Beiträge von reloaded

    Oh, eine muntere Diskussion zu meinem Lieblingsthema :rolleyes:.


    Hand aufs Herz, Ferdi: Sollteste noch keine Riester-Rente haben, verpasste mit 5€ Eigenbeitrag gar nichts. Das ich das mal schreiben würde, hätte ich mir auch nicht träumen lassen. "Den 5er meiner Meinung einfach verballern ist besser" PUNKT


    Ich habe einen Riester-Fondssparplan bei einer großen Fondsgesellschaft. Damit auch was für mich überbleibt, musste ich erst zum Höcheigenbeitrag 2.100€ abgl. Zulage greifen. Vorher hat wegen Vertrieb eigentlich nur die Fondsgesellschaft verdient, okay, bissle Finanzkrise war auch.

    Man, das ist ja hier wieder eine Unterhaltung auf höchstem Niveau :cool:. Und auch wenn das Thema schon älter ist: Ja, die TK-Dividende wird wahrscheinlich als Einnahme angerechnet. ALG II ist ja nicht so mein Thema, aber beim FA ist es auch Einnahme/Einkommen. Wer also so etwas bekommen sollte, besser einlösen statt weghauen. Die TK meldet es vermutlich sowieso per Datenaustausch dem Jobcenter.

    Ein Verwertungsausschluss? Das kann ich keinem mit gutem Gewissen empfehlen. Selbst wenn ich unterstelle, dass die 750 Euro je Lebensjahr berücksichtigt werden. Ein Verwertungsausschluss ist unwiderruflich, im Ernstfall kommt man also nicht mal mehr an sein eigenes Geld!

    Das stimmt schon, lacki. Zum Renteneintritt muss aber trotzdem alles was eingezahlt wurde, also eigene Beiträge plus Zulage(n), verfügbar sein. Bloß wenn man in 20, 30 Jahren Einzahlung am Ende nur das rausbekommt, was eingezahlt wurde, ist das natürlich dank Inflation ein fetter Verlust.

    Da sieht man es mal wieder - eine Maßnahme, die nur dazu diente, die Statistik sauber zu halten. Denn direkt mit Ende bist du wieder Zuhause, hekra50. Eine erneute Förderung ist nicht möglich, es sei denn, die Bundesagentur mag schon wieder Geld für dich in die Hand nehmen. Jetzt ist erst mal ALG I angesagt. Und wäre dem Maßnahmeträger wirklich an dir und deiner Arbeitskraft gelegen, hätten sie dich auch nach der Kommunal-Kombi übernommen.

    Bei dir hat es sich wahrscheinlich sowieso erledigt, Steffi1987. Für alle Anderen: Wer einen Riester-Vertrag hat, besser beitragsfrei stellen. Wer vorher kündigt, bekommt natürlich nur den aktuellen Vertragswert und hat besonders bei Versicherungen oft Verluste. Kapitalerhalt (Garantie aller Einzahlung) gilt nur zum Zeitpunkt des Renteneintritts.

    das mit der versicherung hat sich inzwischen erledigt. ich habe dort angerufen und mir wurde mitgeteilt, dass diese versicherung unkündbar ist.


    Wenn es nach der Versicherung geht... Man wird dir wahrscheinlich kein ALGII bewilligen, "unkündbar" gibt's beim Jobcenter nicht, und schon gar nicht in den Sphären ab 15' aufwärts. Ich bezweifle sogar, dass der oft vorgeschobene "Verwertungsausschluss" was nützt. Aber ich will den Entscheidungen nicht vorgreifen, vielleicht muss du ja auch gar kein Hartz beantragen. Das wäre natürlich am besten.

    Hallo,
    ich bin 45 und habe das Gefühl, meine besten Zeiten hinter mir zu haben....


    Auch wenn das Problem wahrscheinlich längst gegessen ist, zwei drei Sätze noch von meiner Seite. Peter, 45 und die "besten Zeiten hinter dir"? Oh je. Kopf hoch und bloß nicht aufgeben :cool:. Selbst wenn es noch weiter "runter" geht, nicht entmutigen lassen.


    Was deinen Vertrag angeht: Du könntest ihn behalten, wenn eine Verwertung unwirtschaftlich ist. Unwirtschaftlich wird es, wenn der Rückkaufswert deutlicher kleiner der Summe, die dein AG und du da eingezahlt haben! (10% Regelung). Dein Problem: Bei so schon 15' Euro und ein bisschen LV-Vermögenswert ist immer Feierabend, dann muss der Vertrag aufgelöst werden, greift meines Wissens auch keine Härtefallregelung. Dass du dann 2/3 der Summe an AG zurückzahlen musst, ist nicht relevant. Die Solidargemeinschaft tritt erst für deinen Lebensunterhalt ein, wenn du ihn selbst nicht mehr bestreiten kannst!

    Übersteigt das Sparbuch nicht deinen Vermögensfreibetrag sollten nur die Zinsen als EK gegengerechnet werden, murme. Steht das "VL" in "VL Sparbuchauflösung" für Vermögenswirksame Leistungen verhält es sich anders, Verträge dieser Art sind meines Wissens geschützt.

    Das ist ja spannend. Da ist eine Oma, die will ihren Enkeln was Gutes, und zahlt in eine Ausbildungsversicherung mal eben 300 Euro mtl. ein. Nach vier Jahren steht Dummes Lieschen so ein RW von schon 10' Euro als VN zur Verfügung. Die Allgemeinheit soll aber mtl. für den Lebensunterhalt von Dummes Lieschen aufkommen :rolleyes:.


    Okay, sehr interessant. Meine Einschätzung: Das Jobcenter wird sich die Policenauszüge der Ausbildungsversicherung, welche nicht zum Lebensunterhalt erforderlich ist, zeigen lassen. Da du sie erst nach ALG2 Erstantrag abgeschlossen hast, zählt die Police mit zu deinem Einkommen. Das JC wird wahrscheinlich alle Bescheide rückwirkend teilweise aufheben, bei denen du nicht mehr hilfebedürftig warst bzw. die 300 Euro von Oma als EK gegenrechnen. Einfahren tust du deswegen sicher nicht, mach dir also keine Sorgen, Dummes Lieschen. Das mit dem Anwalt ist schon korrekt so, der kann die notwendigen "juristischen Klippen umschiffen". PS. Gib bitte Rückmeldung, wie die Geschichte ausgegangen ist. Den Fall finde ich wirklich interessant.

    Die Überschüsse der gekündigten Police sind Einkommen, Altes Eisen - so viel ich weiß. Ich sehe da kaum Chancen für dich. Trotzdem kannst du ja mal formal in Widerspruch gehen und ggf. Begründung später nachreichen. Einen Paragraphen kann ich dir auf die Schnelle nicht nennen, ich glaube, es gibt auch keinen.

    Nur kurz: Die LV sollte meines Wissens angerechnet werden. Sonst käme ja jeder auf die Idee VOR Antrag noch schnell den VN zu ändern. Kündigen musst du sie nicht, wenn eine Verwertung unwirtschaftlich ist.


    Kleine Ergänzung: Wenn du sie natürlich erst gar nicht mit angibst, kann auch nichts angerechnet werden. Ich glaube, das gibt aber Ärger!

    Meine Meinung kennst du, orphanages. Was das "verwertbare Vermögen" im BSG-Urteil angeht, möchte ich mich nicht Eingehender damit befassen. Ich bin bei dem Thema dann eigentlich auch raus, kann nichts weiter "Verwertbares" auf den Weg zum Jobcenter geben. Ich weiß einfach nicht, wie die den 11k-Euro-Passat bewerten werden… edit. Ich habe fertig.

    Du scheinst da etwas zu vermischen, orphanages. Meiner Meinung ist der Passat Kombi zu verwerten, da er den Verkehrswert von 7500 Euro übersteigt. Die Vermögensfreigrenze kann nicht dahingehend ausgelegt werden, dass der übersteigende Teil dann dem "nicht vorhandenen" Vermögen zugerechnet wird. Ist wie bei Zinsen. Werden die 50 Euro gerissen, werden sie meines Wissens komplett angerechnet. Anders verhält es sich, wenn der Hilfebedürftige nachweist, dass er genau diesen Passat Kombi braucht, bspw. wegen einer Behinderung oder so. Dann könnte es eine besondere Härte darstellen, den Wagen zu verkaufen. Endgültige Klarheit hat dein Nachbar wohl erst, wenn er seine Argumente beim Jobcenter vorgetragen hat.


    So ähnlich war das mit der Freigrenze ja auch VOR der Abmelkungssteuer. Wurde die magische Freigrenze von 512 Euro p.a. für Spekulationsgewinne gerissen, hat das FA den Gewinn voll als Einkommen versteuert.

    Nun ja, er müsste dem Jobcenter ja irgendwie nachweisen, dass er genau diesen 11k Euro Passat Kombi für seine Geschäftstätigkeit braucht. Private Argumente sollten da gleich gar nicht ziehen. Und wenn er wirklich von 8 bis 21 Uhr geschäftstätig ist, sollte dein Nachbar vielleicht mal sein Geschäftskonzept hinterfragen...

    Nun ist es so,dass die eingezahlten Beträge nicht vor Antritt des Rentenalters ausbezahlt werden.
    Da diese Versicherung aber fondgebunden ist, erwirtschaftet sie zusätzliche "Gewinne" für mich.


    Nun sind in den letzten 7 Jahren (also von Versicherungsbeginn-bis jetzt) 1008€ aus Fondanteilen entstanden.
    Da ich ganz dringend "Altlasten"loswerden musste,habe ich mir diese Summe auszahlen lassen.


    Was habt ihr nur Alle für komische LV/RV. Wie kann man sich denn die Überschüsse aus Fondsanteilen auszahlen lassen, ohne die Police zu kündigen :confused:? Francis wird sich wahrscheinlich nicht mehr melden, aber vielleicht hat ja jemand Anderes damit Erfahrungen...

    Das klingt ja alles ganz plausibel, orphanages - sollte für das Jobcenter aber nicht relevant sein, da er aufstockende Leistungen zum Lebensunterhalt bezieht und der Passat Kombi nun mal den Verkehrswert von 7500 Euro übersteigt. Er kann versuchen, dem Jobcenter nachzuweisen, dass er genau diesen Wagen für "seine Waren" braucht, dann können die vielleicht drauf eingehen. Ob die Verträge, die Angelegenheit leichter machen, kann ich nicht bewerten.