Beiträge von reloaded

    Mein Nachbar hat ein Problem mit der ARGE. Er hat ein Fahrzeug im Wert von 11.000 EUR gekauft. Das Geld hat er von zwei Personen als Darlehen bekommen. Die ARGE meint, das Auto wäre unangemessen da er 7500 EUR übersteigt. Wie ist es denn mit Vermögen-Freibeträge ? Mein Nachbar ist 34 Jahre alt und bezieht seit 3 Jahren ALG2. Als er den Antrag auf AL2 gestellt hat, hat er angegeben, dass er kein Vermögen hat. Kann jetzt nur der Freibetrag dieser 3 Jahre geltend gemacht werden: Also 3x150(pro Jahr) = 450 EUR oder 34x150 = 5100 ?


    Wenn ich sowas lese, wird mir echt schlecht. lacki hat meiner Meinung absolut recht! Ich staune nur, dass sich ein ALG2-Empfänger ein Auto im Wert von 11k leisten kann! Woher das Geld auf Darlehensbasis sonderbarer Weise kam, wenn vor drei Jahren angeblich kein Vermögen vorhanden war, ist mir dabei erst mal egal. Komisch aber, dass die Allgemeinheit (Vater Staat) für den Lebensunterhalt aufkommen muss! Kein Wunder, dass Hartz4 immer wieder in die Diskussion kommt. Anscheinend ist der Regelsatz noch zu hoch. Echt unglaublich...


    Und damit hier nicht gleich rum-genörgelt wird. Ich geh arbeiten und fahre immer noch meinen "alten" 3er Golf. edit. Auch wenn ich mich wahrscheinlich unbeliebt mache: Hoffentlich zwingt ihn das Jobcenter das Auto wieder zu verkaufen! Die Steuerzahler sagen schon mal danke!

    Ich würde dem Minijob gegenüber dem Trainingsquatsch Vorrang geben, aber ich habe ja nicht zu entscheiden :cool:. Wird "ich" gezwungen, den 400-Euro-Job aufzugeben, würde er/sie ja wieder zum Vollleistungsempfänger, das kann (sollte) nicht Intention des Jobcenters sein!

    Okay, dann "Vermögensumwandlung", Spejbl - auch recht. Das mit den Überschüssen verstehe ich trotzdem nicht. Wenn jemand seine LV kündigt, bekommt er den Rückkaufswert. Mag sein, dass darin auch Überschüsse enthalten sind, aber wen jucken die? Bei Kündigung steht allein durch den Stornoabzug meist weniger Kapital zur Verfügung, als da eingezahlt wurde! Von Überschüssen kann man da wohl kaum sprechen. Ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass die ARGE die anrechnen würde.

    Danke für die Rückmeldung, sputnik5. Ich bin zwar kein Jurist, dass die Anrechnung der Überschüsse aus deiner LV überhaupt rechtens ist, bezweifle ich. Sicher hast du aus deiner LV viel weniger bekommen, als du da eingezahlt hast! Das ist bei vorzeitiger Kündigung eigentlich immer so, deswegen ist eine Kündigung ja auch ein Bombengeschäft für die Versicherer. Formal ist der Rückkaufswert (= Auszahlbetrag) Einkommen, wenn du dir davon ein Auto gekauft hast, und der ARGE das auch nachweist, sollte es damit meiner Meinung erledigt sein…

    ja, aber derjenige hat sein geld umsonst gespart, das heisst, er hat für den staat bezahlt.


    Sehe ich nicht so, es ist ja dann sein/ihr eigenes Geld! Wer lebt schon gern von staatlichen Transferleistungen, bei denen man auch noch seine Bedürftigkeit und "alles bis zum Schlüpfer" offen legen muss :cool:. Nee, danke – das ist doch meiner Meinung keine Perspektive und fürs Alter gleich gar nicht.

    Ich hol den alten Thread noch mal hoch, sputnik5. Wenn du dir die LV auszahlen lassen hast, ist sie ja von dir gekündigt. Wenn du von den 2.000 Euro ein gebrauchtes Auto gekauft hast, wird eine schöne Gurke sein, ist das doch okay. Die Frage mit den Überschüssen verstehe ich dahingehend gar nicht? Wenn die Police gekündigt ist, gibt’s doch keine Überschüsse mehr, ist doch weg die Versicherung!

    Selbst wenn jemand mit der gesetzlichen Rente + Riester-Rente "nur" auf das Grundsicherungsniveau kommen sollte, ist das meiner Meinung allemal besser als noch im Alter Grundsicherung - oder wie immer der Quatsch dann heißt - beantragen zu müssen!


    Ich finde es schlimm genug, wenn Leute bereits im Erwerbsleben als Bittsteller dastehen und Aufstockung (ALG2) beantragen müssen. Das muss man sich nicht auch noch im Alter reinziehen.

    3. Kann ich mein Einkommen in Vermögen für Altersvorsorge unschädlich umwandeln, OHNE dass Verwertungsausschluss erfolgt (Grenzen Schonvermögen Altersvorsorge bei weitem nicht ausgenutzt)
    4. Wenn nein, bei welchen Anlageformen ist ein Verwertungsausschluss möglich (außer LV, RV)?


    Bitte NICHT Riester-Anlagen diskutieren!


    Hoffe, mir kann jemand helfen.
    Danke.


    Kann man meines Wissens nicht, alles was zufließt, wird als Einkommen angerechnet. Die Grenzen für Schonvermögen (Altersvorsorge) gelten doch nur mit Verwertungsausschluss. Und selbst dann ist es die Nicht-Anrechnung meines Wissens eine KANN-Bestimmung.

    natürlich nicht! die riesterrente ist einfach nur volksverdummung. nicht nur hartz4-empfänger und geringverdiener sondern auch die heutige mittelschicht wird sich dann zu rentenbeginn in 20 bis 30, ja gar bis 40 und mehr jahren nur die augen reiben, wenn sie sehen, wie hoch (oder halt niedrig) die gesetzliche rente ausfällt.


    Eben und genau darum sollte man meiner Meinung riestern - auch als Geringverdiener. Wer sagt eigentlich, dass es in 30, 40 Jahren die Grundsicherung im Alter überhaupt noch gibt?