide Eltern sind ab sofort barunterhaltspflichtig und zwar bis zum Ende eines ersten berufsqualifizierenden Abschluss.
hier mal der link dazu:
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nee, die 58er reglung wurde erastzlos gestrichen. also nichts vergleichbares. hier mal was aus dem sgb3 und sgb2 dazu:
http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/03/index.php?norm_ID=0342800
http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/02/index.php?norm_ID=0206500
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was ich nicht ganz verstehe: beziehst du denn überhaupt sozialleistungen? versucht dich jemand zu zwingen eine andere arbeit anzunehmen?
ZitatDies macht hochgerechnet auf 40 Stunden ca. 1000 € weniger im Monat aus
wenn die lohndifferenz von 20 prozent bei deinem letzten arbeitsentgeld 1000 euro machen, dann wäre dein bruttoeinkommen 5000 euro? für was soll denn dieses einkommen als bemessungsgrundlage genommen werden. könnte ja nur alg1 sein. verifiziere doch bitte deine anfrage noch einmal!
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kann ja sein, dass die denken du hast im ausland das froße geld gemacht, eine erbschaft oder lottogewinn. irgendwas vermuten die jedenfalls.
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10 jahre! solange müssen die banken auch kontoauszüge aufbewahren und gegen teils saftige gebühren aushändigen.
es besteht bei dir sicher der verdacht, dass du nennenswertes vermögen in den letzten 10 jahren verschenkt, verschleudert oder verschleiert hast. -
Zitat
oder glaubst du das Frau Merkel in den letzten Jahren mal einen Supermarkt von innen gesehen hat.Wohl kaum das erledigen andere für sie.
wenn ihr wüsstet wer hier so alles selbst einkaufen geht. auch Frau Merkel macht das genauso wie sie in einem normalen Restaurant auch mal zu tisch geht.
aber guckt mal selbst:http://img1.bildupload.com/f824975cf837133c477d76eb90a1831a.jpg
das passiert öfter als man denkt. übrigens ist der herr mit der gelben krawatte hinter ihr an der kasse ein personenschützer des BKA's!
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konkret kenne ich diesen bildungsträger natürlich nicht. aber es hat sich um die argen in diesem land ein undurchschaubares Konglomerat an Bildungsfirmen gebildet, bei dem selbst Experten den überblick verloren haben. das ganze heisst umgangssprachlich: Hartz4-Industie
Fördergelder abfassen ist die maxime dieser firmen.
meine skepsis in diesem konkreten fall beruht darauf, dass es sich hierbei um eine preisintensiveZitatund habe die möglichkeit eine Umschulung eine Weiterbildung im Berreich Webdesign zu machen
handelt. also mal ganz ehrlich: davon haben wir nun wirklich schon genug in diesem Land!
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da ein kind im haushalt versorgt wird, seit ihr sofort eine bedarfsgemeinschaft.
ZitatMir entstehen doch aber mit seinem Einzug extra Kosten( Erhöhung Nebenkosten wie Müll, Strom,....) Kann er über die Arge KDU beantragen und / oder Lebensunterhaltskosten, da sein "Einkommen" ja extrem gering ist?
ja soll er denn, trotz eigener einkünfte, für lau bei dir leben?
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die rede ist davon, dass die tochter in der wohnung bleibt, ihre eigene wohngemeinschaft bildet und dann wohngeld beantragen könnte! so steht es doch in ihrer anfrage:
Zitat
Wir können erklären, dass sie praktisch einen eigenen Haushalt führt..sozusagen eine WG bei der sie die hälftige Miete trägt. Sie könnte dann für sich Wohngeld beantragen. Also halbe Wohnungsgrösse, halbe Nebenkosten usw.das ist illusorisch!
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weil die 18 jah. ihre miete entweder selbst finanzieren kann oder sie bleibt in der bedarfsgemeinschaft. es gibt in diesem fall kein zusätzliches wohngeld.
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Zitatsozusagen eine WG bei der sie die hälftige Miete trägt. Sie könnte dann für sich Wohngeld beantragen. Also halbe Wohnungsgrösse, halbe Nebenkosten usw.
es ist schon ein wenig abwegig, dass eine 18 jäh. ( also u25) aus einem hartz4-haushalt nun plötzlich ihre eigene hausgemeinschaft bilden kann und dann noch wohngeld erhält.