Beiträge von Birgit63

    Wir wohnten in einer 76 qm Wohnung (3 Zimmer) mit 3 Personen, jetzt sind wir nur noch zu zweit. Bei uns im Haus ist eine Familie mit 3 Kindern in eine gleiche Wohnung gezogen. Davon waren zwei Kinder neugeborene Zwillinge. Die haben keine Probleme mit der Wohnung und wir auch nicht mit den Kindern. Kann es sein, dass ihr nicht aus Sorge, dass die Familie in eine zu kleine Wohnung gezogen ist, sondern vielmehr wegen dem Babygeschrei, hier nachfragt? Hört sich für mich so an. Ich kenne sogar eine Familie, die mit 3 Personen jahrelang in einer Zweiraumwohnung gewohnt hat. Die Eltern haben im Wohnzimmer auf einer Schlafcouch geschlafen. Auch das hat funktioniert.

    Klaro hat sie Anspruch auf Hartz IV. Sie muss sofort einen Antrag stellen. Am besten geht sie morgen zum JC oder druckt ihn sich aus dem Internet aus, füllt ihn aus und geht damit direkt zum JC, um ihn abzugeben. Wenn sie noch im Mai abgibt, bekommt sie auch ab Mai Hartz IV.

    Hast du die Aussage schriftlich? Wenn nicht, dann ist diese Schall und Rauch. In dem Moment, wo du den Antrag auf Umschulung stellst, weiß das JC nämlich von der mündlichen Aussage nix mehr und dann kommen sie damit, dass du jeden Job annehmen musst. Klaro kannst du eine WG aufmachen. Das JC zahlt dir das was als angemessen gilt. Den Rest musst du aus eigener Tasche zahlen. Wie du das machst wird dir überlassen.

    Bei Hartz IV geht es nicht darum, dich beruflich weiter zu entwickeln. Da geht es um das nackte Überleben. Du bist in einem Alter, wo dich das JC nicht mehr in eine Ausbildung vermitteln muss. Zumal du bereits eine abgeschlossene Ausbildung hast. Du musst daher jeden Job annehmen, der die Hilfebedürftigkeit beendet oder wenigstens verringert. Dazu gehören auch die Zeitarbeitsfirmen.

    Ganz ehrlich, das ist ja wohl ein Fake. Alles andere wäre eine Frechheit. Meine Tochter hat zwei Ausbildungen gemacht und musst aufgrund ihrer zweiten Ausbildung auch zu Hause wohnen bleiben (da war sie 25). Sie hat sogar während der Ausbildung Geld verdient und noch einen Nebenjob gehabt. Allerdings hat sie dieses Geld gespart, damit sie nach ihrer Ausbildung ausziehen konnte und sich Möbel anschaffen und die Kaution und Miete bezahlen konnte. Du scheinst in einem Wolkenkuckucksheim zu wohnen, wo dir die gebratenen Tauben in den Mund fliegen. Gott sei dank werden solche Ansprüche nicht vom Staat unterstützt.

    Mein Mann ist auch Altenpflegeassistent. Aufgrund deines Einkommens gehe ich davon aus, dass du nur Teilzeit arbeitest. Kannst du nicht Vollzeit arbeiten? Gerade in der Altenpflege werden doch Vollzeitkräfte gesucht. Oder kannst du nicht Vollzeit arbeiten, weil deine Freundin schwer behindert ist und du sie pflegen musst?

    Da wird es nix geben. Du kannst aber einen Nebenjob annehmen. Hat meine Tochter neben ihrer Ausbildung auch gemacht. Allerdings muss dein Ausbildungsbetrieb zustimmen. Bei meiner Tochter wurde es unter dem Vorbehalt gemacht, dass ihre Noten gut bleiben.

    Für mich klingt das mehr so, als wenn deine Tochter zwar noch bei euch gemeldet ist, damit ihr für sie Hartz IV bekommt. Aber in Wirklichkeit woanders wohnt. Das klingt sehr nach Sozialbetrug.

    Plan B wäre, einen Vollzeitjob zu suchen. Was hast du denn seit deinem Schulabschluss gemacht? Vielleicht liegen die Probleme auch eher darin. Du bis 20 und hast einen 450 Eurojob. Das ist ja nun nicht der Burner. Dass dein Vater dir Druck macht ist verständlich. Also sieh zu, dass du einen Vollzeitjob findest (z. B. Mc Do...ld sucht immer Kräfte. Muss ja nicht bis zur Rente sein. Aber mit dem Geld kannst du dir evtl. ein WG-Zimmer oder ein kleines Apartement leisten.

    Das ist absoluter Quatsch. Natürlich musst du nix zurückzahlen. Dass ihr es erstmal langsam angehen wollt, kann ich gut verstehen. Es würde den Kindern ja auch nix bringen, wenn ihr gleich wieder zusammenzieht und der Krieg von vorne los geht.

    Wenn ihr als BG berechnet werdet, dann kann das schon hinkommen. Dann musst du aber nicht noch die Hälfte von allem bezahlen. Das muss dann dein Freund machen. Wie lange lebt ihr denn schon zusammen und wie lange bekommst du Hartz IV? Ob man im Nachhinein sagen kann, wir sind jetzt keine BG mehr, weiß ich nicht. Klingt unglaubwürdig.

    Ich finde es auch sehr dreist von dir. Das Bafög ist kein Taschengeld. Es ist z. T. dazu da, deinen Lebensunterhalt davon zu bestreiten. D. h . du musst deiner Mutter schon Kostgeld davon abgeben. Das mit dem Schimmel ist eine andere Sache. Aber das ist Sache des Vermieters und nicht des JC.

    Als Auszubildende bist du von Hartz IV-Leistungen ausgeschlossen. D. h. du bekommst auch keine Erstausstattung. Du kannst aber BAB (Berufsausbildungsbeihilfe) beantragen. Die ist allerdings abhängig vom Einkommen deiner Eltern. Dafür musst du auch erstmal eine Wohnung haben. Auch spielt das Einkommen eine Rolle. Wenn du noch keine 25 bist, bekommst du ja auch noch Kindergeld. Du kannst doch sicherlich deine Möbel von zu Hause mitnehmen.

    Sowas ist gründlich zu überlegen. Wie alt ist denn deine Mutter? Sollte sie in den nächsten 10 Jahren selbst hilfebedürftig werden (z. B. durch Krankheit pflegebedürftig), dann muss die Schenkung rückgängig gemacht werden.