Beiträge von Birgit63

    Das mit dem Kindergeld bezog sich auf den zurückliegenden Unterhalt. Da er ja sowieso schon 25 ist, steht ihm ja auch kein Kindergeld zu (auch in Deutschland nicht). Es ist vielmehr die Frage, ob der Sohn schon eine abgeschlossene Berufsausbildung hat. Mit 25 Jahren im 2. Semester? Da muss doch schon mindestens 6 Jahre vorher was gewesen sein. Ausbildung? Rumgegammelt? Gejobbt?

    Wobei man nicht vergessen darf, dass das Kindergeld (bis 25 Jahre) mit angerechnet wird. Da der Sohn allerdings schon 25 Jahre ist und erst im 2. Semester wäre erstmal zu prüfen, ob hier überhaupt noch eine Unterhaltspflicht besteht. Wenn der Sohn schon eine abgeschlossene Berufsausbildung hat, dann entfällt die Unterhaltspflicht.

    Ich habe meine Eltern zu Hause gepflegt solange es ging. Habe aber Vollzeit gearbeitet. Mein Mann hatte Schichtdienst, war in der Altenpflege tätig und konnte mich daher sehr dabei unterstützen. Hat deine Schwiegermutter einen Pflegegrad und wenn ja, welchen? Es gibt ja Pflegegeld. Allerdings wiegt das oft das Gehalt nicht auf. Wir konnten es uns leider nicht leisten, dass ich Teilzeit arbeiten gegangen bin. Wenn deine Schwiegermutter allerdings unter Demenz leidet, rate ich davon ab. Das wird bald eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung. Es gibt sogenannte Pflegestützpunkte. Die gibt es in jeder Stadt. Dort kann man sich beraten lassen. Wenn deine Frau als Pflegende bei ihrer Mutter eingetragen ist und ihre Stunden reduziert (mindestens auf 3/4) übernimmt die Pflegekasse die Einzahlung der Rentenversicherungsbeiträge bis zur vollen Höhe.

    Einen Anspruch auf Urlaub hast du nicht. Du kannst Ortsabwesenheit beantragen. Die gibt es für max. 21 Kalendertage im Jahr. Aber auch die Bewilligung liegt im Ermessen des SB. Wenn z. B. eine Maßnahme ansteht oder ein Termin im JC, dann muss die Ortsabwesenheit nicht genehmigt werden. Dieser Antrag wird formlos gestellt.

    Wenn du es dir leisten kannst, nur Teilzeit zu arbeiten, ist es ja gut. Aber du fragst hier nach finanzieller Unterstützung und die gibt es dann natürlich nicht. Du bekommst keine Unterstützung, damit zu Zeit hast dich auf was auch immer vorzubereiten. Du musst soviel Geld verdienen, dass du ohne staatliche Leistungen auskommst. Hallo du bist 19.

    Warum willst du überhaupt nur Teilzeit arbeiten? Du bist 19 Jahre alt und kannst und musst sehr wohl Vollzeit arbeiten. Es sei denn, du hast gesundheitliche Einschränkungen. Im übrigen wärst du auch bei einem Teilzeitjob krankenversichert. Ein Teilzeitjob ist ein sozialversicherungspflichtiger Job. Sowas lernt man aber eigentlich schon in der Schule. Was für eine schulische Ausbildung hast du denn? Meistens findet man darin sowieso keinen Job und muss anschließend noch eine normale Ausbildung machen.

    Ja das ist nun wohl so. Er ist ab dem 23. Lebensjahr nicht mehr familienversichert. Wenn er nicht einfach auf ALG II verzichtet hätte (von wegen Almosen und so), dann hätte das JC die Krankenversicherung bezahlt. Rückwirkend kann man keinen Antrag mehr stellen. Allerdings verstehe ich nicht warum er im Januar noch 25,92 Euro bekommen hätte und jetzt nix mehr. Du kannst aber mit der Krankenkasse Ratenzahlung vereinbaren.

    Auch ich kann die Eltern gut verstehen. Ich hatte selbst eine Tochter. Wenn die es genau so gemacht hätte, dann hätte sie mit ihren Eltern auch nur Zoff gehabt. Ich gebe dir einen gut gemeinten Rat. Lass die Finger davon. Da kommt nix bei raus.

    Das ist erst der Anfang. Wenn man mit einer Baustelle anfängt, werden viele neue aufgemacht bei einem Haus aus diesem Baujahr. Was glaubst du, warum dir die Vermieterin die Wohnung schenken will? Du kannst dir nicht die Wohnung schenken lassen und dann auf Kosten der Steuerzahler renovieren und restaurieren lassen.

    Wir in Deutschland bekommen wenigstens noch Hartz. In anderen Ländern gibt es gar nichts. Anscheinend ist manchen nicht bewusst, wie gut unser Sozialstaat ist. Such dir eine Arbeit dort wo du hinziehen willst und schon bezahlt dir das JC den Umzug.

    Warum sollte die Sanktion unverhältnismäßig sein. Die Dame bekommt Geld vom JC und muss dafür Pflichten erfüllen. Diese hat sie nicht erfüllt, ergo gibt es kein Geld. Wenn ich meine Arbeit nicht mache, bekomme ich von meinem Arbeitgeber auch kein Geld. So einfach ist das. Ihr war durchaus bewusst, dass es Sanktionen für Nichterscheinen gibt.

    Die Gründe, die du hier nennst, sind nunmal keine Gründe, warum das JC dir einen Umzug finanzieren sollte. Eine Arbeitsaufnahme in Köln wäre ein solcher Grund. Wenn du aber aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeiten kannst, sieht es nicht gut für einen Umzug aus. Eine hellhörige Wohnung ist jedenfalls kein Grund und ältere Nachbarn schonmal gar nicht. Im nächsten Haus stören dich dann weinende Kinder und du musst wieder umziehen.

    Siehst du, das meine ich. Die Unterstützung der Großeltern ist anrechenbar. Wenn du gefragt wirst, warum du noch so viel Geld auf deinem Konto hast und dann das genau so sagst, wie du es hier geschrieben hast, dann bekommst du Ärger und musst einen Teil zurück zahlen. Wenn du Unterstützung von deinen oder seinen Eltern bekommst, dann musst du das angeben. Ich hoffe sehr, du hast wenigstens deinen Freund beim JC mit angegeben.

    Die Nachzahlung darf natürlich nicht angerechnet werden. Allerdings wirft es Fragen auf, dass du das Geld nicht gebraucht hast. Du musst ja von anderer Stelle unterstützt worden sein. Und das wäre dann auf die Nachzahlung anzurechnen gewesen.