Riester und Hartz IV

  • Macht es Sinn eine in die Riesterrente einzuzahlen. Ich bin jetzt Mitte 40, habe zwei Kinder (6 und 15) und bin alleinerziehend.
    Leider bin ich schon zu lange aus meinem Job draussen und bisher hat mir noch keiner eine Chance gegeben, eben weil mein Jüngster "erst" 6 ist.
    Bis das nicht mehr als handycap bei den Arbeitgebern zählt, bin ich schon fast kurz vor der Rente ;)
    Ob ich davon einmal leben kann bezweifele ich stark.
    Also lohnt es sich zu Riestern, wenn das später sowieso abgezogen wird??

  • Zitat

    Also lohnt es sich zu Riestern, wenn das später sowieso abgezogen wird??


    natürlich nicht! die riesterrente ist einfach nur volksverdummung. nicht nur hartz4-empfänger und geringverdiener sondern auch die heutige mittelschicht wird sich dann zu rentenbeginn in 20 bis 30, ja gar bis 40 und mehr jahren nur die augen reiben, wenn sie sehen, wie hoch (oder halt niedrig) die gesetzliche rente ausfällt. und wer dann per riestern vorsorge gemacht hat, der ist dann doppelt bestraft.
    also wenn politiker sagen, man müsse riestern, dann sollte einen die sache spanisch vorkommen.

  • ich bete täglich für die opfer von finanzbetrügern wie riester. in amerika hat ein herr madoff 150 jahre haft wegen kapitalbetrugs bekommen. riester läuft ist ist ein freier mensch(wird) es auch bleiben, aber der kapitalbetrug per riesterrente ist über die jahre gesehen um ein vielfaches höher.

  • natürlich nicht! die riesterrente ist einfach nur volksverdummung. nicht nur hartz4-empfänger und geringverdiener sondern auch die heutige mittelschicht wird sich dann zu rentenbeginn in 20 bis 30, ja gar bis 40 und mehr jahren nur die augen reiben, wenn sie sehen, wie hoch (oder halt niedrig) die gesetzliche rente ausfällt.


    Eben und genau darum sollte man meiner Meinung riestern - auch als Geringverdiener. Wer sagt eigentlich, dass es in 30, 40 Jahren die Grundsicherung im Alter überhaupt noch gibt?

  • :eek:Was in 20, 30 oder mehr Jahren ist, kann heute niemand vorhersagen. Und in sofern ist die Frage schon berechtigt, wie das Rentensystem in z.B. 30 Jahren aussieht.


    Wie wir ja alle in den letzten Jahren gesehen haben, verschlechtern sich die Konditionen, je weiter die Zeit voraus eilt.


    Nach der jetzigen Rechtslage mag es ja so sein, dass man Geld nur dann zurücklegen sollte, wenn man hernach über dem GruSi- Satz liegt. Aber eben, ob es in 30 Jahren so etwas, was wir heute "Hartz IV", "GruSi", "Sozialhilfe" etc. nennen, noch geben wird... ?


    Lieber "Boxbeutel 2",
    Und bitte nicht vergessen: in der Politik wurde schon mal über ein "Sozialverträgliches Frühableben" diskutiert :eek:. Wohin dieser Geist aber führt, brauche ich wohl nicht zu erklären. ...

    :) Seht die Vögel unter dem Himmel an: sie säen nicht, sie ernten nicht, sie sammeln nicht in die Scheunen; und euer himmlischer Vater ernährt sie doch. Seid ihr denn nicht viel mehr als sie? Die Bibel NT Matth. 6, 26 :cool:

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  • Selbst wenn jemand mit der gesetzlichen Rente + Riester-Rente "nur" auf das Grundsicherungsniveau kommen sollte, ist das meiner Meinung allemal besser als noch im Alter Grundsicherung - oder wie immer der Quatsch dann heißt - beantragen zu müssen!


    Ich finde es schlimm genug, wenn Leute bereits im Erwerbsleben als Bittsteller dastehen und Aufstockung (ALG2) beantragen müssen. Das muss man sich nicht auch noch im Alter reinziehen.

  • ja, aber derjenige hat sein geld umsonst gespart, das heisst, er hat für den staat bezahlt.


    Sehe ich nicht so, es ist ja dann sein/ihr eigenes Geld! Wer lebt schon gern von staatlichen Transferleistungen, bei denen man auch noch seine Bedürftigkeit und "alles bis zum Schlüpfer" offen legen muss :cool:. Nee, danke – das ist doch meiner Meinung keine Perspektive und fürs Alter gleich gar nicht.

  • Nur mal so als Hinweis, weil ich in diesem Thread nichts gefunden habe, was darauf hingewiesen hat.
    Riester soll kein Ersatz oder gar große Aufstockung auf die Altersrente sein.


    Riester war gedacht für die Rentenabsenkung von ehemals 67% auf 60% einer berechneten Ausgangsgröße.
    diese 7 % sollten (können) die Bürger abfangen, indem sie selbst vorsorgen.
    Da der Staat hier Leistungen entzogen hat (Absenkung von 67 zu 60), hat er die private Deckung dieser Lücke durch das Modell der Riesterrente versucht schmackhaft zu machen.


    zur Ausgangsfrage dieses Threads:
    Da angenommen wurde, dass bis zur Erreichung der Rente voraussichtlich ALG II vorliegen wird, wäre evtl. mit 60 Euro jährlich ein bei weitem höherer jährlicher Sparbetrag (eigene Zulage zzgl. 2 x Kinderzulage, zzgl. die 60 einzahlung) gegenüber zustellen.


    Das einzige derzeitige negative Argument wäre, die derzeit (wohl) nocht vorhandene Anrechnung bei einer zukünftigen Grundsicherung im Alter.


    Bisher ist mir noch nicht bekannt, hab aber auch noch nicht aktiv danach gegoogelt, ob diese Regelung seitens des Bundesverfassungsgericht als rechtmäßig anerkannt wurde.


    Insoweit komme ich nach derzeitigem Kenntnisstand zum Schluss, soweit bei der Grundsicherung im Alter kein Freibetrag für Riesterrente vorliegt, der Threaderstellerin u.U. auch davon abzuraten.