Beiträge von kuddeldaddeldu

    Danke für die erstaunliche Anteilnahme....:rolleyes:


    aber alles im Zusammenhang zu lesen ist nicht gerade deine Stärke. Selbstreflexion = NULL!!!


    ich plage mich nicht wegen Hartz IV, keine Sorge,
    eher schon wegen dieser ganzen Verbrecher und Betrüger,
    die dem neoliberalen Faschismus auch noch freiwillig hinten rein kriechen! :o :rolleyes: :D

    Ach wie gut das Niemand weiß.....:D:D:D


    eben noch lustig, im nächsten Moment schon wieder lächerlich....:rolleyes:


    Wird wohl nix mehr in diesem Leben, was?!


    Wer nix drauf hat, nix kapiert, muss sich halt darauf beschränken, andere dafür verantwortlich zu machen. Wie armselig, immer wieder....

    Na Hauptsache man überliest nicht die "rechtswidrige Leistungsablehnung", die es dann ja wohl hier auch geben könnte, nech?!


    Immer wieder lustig, wie man in einem Sozialforum Gesetze und Urteile immer nur zum Nachteil der Leistungsberechtigten auslegt oder interpretiert.


    Muss schon große Frustration und Sozialneid dahinter stecken, ich würde vorschlagen, ab auf die Couch, sonst nimmt man das noch mit ins Grab....:rolleyes: :o


    muss ja nicht sein, nech?! :D

    Hallo erstmal,


    ich habe das problem das ich in der firma ausgenutzt werde.


    Ist ja n Ding, dass du das auch schon merkst...?!:rolleyes:


    Du solltest beim JC auch nicht über deine Krankheiten reden, das geht die genauso wenig was an, wie deinen Skaventreiber!


    Außerdem wird es so sein, dass das JC jede Verantwortung in Bezug auf deinen Job von sich weisen wird, das heißt, das du mit deinem Problem allein da stehst, kannst es nur versuchen so hin zu drehen, dass dir gekündigt wird, unbeliebt machen, aber nicht so, dass dir hinterher ein Strick draus gedreht werden kann.


    Sollte das JC Ärger machen, musst du dich hier wieder melden.

    Du wirst wohl nur Chancen haben, wenn du Zeugen für die Nichtberatung hast.


    Das SGB I als allgemeiner Teil der SGB mit Beratungs.- und Aufklärungspflicht gilt auch für die SB's nach SGB III, was ist das schon wieder für eine verheerende Falschaussage?!


    Da sieht man mal wieder, wie Angehörige dieser Verbrecherorganisationen sich versuchen überall rauszureden, die Gesetzbücher überhaupt nicht verstehen, und wenn sie sie verstehen, immer so auslegen, das die Leistungsberechtigten beschissen werden, obwohl die Gesetze für diese Leute gemacht sind!


    Echt zum Kotzen!!! :mad:

    Es möge bitte jeder mal seine Gerichtsurteile und Beschlüsse daraufhin überprüfen, ob die verantwortlichen Richter überhaupt unterschrieben haben!!!
    Ohne gültige Unterschrift (Nachname muss lesbar sein) handelt es sich dann lediglich um ein sog. "Scheinurteil" resultierend aus einem "Scheinverfahren".
    Ohne (gültige) Unterschrift ist das Verfahren nicht abgeschlossen, da es ohne Begründung ist, es gibt dann also kein gültiges Urteil!


    Das Fehlen der Unterschriften stellt einen absoluten Revisionsgrund dar (§ 547 Nr. 6 ZPO).


    Kleines Beispiel gefällig?



    Mehr lesen?


    http://hartz-ist-ungerecht.forumprofi.de/viewtopic.php?f=102&t=673&start=0


    http://www.aktive-erwerbslose.net/forum/grundsatzdiskussion/scheinverfahren-amtsmissbrauch-rechtsbeugung-justizkacke/msg163192/#msg163192

    Und bei einem Gabelstaplerschein, der 250 bis 300 Euro kostet, kann man auch mal den potentiellen Arbeitgeber, der einen ja soooooooo gern haben möchte, fragen, ob er die 250 bis 300 Euro vorschießt und dann vom späteren Lohn einbehält (Arbeitgeberkredit)!


    Turtle


    und wovon trämst du nachts? :rolleyes: :eek: :D


    (von einer Gesellschaft, wo alle AG soziale Wesen sind..:?)

    ein Schlafplatz unter der nächsten Brücke ist ja eventuell noch bezahlbar.....:rolleyes:


    Ich kenne da auch Jemand, der hat das gemacht, und wenn unsere Mieten zu teuer werden, müssen wir das ja wohl alle machen, damit wir wenigstens unter der Brücke über die Runden kommen....:rolleyes:


    ich wohne jetzt hier auch schon über 300 Jahre, darauf kann man sich nicht ausruhen! :D

    Gegen den Sanktions-Absenkungsbescheid sofort Widerspruch einreichen und dann beim Sozialgericht Antrag auf einstweilige Anordnung/aufschiebende Wirkung = Eilklagen einreichen. das geht auch mündlich zur Niederschrift.
    Erfolgsaussicht gegen Sanktionen = mehr wie 70%!!!


    Anwalt nehmen ist auch nicht schlecht, dauert aber erst mal zu lange, weil ihr ja schon kein Geld mehr habt.


    Es muss außerdem ein Anhörungsverfahren gegeben haben, sonst wäre eine Sanktion schon rechtswidrig.