Beiträge von Birgit63

    Bei einem 450 Euro Job können es ja nicht so viele Stunden am Nachmittag sein. Meine Tochter war schon in der 1. Klasse nach der Schule zwei Stunden alleine, weil ich arbeiten musste. Mit 10 Jahren sind die Kids durchaus in der Lage, 2 - 3 Stunden alleine zu bleiben. Vielleicht hast du nette Nachbarn, zu denen deine Tochter gehen kann, wenn sie Probleme hat.

    Mit Beginn der Ausbildung bist du von Hartz IV ausgeschlossen. Allerdings steht dir das Kindergeld noch zu. Dein Führerschein ist Privatvergnügen und zählt überhaupt nicht. Die Miete wird kopfteilig berechnet. Du musst deinen Kopfteil bezahlen. Im Übrigen ist Ausbildungsgehalt kein Taschengeld, sondern um davon seinen Lebensunterhalt zu bestreiten. BAB bekommst du nicht, weil du, wie schon selbst erkannt, zu Hause wohnst. Bafög bekommt man bei einer betrieblichen Ausbildung überhaupt nicht. Wenn du jetzt meinst, dann suchst du dir eine Wohnung, weil du dann BAB bekommst, sage ich dir aber gleich, dass du dann auch nicht über mehr Geld verfügst, weil das erheblich teurer wird.

    Wenn man über kein eigenes Einkommen verfügt, kann man eben nicht ausziehen. Das war schon immer so. Ohne Kohle keine eigene Wohnung. Fast jeder junge Mensch würde gern mit 18 ausziehen. Das war bei mir schon so und bei meiner Tochter auch. Ich bin mit 19 ausgezogen. Aber da war ich in der Ausbildung und mein damaliger Freund hat schon richtig verdient. Meine Tochter musste zu Hause wohnen bleiben, bis sie ihre Ausbildung beendet hatte und dann selbst richtiges Geld verdient hat. Ich kann deinen Wunsch gut verstehen. Aber so geht das nicht. Was du machen könntest, wäre dir einen Nebenjob zu suchen. Dann könntest du deinen Freund damit unterstützen.

    Im Übrigen ist es wirklich so, dass die Eltern zwischen Studium und Arbeit den Kindern noch zu Unterhalt verpflichtet sind. Es sei denn dazwischen liegen Jahre. Also wenn du dein Studium erst vor kurzem beendet hast und zum 1. August einen Job annimmst, sind dir deine Eltern bis dahin weiterhin zu Unterhalt verpflichtet.

    Wie alt ist dein Sohn? Wenn er über 23 Jahre alt ist, laufen auch Schulden bei der KK auf. Wenn er über dich krankenversichert ist, könnte er sich ja einen 450 Euro Job suchen. Dann kann er wenigstens einen Teil zum Leben dazu steuern. Ansonsten ist die Kindsmutter auch zu Barunterhalt verpflichtet ebenso wie du. Er ist dein Sohn und nicht irgendein Kumpel.

    Es ist komisch, dass immer gleich nach dem Staat geschrien wird. Für mich ist es das Normalste der Welt, dass Eltern für ihre Kinder aufkommen, bis diese flügge geworden sind und auf eigenen Beinen stehen können (es sei denn sie sind mit 30 immer noch nicht flügge, dann muss man sie aus dem Nest kicken).

    Man muss auch nicht zwingend mit den Trauzeugen essen gehen. Man kann das auch in einem festlichen Rahmen kostengünstig zu Hause machen. Auch Eheringe müssen nicht aus Gold sein. Die Ehe hält deswegen nicht länger :o Man kann seine Hochzeit nur in dem Rahmen feiern, den man sich leisten kann. Das musste ich vor 31 Jahren auch. Wir waren sage und schreibe ganze 11 Personen (Eltern, Schwiegereltern, Geschwister, Trauzeugen). Für mehr hat unser Geld auch nicht gereicht. Trotzdem sind wir noch zusammen und ich habe es keinen Tag bereut.

    Stell einen Antrag auf BAB. Wenn dieser abgelehnt wird, weil dein Vater zu viel verdient (die Kosten für den Unterhalt seiner anderen Kinder werden natürlich berücksichtigt), dann ist dein Vater dir zu Unterhalt verpflichtet. Zur Not musst du deinen Vater verklagen. Ansprüche auf Sozialleistungen hast du als Azubi sowieso nicht. Höchstens ein Betrag zu den ungedeckten Kosten der Unterkunft. Aber den bekommst du auch nur, wenn du BAB bekämst. Es kann nicht sein, dass dein Vater so gut verdient und dich der Steuerzahler unterstützen soll. Im Übrigen hast du etwas über 1.000 Euro im Monat zur Verfügung. Ich finde das schon recht ansehnlich. Vielleicht solltest du mal dein Ausgabeverhalten überprüfen. 45,00 Euro Internet ist schon recht teuer und das Fitnessstudio ist auch ein Posten, den man streichen muss, wenn man ihn sich nicht leisten kann. Und bei 600 - 650 Euro Fixkosten bleiben dir im Monat noch ca. 400,00 Euro zum Leben. Das ist für eine Person recht viel. Das hat kein Hartz IV-Bezieher.

    Er ist wohl Arbeitnehmer. Also erstmal ist die Wohnung mit 830 Euro Warm für Hartz IV schon mal zu teuer. Durch euer gemeinsames Kind seid ihr eine BG, d. h. dein Einkommen wird voll mit angerechnet. Deine Freundin bekommt ja Elterngeld. Wieviel das ist, weiß ich nicht. Aber zumindest 300,00 Euro, dann gibt es noch 190,00 Euro Kindergeld und deine 1253,00 Euro. Das macht zusammen 1743,00 Euro. Ich denke, dass ihr mit dieser Summe kein Hartz IV bekommt. Wenn ihr schon so lange zusammen seid, wäre es nicht besser, ihr würdet heiraten? Da gibt es dann die günstigere Steuerklasse und die Familienversicherung. Ich weiß, dass man aus Liebe heiratet. Aber dass ihr euch liebt ist wohl klar. Sonst gäbe es kein gemeinsames Kind.

    Johannes sie bekommt kein Hartz IV, sondern Zuschuss zu den ungedeckten Mietkosten. Sie wird auch kein Hartz IV bekommen, weil sie eine Ausbildung macht. Wie schon geschrieben wurde, muss sie beim Bafögamt nachweisen, was sie alles unternommen hat, damit ihr Vater ihr den zustehenden Unterhalt zahlt. Dann geht das Bafögamt in Vorausleistung und holt sich das Geld vom Vater wieder.

    Du musst so viel verdienen, dass du kein ALG 2 mehr benötigst. Daher reicht ein Minijob natürlich nicht aus. Das Jobcenter wird wollen, dass du Bewerbungen schreibst und dich auf Vollzeitjobs bewirbst. Ober aber deine Frau sucht sich Arbeit. Einer von euch beiden kann sich auf die Kindererziehung berufen und der andere muss Geld verdienen.

    Dein Vater ist dir zu Unterhalt verpflichtet. Der Unterhalt ist vorrangig vor Sozialleistungen. Das Bafög-Amt wird das ja geprüft haben, denn die Ablehnung lautet ja, dass dein Vater zu viel verdient. Also zur Not musst du deinen Vater auf Unterhalt verklagen. Was ist denn mit deiner Mutter? Hast du keine Verwandten, die dir bis zu endgültigen Klärung ein bisschen unter die Arme greifen können.

    Das ist die Pubertät und eure Erziehung. Warum schreibst du Bewerbungen? Hallo willst du auch zu den Vorstellungsgesprächen gehen, wenn er einen Termin bekommt? Geht ja mal gar nicht. Wie Turtle schon beschrieben hat. Bei mir gäbe es das Leben auf Sparflamme. Nur das Nötigste. Bei meiner Tochter hatte ich das mit der Wäsche auch. Ich habe einfach gar nicht mehr für sie gewaschen. Sie musste ihre Wäsche selbst waschen. Dann gab es das Problem nicht. Du willst doch jetzt nicht deinen Sohn an den Staat abschieben, weil ihr es nicht geschafft habt ihn vernünftig zu erziehen. Vielleicht wäre eine Mietwohnung und mehr Zeit für euren Sohn besser gewesen. Das Haus habt ihr für euch gebaut und nicht für euren Sohn. Erwartet von eurem Sohn nicht, dass er das schätzt. Ein bisschen kann ich ihn schon verstehen. Ihr seid wohl beide kaum zu Hause und wenn, dann pusselt ihr nur am Haus rum. Wir waren auch Doppelverdiener. Für uns stand aber unsere Tochter an erster Stelle. Auf ihre Kosten unseren Traum vom Haus zu erfüllen, kam uns nicht in den Sinn. Inzwischen sind wir in einem Alter, wo unsere Freunde ihre Häuser gegen Wohnungen eintauschen, weil sie die Gartenpflege und Hausputzerei neben der Arbeit nicht mehr schaffen.