Beiträge von Gawain

    Du könntest eventuell eine Beihilfe zu den Umzugskosten erhalten, aber darüber hinaus gewiss kein Hartz IV. Da die Zeit der Trapper und Fallensteller vorbei ist, wärst Du gut beraten, Dir von hier aus eine Arbeitsstelle im Ausland Deiner Wahl zu sichern, bevor Du umziehst.

    Also um es noch einmal zu sagen:
    Du bist dem Jugendamt über Deine Einkünfte keine Rechenschaft schuldig, da Du in keinem unterhaltsrechtlichen Verhältnis zu ihnen stehst.
    Nach dem Willen des Gesetzgebers müsste Dein Mann eine Arbeit annehmen, welche ihn ins Benehmen setzt, seinen Unterhaltsverplfichtungen voll und ganz nachzukommen, allerdings dürfte dies auf dem aktuellen Arbeitsmarkt schwierig sein.


    Gruß Gawain

    Das was city schreibt, ist wahrscheinlich der Beweggrund des Jugendamtes, zumal € 150,00 Unterhalt ja sehr tief angesiedelt sind und, wie ich annehme, aus einem sehr geringen Einkommen resultieren.
    Sollte dies gegeben sein, ist Dein Mann gefordert, sich eine besser bezahlte Stelle zu suchen, um seinen Unterhaltsverpflichtungen nachzukommen. Du allerdings kannst nicht dazu verurteilt werden mehr zu bezahlen ;)

    Hallo SunDay78,


    insofern Dein Vater nicht ebenfalls H4 bezieht, wird er die Hälfte des gemeinsamen Mobilars herausgeben müssen. Das Amt wird sie auffordern, dies anwaltlich geltend zu machen. Selbiges gilt für eventuellen Ehegattenunterhalt.
    Was ihr dann noch an Mobilar fehlt, kann sie wie eine Erstausstattung beantragen und wird in der Mehrheit der Fälle als Beihilfe (nicht Darlehen) gewährt.


    Gruß Gawain

    lacki ,


    diesen Leitsatz solltest Du Dir mal selber hinter die Ohren schreiben Lacki. Es muss schon sehr frustrierend sein, wenn die eigene Existenz allein von der Schaffenskraft des Vaters abhängt und Du läufst allmählich Gefahr, hier eine Neurose zu entwickeln, wahrscheinlich eine neurosekretorische Dysfunktion in der am höchsten gelegenen Extremität mit Verdacht auf Mikrozephalie.


    Das eigene Nichtwissen hinter einem Schleier von Beleidigungen zu verbergen, läßt auf ein sehr eingeschränktes Selbstbewusstsein schließen, welches dringend therapiert werden sollte.
    Ein Forum von der Größe wie dieses kann durchaus einiges an Schwachsinn verkraften, allerdings nehme ich mit Erstaunen zur Kenntnis wie lange dies mittlerweile schon tolleriert wird. Wäre hier das Verfassen von Beiträgen vom IQ abhängig, wäre uns jeglicher Beitrag von Deiner Seite erspart geblieben.
    Weist Du, andere tragen ihre vorpubertären Probleme alleine mit sich aus, aber Du brauchst dafür ein Forum, weil Du wahrscheinlich von keiner anderen Seite sonst irgendwelche Aufmerksamkeit erweckst.


    Schade... ich habe Dich für intelligenter gehalten, und kann Dich beim besten Willen nicht mehr ernst nehmen. Ich glaube, dieser Ansicht schließen sich hier immer mehr an.


    Gruß Gawain

    Das ist so nicht richtig. Wenn der/die Betroffene wiederholt zu keinem Ladungstermin erscheint, fällt er/sie zu 100% aus dem Leistungsbezug. Der/die Betroffene könnte ja z.B. schon seit Monaten wieder arbeiten und das Amt zahlt immer noch die KdU :cool:
    Damit zumindest die Zahlungen der KdU wieder aufleben, wird Aleckeira zwingend beim Amt vorsprechen und sich belehren lassen müssen.


    Aleckeira
    Bei aller Euphorie bitte nicht vergessen: Sollte das Sozialamt einspringen, so ist dies eine einmalige Zahlung auf Darlehensbasis. Nicht das Du meinst das Sozialamt würde künftig weitere Zahlungen leisten.


    Gruß Gawain

    Da irrt Deine Oma, in Verbindung mit Hartz IV gibt es kein Wohngeld wie Bine schon geschrieben hat. So wie ich das kenne, steigern sich die Sanktionen von 10 über 30, 60 bis 100%. Von 0 auf 100 geht nicht!


    Sollte der SB ernst machen, dann erhältst Du in Kürze einen sogenannten Absenkungsbescheid. Liegt dieser tatsächlich bei 100%, müssen Dir im selben Zuge Lebensmittelgutscheine gewährt werden, ansonsten wäre der Absenkungsbescheid rechtswidrig! Hinsichtlich der Miete könntest Du auch beim Sozialamt vorsprechen. Diese übernehmen dann in der Regel die Kosten der Unterkunft auf Darlehensbasis, da sonst Wohnungsverlust droht, wenn Du mit mehr als einer Miete im Rückstand gerätst.


    Gruß Gawain

    Irgendwo habe ich im Hinterkopf, dass in solchen Fällen dennoch Geld fließen muss, da man Dich nicht einfach Deinem Schicksal überlassen darf. Meines Wissens springt da das Sozialamt auf Darlehensbasis ein.


    Gruß Gawain

    Da hat mich Bine's Beitrag auf eine Idee gebracht:
    Vielleicht ist die ARGE davon ausgegangen, dass es sich bei Deiner selbständigen Tätigkeit um ein Unternehmen handelt, bei welchem ein Gewinn erst nach Erstellung einer Bilanz ermittelt werden kann. Dann könnte ich die Handlungsweise der ARGE nachvollziehen.
    Von der Einkommensart und Einkommenshöhe her nehme ich aber eher an, dass Du gegenüber dem Finanzamt lediglich zu einer Einnahmenüberschussrechnung (vielleicht in Form eines Kassenbuches) angehalten bist, und somit der eigentliche Verdienst durchaus monatlich ermittelt werden kann.


    Du solltest auf alle Fälle die ARGE nochmals kontaktieren und denen klarmachen, dass es sich in Deinem Fall eher um ein Kleingewerbe, als um ein selbstbilanzierendes Unternehmen handelt. Wenn dies alles geklärt ist, wird man Dich auffordern Deine Provisionsabrechnungen monatlich vorzulegen, wobei die Verrechnung nach dem Beispiel erfolgt, wie ich es schon dargelegt habe.
    Ihr seid eine "Bedarfsgemeinschaft" und da gehören alle Familienmitglieder mit hinein!


    Gruß Gawain

    Wenn in dem Dir vorliegenden Bescheid, nicht alle Familienmitglieder namentlich genannt sind, hast Du wahrscheinlich keinen Antrag für die ganze Familie gestellt.
    Wenn Du angegeben hast, dass Du verheiratet bist und 2 Kinder hast, hätte eigentlich alles richtig laufen müssen.


    Am besten Du lädst Dir hier:


    http://www.arbeitsagentur.de/nn_26642/Navigation/zentral/Formulare/Buerger/Arbeitslosengeld-II/Arbeitslosengeld-II-Nav.html


    die Antragsformulare herunter, füllst sie aus und gehst damit zum Amt.


    Gruß Gawain

    Du müsstest einen Bescheid über die Bewilligung von Leistungen zur Sicherung... erhalten haben, in welchem die einzelnen Familienmitglieder und deren Bedarf aufgelistet sind. Irgendetwas scheint in Deinem Falle da falsch gelaufen zu sein.


    Mal kurz zu eurem Anspruch:


    a) 2 x € 323,oo Regelleistung
    b) 2 x € 215,oo Sozialgeld für die Kinder
    c) Kosten der Unterkunft € 580,00


    Euer Anspruch beläuft sich somit auf € 1.656,oo.


    Hiervon kommen in Abzug:


    a) 2 x € 184,oo Kindergeld
    b) die Differenz zwischen € 500,oo Provision ./. (€ 100,oo Grundfreibetrag + 20% aus € 400,oo) = € 320,oo


    Der Zahlbetrag dürfte sich damit auf € 968,oo belaufen und dies nicht leihweise!


    Gruß Gawain

    Hallo NRW.Bürger,


    um euren Anspruch in Zahlen ausdrücken zu können, müsste man noch folgendes wissen:


    a) wie alt sind die beiden Kinder?
    b) in welchem Landkreis wohnt ihr?
    c) wie groß und wie teuer ist die Wohnung (Miete einschl. NK und Heizung)?
    d) habt ihr außer Deinem Einkommen noch zusätzliche Einkünfte?


    Gruß Gawain