Darf das Jugendamt meine Einnahmen einsehen?

  • Hallo zusammen,


    ich hätte da mal eine Frage. Mein Mann hat zwei Kinder aus erster Ehe für die er 150,00 Euro Unterhalt zahlt. Ich habe eine kleine Firma in der mein Mann angestellt. Jetzt verlangt das Jugendamt das ich alle Gewinnermittlung von den letzten 3 Jahren zur Einsicht schicke. Meine Frage ist, darf das JUgendamt das? Von meinem Gewinn bleibt nicht viel übrig, da wir jetzt noch ein Kind bekommen haben, und selbst kaum über die Runden kommen und gerade so die 150,00 monatlich für den Unterhalt zusammen bekommen. Vielen Dank für Eure Antworten im voraus.

  • Hallo Luna,
    ich denke schon, das es dem Jugendamt zusteht, Gehaltszahlungen zu überprüfen wenn der Partner praktisch in Familie arbeitet.
    Es könnte ja auch sein, das Du mit Absicht so wenig zahlst, ohne das ich Dir etwas unterstellen möchte. Ich empfehle Euch auch die Seite Recht.de. Da seid Ihr wohl besser beraten.
    city63

  • Das was city schreibt, ist wahrscheinlich der Beweggrund des Jugendamtes, zumal € 150,00 Unterhalt ja sehr tief angesiedelt sind und, wie ich annehme, aus einem sehr geringen Einkommen resultieren.
    Sollte dies gegeben sein, ist Dein Mann gefordert, sich eine besser bezahlte Stelle zu suchen, um seinen Unterhaltsverpflichtungen nachzukommen. Du allerdings kannst nicht dazu verurteilt werden mehr zu bezahlen ;)

  • Erst mal vielen Dank für Eure Antworten, mein Mann ist bei mir in Vollzeit angestellt und ich zahle meinen Mann genau nach Tarif, und nicht wie Ihr annehmt, als Minijob. er hat schon seine Lohnabrechnungen dem Jugendamt geschickt und trotzdem wollen die meine Einnahmen sehen. Soll mein Mann jetzt am Besten noch rund um die Uhr arbeiten?

  • Also um es noch einmal zu sagen:
    Du bist dem Jugendamt über Deine Einkünfte keine Rechenschaft schuldig, da Du in keinem unterhaltsrechtlichen Verhältnis zu ihnen stehst.
    Nach dem Willen des Gesetzgebers müsste Dein Mann eine Arbeit annehmen, welche ihn ins Benehmen setzt, seinen Unterhaltsverplfichtungen voll und ganz nachzukommen, allerdings dürfte dies auf dem aktuellen Arbeitsmarkt schwierig sein.


    Gruß Gawain

  • Hallo Luna,


    Gawain´s aussage ist nicht ganz Richtig, das JU will hier prüfen ob du in der lage bist, deinen Mann zu Unterstützen, um beispielsweise seinen Selbstbehalt zu Reduzieren. Dein Mann ist allerdings bei einer Überprüfung ebenfalls für eurer Kind Unterhaltspflichtig.
    Euer Fall würde wohl Letztendlich vom Gericht geregelt werden müssen, da das JU nicht das Recht hat wie Gawain es schrieb euch den Selbstbehalt zu kürzen oder eine Fiktive Arbeit zu unterstellen. Das JU ist eher als Anwalt der KInder zu sehen sie werden zwar alles versuchen, aber ob dies rechtens ist, steht auf einem anderen Blatt.


    Geht auf euerer zuständiges Amtgericht holt euch da einen Beratungsgutschein und geht zum Anwalt, das wird wohl der beste weg sein.


    gruß S