Beiträge von Gawain

    Hallo snukibear,


    euer Bedarf wären...


    a) 2 x Regelleistung á € 323,oo = € 646,oo
    b) Sozialgeld für das Kind je nach Alter (ist aus dem Berechnungsbogen zu ersehen) ich setze hier mal € 215,oo an.
    c) Kosten der Unterkunft € 415,oo


    In der Summe ergibt dies € 1.276,oo!


    Von diesem Betrag werden Kindergeld und UVG abgezogen. Ich nehme an, dass auch die Miete von der ARGE direkt überwiesen wird.
    Wenn nun UVG plus Kindergeld einen höheren Betrag ergeben, als das Sozialgeld plus ein Drittel der Miete, wird Dir das Überschusseinkommen abgezogen und schon sind wir ganz in der Nähe dieser € 365, die dann übrig bleiben.


    Gruß Gawain

    Hallo kumasi,


    Du solltest eine Liste machen mit allem was Du an Mobilar und Hausrat brauchst und Dich in einem Gebrauchtmöbelmarkt kundig machen, zu welchem Preis Du die benötigten Dinge dort kaufen kannst. Diese Aufstellung sollte die Grundlage für die Gewährung der Erstausstattung sein. Beschränke Dich dabei auf das, was ein funktionierender Haushalt braucht.
    Zum Beispiel könnten 4 Stühle als "Luxus" betrachtet werden, da Du gleichzeitig nur auf 1 Stuhl sitzen kannst ;). Ich habe da schon die tollsten Argumente gehört.
    Vergiss die Vorhänge nicht! Überhaupt solltest Du alles sorgfältig überlegen, da es kein Nachfassen gibt.


    Ich würde an Deiner Stelle dann dem Hausbesuch vorziehen.


    Gruß Gawain

    Hallo freestyle,


    Rumänien gehört zwar seit 2007 zur EU, deswegen ergeben sich aber keine Ansprüche auf Sozialleistungen hier in Deutschland. Stell Dir mal vor, alle Erwerbslosen der EU könnten hier Hartz IV beantragen ;)


    Gruß Gawain

    Wenn sichergestellt ist, dass Du den Lohn für November noch im November überwiesen bekommst, dann solltest Du mal wegen Übergangsgeld fragen, damit Du bis zum ersten Lohn auch was zu Essen kaufen kannst.


    Gruß Gawain

    Hallo snukibear,


    mit so wenig Angaben kann hier leider niemand etwas anfangen.


    Ihr seid 2 Personen, d.h. Du und 1 Kind. Ist das richtig?
    Wie groß und wie teuer ist eure Wohnung?
    Wieviel Unterhalt bekommt das Kind?


    Gruß Gawain

    Hallo biki-dmx,


    keine Anrechnung der Steuerrückzahlung auf das ALG II
    Sozialgericht Leipzig Az: S9 405/05 ER vom 16.08.05: keine Anrechnung der Steuerrückzahlung auf das ALG II


    Aus den Gründen:
    "Die Auszahlung einer Steuererstattung ist nach der Rechtsprechung des BVerwG ein Zufluss im Sinne des § 76 Abs. 1 BSHG und somit Einkommen. Der Zuordnung als Einkommen im Jahr der Auszahlung steht nach Auffassung des BVerwG nicht entgegen, dass Grund für die Steuererstattung die zuviel entrichtete Steuer im Vorjahr sei. Auch wenn bereits dem Anspruch auf Steuererstattung ein Vermögenswert zukomme, hindere das die Zuordnung ihrer Auszahlung als Einkommen im Sinne des § 76 Abs. 1 BSHG nicht, weil der Erstattungsgläubiger die zu hoch entrichtete Steuer nicht freiwillig „angespart“ habe, sondern die Steuererstattung nicht früher hätte erhalten können. Damit sei die Steuererstattung eine einmalige Leistung, und damit nicht als Vermögen zu qualifizieren.
    Der Rechtsauffassung des BVerwG kann nicht gefolgt werden, soweit die Steuererstattung als einmaliges Einkommen qualifiziert wird.
    Das BVerwG leugnet im Grundsatz nicht, dass die Steuererstattung Vermögen darstellt. Es bewertet eine solche Erstattung aber deshalb als Einkommen, weil die zu hoch entrichtete Steuer nicht freiwillig „angespart“ wurde. Diese Differenzierung überzeugt nicht.
    Es ist kein Grund ersichtlich — und vom BVerwG im Übrigen auch nicht genannt — weshalb solche dem Inhaber einer bereits bestehenden aber noch nicht erfüllten Forderung nur dann als Vermögen angesehen werden soll, wenn es freiwillig angespart wurde. Zudem kann (zumindest) ein Teil einer Steuererstattung „freiwillig angespart“ sein. Dies ist dann der Fall, wenn die Eintragung eines Freibetrages bewusst nicht beantragt oder eine Steuerklassenminderung nicht vorgenommen wird, obwohl der Steuerzahler weiß, dass eine Steuerentlastung damit verbunden wäre und deshalb eine höhere Steuererstattung zur Folge hat.
    Auch in der Literatur wird die Rechtsauffassung des BVerwG nicht geteilt (vgl. Eicher/Spellbrink, SGB II, Kommentar, § 11 Rdnr. 18 und Münder u.a., SGB II, § 11 Rdnr, Cool.
    Die Einkommensteuererstattung ist daher Vermögen im Sinne des § 11 Abs. 1 Satz 1 SGB II.
    Die Ag hat daher dem Ast ab Antragseingang (01.07.2005) Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes (wieder) zu gewähren. Zu berücksichtigendes Vermögen (hier die Steuererstattung) hat der Ast nicht. Der Grundfreibetrag nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 SGB II, der für den Ast und dessen Ehefrau mindestens jeweils 4100 €‚ insgesamt somit 8200 €‚ beträgt, wird nämlich nicht überschritten.
    Die Höhe der monatlichen Leistungen hat die Kammer deshalb — wie bisher — auf monatlich 339,24 € festgesetzt."


    Wenn Du lackis Beitrag mit dem vorstehend zitierten Urteil des SG Leipzig vergleichst, wirst Du sehen, dass es in Bezug auf Steuererstattungen keine klare Aussage gibt. Allerdings ist in beiden Aussagen von Vermögen die Rede und ich finde, es ist den Versuch, die Steuererstattung im Rahmen des Schonvermögens retten zu wollen, allemal wert.


    Gruß Gawain

    Ich bin mir da nicht so sicher, ob die Steuererstattung anrechenbar ist.
    Rein von der Überlegung her kommt es ja nur dann zu einer Steuererstattung, wenn vorab zuviel Steuern entrichtet wurden. Bei korrekter Veranlagung wäre es demzufolge zu keiner Erstattung gekommen, und biki-dmx hätte zu jener Zeit, als er Arbeit hatte, monatlich entsprechend mehr im Geldbeutel gehabt.


    Somit müsste man die Erstattung eigentlich dem Vermögen zuschlagen, welches wiederum im Rahmen des Schonvermögens liegen könnte. Entsprechend dürfte es zu keiner Kürzung bei den Leistungen kommen.


    Gruß Gawain

    Du bist ZU vorsichtig. Wer umzieht ist noch nicht eingezogen, auch wenn sich teilweise schon Sachen von Deinem Partner in der künftigen, gemeinsamen Wohnung befinden.
    Wenn Du so unsicher bist, dann kannst Du Deinen SB natürlich auch vorab informieren, dass Dein Partner ab dem 1.12. bei Dir wohnen wird. :)

    Ich maße mir nicht an, ein Statement über eure Beziehung abzugeben, aber wenn Dir Dein Freund von Deinem € 517 Arbeitslosengeld die Hälfte der Miete abknöpft und Du Dich vom Rest selbst versorgen musst, würde ich an Deiner Stelle schon mal über Sinn und Zweck dieser Beziehung nachdenken.


    Würdest Du alleine leben, hättest Du € 359,00 Regelleistung plus Kosten der Unterkunft. Vielleicht würde das die Beziehung auch entspannen ;) und Du wärst zudem krankenversichert.


    Gruß Gawain

    Damit wäre euer Bedarf:


    Regelleistung € 646,00 + Kosten der Unterkunft € 340,00 = € 986,00.
    Da Dein Freund mehr als dies verdient, ergibt sich daraus kein Anspruch auf Hartz IV. Da wirst Du wohl oder Übel die Unterstützung Deines Freundes bemühen müssen, bis Du selbst eine Arbeit gefunden hast Sahira. Sollte aber doch unter Partnern kein Problem sein, oder? ;)

    Das betrifft nur jene, die noch kein volles Jahr zusammenwohnen §7 SGB II. In allen anderen Fällen wird davon ausgegangen, dass der Partner mit Einkommen den Hilfebedürftigen unterstützt. Entsprechend ist das Einkommen des Ersteren zu berücksichtigen.

    Frag mal bitte Deinen Freund, wieviel Brutto und Netto er verdient. Wichtig ist auch die Größe der Wohnung, da die ARGE nur bis zur Angemessenheitsgrenze bezahlt. Wenn Du das alles zusammen hast, dann melde Dich bitte wieder.


    Gruß Gawain

    Deine Mutter wird erfahrungsgemäß von Seiten der ARGE aufgefordert, ihren Ex-Ehemann notfalls auf Unterhalt zu verklagen. Bevor diesbzgl. unnötige Kosten entstehen, wäre Deine Mutter gut beraten, wenn sie sich beim zuständigen Rechtspfleger des Amtsgerichts einen Beratungsschein für einen Anwalt besorgt. Dieser kostet sie lediglich € 10. Damit könnte sie im Vorfeld klären, ob man aus € 1200 Rente überhaupt eine Unterhaltsforderung konstruieren kann, ohne wiederum die andere Seite in Not zu bringen.


    Gruß Gawain

    Das kann man so nicht sagen Sahira, da auch Größe und Kosten der Wohnung eine Rolle spielen. Von der Größe her gelten 60qm als angemessen und wie teuer eine solche Wohnung in Deiner Region sein darf, siehst Du am Besten mal hier nach:


    http://www.harald-thome.de/oertliche-richtlinien.html


    Der Bedarf einer BG mit 2 Personen setzt sich wie folgt zusammen:


    a) Je € 323,00 Regelleistung
    b) Kosten der Unterkunft


    Von der Summe dieser Leistungen wird das Einkommen Deines Freundes unter Berücksichtigung der jeweiligen Freibeträge abgezogen. Um diesbzgl. eine Zahl nennen zu können, muss man das Brutto- wie auch das Nettoeinkommen wissen.


    Gruß Gawain

    Liebe Sahira,


    wenn Du das nicht willst, dann sehe ich nur 2 Möglichkeiten:


    a) Arbeit finden um eigenständig zu bleiben.
    b) bei Deinem Freund ausziehen um ungekürzte Leistungen beziehen zu können.


    Gruß Gawain


    PS: bei der ARGE bist Du krankenversichert.

    lacki ,


    findest Du Deine Auftritte hier korrekt? Du stellst Dir mit Deinen Kommentaren, Unterstellungen und Beleidigungen ein Bild aus, welches nicht gerade auf eine anständige Kinderstube schließen läßt. Im Ganzen erscheinst Du mir sehr frustriert, warum auch immer. Dieses Forum ist aber nicht der Platz, seinem Frust freien Lauf zu lassen.
    Ob Du, wenn Du nachts um 2:00 Deine Kommentare schreibst, von der Arbei oder eher aus der Kneipe kommst, vermag ich nicht zu sagen und will ich auch nicht unterstellen. Sei froh, wenn Du NOCH Arbeit hast, das kann sich sehr schnell ändern.
    Wenn hier Vorwürfe überhaupt angebracht sind, dann wohl eher gegen unsere Regierung, welche sich außerstande sieht, dem verbrieften Recht auf Arbeit Geltung zu verschaffen, welche im Gegensatz zu anderen Ländern der EU der Unterbezahlung Vorschub leistet, anstatt Mindestlöhne einzuführen und anständige Arbeit auch anständig bezahlen zu lassen.


    Stattdessen fallen nun diese, welche Arbeit haben, auch noch über jene her, welche keine haben. Mit Sicherheit würdest Du den Leistungsempfängern ihre mageren Sätze wohl eher vergönnen, wenn Dein eigenes Einkommen entsprechend hoch wäre, aber wahrscheinlicher ist, dass auch Du wohl eher im unteren Einkommensbereich herumkrebst.


    Wenn Du für die Hilfesuchenden in diesem Forum keine Hilfestellung geben kannst oder magst... es wird Dich niemand vermissen.


    Gruß Gawain