Maßnahme Kommunal-Kombi,was ist danach möglich

  • Hallo hier mal eine Frage an die ,die sich gut auskennen,
    ich bin 62 Jahre alt,und habe die letzten 3 Jahre in einer Maßnahme "Aktiv zur Rente " als sogenannte Kommunal.Kombi bei einem ökologischen Sanierungsunternehmen gearbeitet.Bei der Verabschiedung aus dieser Maßnahme hat uns der Maßnahmeträger gesagt das wir keine Folgemaßnahme erhalten könnten da wir ja Arbeitslosenversicherung gezahlt haben und somit einen Anspruch auf ALG I haben.
    Kann mir jemand veläßlich sagen ob das so stimmt und mir nach Möglichkeit die Gesetzliche Grundlage dafür nennen.
    Vielen dank im Voraus
    hekra50
    :confused:

  • Hallo lacki,
    natürlich haben wir eine Lohnabrechnung erhalten,natürlich haben wir einen Anspruch auf ALG I,die Frage sollte Allerdings sein ob es so Richtig ist wie der Maßnahmeträger meint das es nicht möglich ist jetzt nach Abschluß dieser Maßnahme nochmals eine geförderte Maßnahme zu bekommen.
    hekra50

  • Da sieht man es mal wieder - eine Maßnahme, die nur dazu diente, die Statistik sauber zu halten. Denn direkt mit Ende bist du wieder Zuhause, hekra50. Eine erneute Förderung ist nicht möglich, es sei denn, die Bundesagentur mag schon wieder Geld für dich in die Hand nehmen. Jetzt ist erst mal ALG I angesagt. Und wäre dem Maßnahmeträger wirklich an dir und deiner Arbeitskraft gelegen, hätten sie dich auch nach der Kommunal-Kombi übernommen.

  • Du bist doch schon gut gefahren mit drei Jahren Maßnahme.Im Grunde genommen gab es doch genug Arbeit und gibt es mit Sicherheit auch weiterhin in dem Unternehmen.Es ist nur so das deine Förderung von seitens des Amtes nicht mehr gezahlt wird und du somit dem Unternehmen komplett auf der Tasche liegen würdest.Deshalb nimmt die Firma lieber wieder neue Leute.Einen Rechtsanspruch auf Maßnahmen hast du nicht das ist immer Entscheidung des Amtes.Ansonsten würden ja immer die gleichen Leute davon profitieren.

  • :)Hallo Kitty121,
    ja natürlich hatte ich sehr viel Glück eine Maßnahme über einen solchen Zeitraum zu bekommen,na ja mit dem profitieren ist das so eine Sache.
    Wir wurden auf einem Bauhof in einer Gemeinde eingesetzt mit einer wöchentlichen AZ von 30 Std. und einem Bruttogehalt von 830 €,wir haben dort ALLE anfallenden Arbeiten (Rasen mähen ,Bautätigkeit,Werkstattarbeiten usw.) ausgeführt,also die gleichen Arbeiten wie die Festangestellten Bauhofmitarbeiter die meiner Schätzung nach bei einer 40 Std. Arbeitswoche ca.2000 bis 2500 € im Monat verdienen-soviel über das Profitieren!
    Das war ja nicht meine Frage ,denn mich wundert es dass ein Kollege der mit mir zusammen in dieser Maßnahme war nach deren Beendigung nun schon wieder in einer Maßnahme ist,obwohl uns vom Maßnahmeträger gesagt wurde dass so etwas in nächster Zeit nicht möglich ist.
    Also wurde hier doch wieder mal das Gesetz nach Bedarf gebogen-um nicht zu sagen es wurde -Beschissen!!
    Übrigens werden die freiwerdenden Planstellen im öffentlichen Dienst ja alle gestrichen damit die Löhne ständig steigen können-die Arbeiten werden dann durch "Maßnahmen" erledigt!!!

  • Tja ist halt wie überall.Ich kann schon verstehen, das es dich ärgert das du nicht weiter machen kannst, aber einer deiner Kollegen schon.Aber ich denke, das hängt auch von deinem SB ab.Ich weiß nur, wie das bei uns hier mit den kommunalen Arbeiten ist und hier hat die Firma kein Mitspracherecht was die vom Amt angewiesenen Leute angeht.Ích kenne einen, der in solch einer Maßnahme war allerdings nur zwei Jahre und dieser hat den vollen Lohn in dieser Zeit bekommen.Er ist aber anschließend auch nicht übernommen worden, obwohl ausreichend Arbeit da gewesen wäre.Nach der Maßnahme, hat er erstmal ALG1 bekommen und einer seiner Mitstreiter, hat danach gleich eine ähnliche Maßnahme bekommen nur mit etwas weniger Geld.In der zwischen Zeit hat er aber wieder Arbeit gefunden.Was deine Entlohnung angeht, das ist sicher nicht die Welt was du da bekommen hast, aber mein Nachbar muß jetzt vom JC aus ein Jahr lang eine Maßnahme machen, wo er täglich 6 Stunden arbeitet also wie bei dir 30 Stunden die Woche.Er bekommt dafür 260 Euro monatlich gezahlt und muß davon, aber auch noch seine Fahrtkosten bestreiten.Täglich muß er 28 km fahren. Kannste dir selber ausrechnen was da am Ende dabei rum kommt.

  • Hallo Kitty121,
    ja es ist ja nicht so das ich darauf neidisch bin oder so,sondern mich stört eben nur das mit solchen Maßnahmen so richtig beschiß gemacht wird hier wird eine Rechtsbeugung vorgenommen die zum Himmel schreit-ich denke da auch an solche die noch nie eine Maßnahme bekommen haben,ich kenne viele davon.Ich selbst habe dieses Hartz System zum Glück nicht lange in Anspruch nehmen müssen-ich habe das Alter dass ich in ein paar Monaten mit Abzügen in Rente gehen kann.denn ich habe auch keine Lust als Mensch mit mehreren Berufsabschlüssen nur noch zu Helfertätigkeiten verurteilt zu werden-auf Bewerbungen im 1.Arbeitsmarkt erhalte ich absagen wegen meines Alters,was ich auch ein wenig verstehen kann.
    Dein Nachbar kann einem schon etwas Leid tun,aber das Jobcenter macht eben vieles ohne mal das Gehirn einzuschalten,es wäre schöner wenn die nach ihrer Arbeitsleistung entlohnt werden würden,aber da müßten die ja Hartz IV beantragen!
    VG hekra50:o

  • Was deine Entlohnung angeht, das ist sicher nicht die Welt was du da bekommen hast, aber mein Nachbar muß jetzt vom JC aus ein Jahr lang eine Maßnahme machen, wo er täglich 6 Stunden arbeitet also wie bei dir 30 Stunden die Woche.Er bekommt dafür 260 Euro monatlich gezahlt und muß davon, aber auch noch seine Fahrtkosten bestreiten.Täglich muß er 28 km fahren. Kannste dir selber ausrechnen was da am Ende dabei rum kommt. Like


    Das hier ist falsch. Hier wird er vom Jobcenter betrogen, wenn der Freibetrag nur 260€ beträgt (ermittelt aus einem Bruttolohn von 900€ = Bürgerarbeit)
    Richtig ist:
    Auch bei Bürgerarbeit steht der volle Freibetrag nach § 11 SGBII zu. Somit ergibt sich ein Freibetrag von:
    106,40€ Fahrtkosten (0,20€ x 28 km=einfache Entfernung x 19 Arbeitstage=5 Tage-Woche)
    35,00€ Kfz-Haftpflicht (ohne Kasko)(Wert von mir angenommen, hier muß der echte Kfz-Haftpflicht-Wert eingetragen werden)
    30,00€ Versicherungspauschale (gesondert die Kfz-Haftpflicht!!)
    15,33€ Werbungskostenpauschale
    160,00€ Selbstbehalt nach § 11 aus 900€ brutto
    ergibt in der Summe 346,73€ monatlicher Freibetrag statt 260€ !!!!
    Sofort Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X per 1.1.2011 !!! stellen. Hier wurde der Teilnehmer jeden Monat um 86,73€ betrogen! (sofern die Kfz-Haftpflicht in dieser Größenordnung ist).
    Der § 11 ist keine Ermessenentscheidung des SB sondern gesetzlich vorgeschriebene Absetzungsbeträge MÜSSEN gewährt werden!!


    Gruß
    Ernie

  • Nun, 260€ FREIBETRAG (es wurde von Freibetrag geredet, der kommt aber nur bei Bürgerarbeit vor und nicht bei Mehraufwandsentschädigung) ergibt sich aus 900€ brutto. In vielen Fällen wird aber Bürgerarbeit mit 900€ brutto vergütet. Daher beziehe ich meinen Querverweis.


    Gruß
    Ernie

  • Zitat

    aber mein Nachbar muß jetzt vom JC aus ein Jahr lang eine Maßnahme machen, wo er täglich 6 Stunden arbeitet also wie bei dir 30 Stunden die Woche.Er bekommt dafür 260 Euro monatlich gezahlt und muß davon, aber auch noch seine Fahrtkosten bestreiten.Täglich muß er 28 km fahren. Kannste dir selber ausrechnen was da am Ende dabei rum kommt.


    Ich kann auch nach 10x Lesen nichts von "Freibetrag" finden.

  • 1.)
    ich bin 62 Jahre alt,und habe die letzten 3 Jahre in einer Maßnahme "Aktiv zur Rente " als sogenannte Kommunal.Kombi bei einem ökologischen Sanierungsunternehmen gearbeitet.


    Ein 1€-Job wird NIE für 3 Jahre festgelegt!! Eine sogenannte Kommunal-Kombi ist Bürgerarbeit, die vergütet wird.


    2.)
    Es wird von 260€ gesprochen. Bei einem 1€-Job wird in den seltensten Fällen 2€/Stunde vergütet (6 Stunden/Tag, 5-Tage Woche ergibt 130 Monatsstunden)


    3.)
    Wie gesagt, 260€ ist der Standardbetrag in Selbstbehalt, bei 900€ brutto, wobei 900€ brutto auch ein Standardbetrag bei einem Kommunal-Kombi ist


    4.)
    Allerdings Vorschlag: Der TE sollte erstmal prüfen, ob es eine Stelle mit MAE oder Bürgerarbeit mit Bruttolohn ist, erst danach ergibt sich:


    4a)
    Bei MAE ist gegen den Betrag von 260€ nichts einzuwenden


    4b)
    Bei Bürgerarbeit und 260€ ist es Betrug!


    Gruß
    Ernie

  • Es wird von einer Massnahme mit Mehraufwandsentschädigung gesprochen, meinetwegen, ABER
    im ERSTEN Thread wurde folgendes behauptet:


    Bei der Verabschiedung aus dieser Maßnahme hat uns der Maßnahmeträger gesagt das wir keine Folgemaßnahme erhalten könnten da wir ja Arbeitslosenversicherung gezahlt haben und somit einen Anspruch auf ALG I haben


    Bei einer solchen Situation (wenn sie stimmt) kann es sich nur um Bürgerarbeit handeln, denn eine Massnahme mit MAE die gleichzeitig ein Anrecht auf ALGI begründet, weil in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt wurde, gibt es nicht!


    Entweder:
    MAE und keine AV-Zahlung sowie kein Anrecht auf ALGI
    oder
    Massnahme mit Entgeld, dann auch AV-Zahlung und Anrecht auf ALGI (sofern mindestens 12 Monate AL gezahlt in den letzten 24 Monaten)


    Deswegen ist Äpfel und Birnen noch nicht so ganz klar.


    Es ist natürlich möglich, das der Massnahmeträger gelogen hat mit Arbeitslosenversicherung!!


    Ganz eindeutig ist die Situation nach wie vor nicht.


    Gruß
    Ernie